Standing Instructions zur Korrespondenz 
Verwendung
Zur Erstellung von externen Korrespondenzenarten in den Bereichen Geldhandel, Devisenhandel, Wertpapiere und Derivate müssen für einen Geschäftspartner die 'Standing Instructions: Korrespondenz' gepflegt sein.
Werden die Standing Instructions nicht angelegt, so wird zu den Geschäften mit dem Geschäftspartner keine externe Korrespondenz erzeugt.
Voraussetzungen
Siehe auch:
Korrespondenz
Funktionsumfang
In den Standing Instructions wird folgendes festgelegt:
Die Standing Instructions beziehen sich auf eine externe Korrespondenzart und einen Buchungskreis.
Die Definition kann auf den folgenden Hierarchiestufen vorgenommen werden:
Die höchste Priorität besitzen die Eingaben zur Korrespondenz auf der untersten Ebene d.h. auf der Ebene der Geschäftsart. Wurden auf Geschäftsartenebene keine Standing Instructions gepflegt, so haben die Standing Instructions auf Produktartenebene Vorrang vor der Standing Instruction auf Produkttypebene und Vertragsartenebene. Dies gilt für den Produkttyp ebenso; er hat höhere Priorität als die Vertragsart.
Beispiel:
Wurde für den Produkttyp 'Festgeld' festgelegt, daß nur ein Druck der Korrespondenz erfolgen soll und kein Fax, aber für die Geschäftsart 'Anlage von Termingeldern (Festgeld)' ist neben dem Druck auch das Fax vorgesehen, so wird die Standing Instruction auf Geschäftsartenebene herangezogen. D.h. es wird neben dem Druck ein Fax als Korrespondenz versendet.
Aktivitäten
Siehe auch:
Standing Instructions für die Korrespondenz erstellen