Abwesenheitsgenehmigung / -Ablehnung 

Einsatzmöglichkeiten

Der Prozeß beschreibt die Eingabe eines ungenehmigten und daher gesperrten Urlaubsantrags durch die Mitarbeiterin selbst. Der Vorgesetzte entscheidet im 2. Prozeßschritt darüber, ob dieser Urlaubsantrag genehmigt wird. Hier sind zwei verschiedene Prozeßschritte möglich. Falls der Urlaubsantrag genehmigt wird, bekommt der für die Mitarbeiterin zuständige Sachbearbeiter die Aufgabe, den Urlaubsantrag zu entsperren und den Urlaubsanspruch zu prüfen. Im anderen Prozeßschritt wird der Urlaubsantrag nicht genehmigt. Der Vorgesetzte verfaßt zusätzlich eine Notiz. Die Rückmeldung erfolgt direkt an die Mitarbeiterin.

Ablauf

Die Daten zu diesem Prozeß finden Sie unter .

  1. Urlaubsantrag erfassen
  2. Urlaubsantrag genehmigen
  3. Urlaubsantrag entsperren
  4. Urlaubsantragsstatus überprüfen
  5. Urlaubsantrag ablehnen