Vortrag eines Haushaltes in das Folgejahr 

Einsatzmöglichkeiten

Mittels des Haushaltsvortrags können Sie einen Haushalt in ein neues Haushaltsjahr überführen. Dadurch können Sie die Haushaltsstruktur, Haushaltsvermerke und Finanzierungen von Personen und Planstellen in das neue Haushaltsjahr übernehmen.

Voraussetzungen

Bei dem Haushaltsvortrag von Finanzierungen muß sich der vorzutragende Haushalt in den Bewirtschaftungsstatus freigegeben oder vorläufig freigegeben befinden.

Ablauf

Der Haushaltsvortrag erfolgt in drei Stufen.

  1. Zuerst wird die Haushaltsstruktur in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen (Stufe 1). Dabei wird die Haushaltsstruktur mit ihren Haushaltselementen, das Originalbudget der Haushaltselemente und die tariflichen Bewertungen von Stellenanteilbudgets von dem aktuellen Haushaltsjahr in das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, um noch eingetretene Veränderungen am aktuellen Haushalt für das folgende Haushaltsjahr zu übernehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß bereits gelöschte Haushaltselemente im folgenden Haushaltsjahr wieder angelegt werden.
  2. Sie verändern ggf. im Rahmen der Haushaltsplanungen im Nachfolgehaushalt die Haushaltsstruktur, das Originalbudget der Haushaltselemente oder die tarifliche Bewertung der Stellenanteilbudgets.
  3. Nach dem Vortrag der Haushaltsstruktur werden die Haushaltsvermerke in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen (Stufe 2). Dabei ist jedoch zu beachten, daß der Vortrag der Haushaltsvermerke nur einmal pro Haushaltselement und Haushaltsjahr möglich ist.
  4. Sie verändern ggf. im Rahmen der Haushaltsplanungen im Nachfolgehaushalt die Haushaltsvermerke bzw. bringen neue Haushaltsvermerke aus.
  5. Zuletzt werden die Finanzierungen von Personen und Planstellen aus dem aktuellen Haushalt vorgetragen (Stufe 3). Hierzu ist es erforderlich, daß der aufgrund des Vortrags der Haushaltsstruktur und der Haushaltsvermerke sich im Bewirtschaftungsstatus veranschlagt oder in Überarbeitung befindliche Haushalt des Folgejahres in den Bewirtschaftungsstatus freigegeben oder vorläufig freigegeben geändert wird. Nach der Änderung des Bewirtschaftungsstatus des Nachfolgehaushaltes, können die Finanzierungen von dem aktuellen Haushalt in den Nachfolgehaushalt vorgetragen werden.

Ergebnis

Sie haben Ihren aktuellen Haushalt in das Folgejahr vorgetragen. Dieser Nachfolgehaushalt kann für die Haushaltsplanungen benutzt und mit Beginn des neuen Haushaltsjahres bewirtschaftet werden.

 

Siehe auch:

Haushaltsvortrag