Fusion 

Definition

Als Fusion wird der Zusammenschluß von rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer rechtlichen Einheit bezeichnet.

Man unterscheidet betriebswirtschaftlich zwischen folgenden Formen der Fusion:

Für die Bilanzierung von Fusionen gilt im allgemeinen:

Aus der Anteilsliste geht der Untergang der zu fusionierenden Gesellschaft(en) hervor.

Methoden

Voll, Quote

Fusion durch Aufnahme

Im folgenden wird anhand eines Beispiels beschrieben, wie eine Fusion durch Aufnahme im Konsolidierungssystem abzubilden ist. Es handelt sich dabei um eine vertikale Fusion.

Beispieldaten für 1995

Gesellschaften

A, B, C

Beteiligung A an B

80 %

Beteiligung B an C

100 %

Beteiligungsbuchwert B

1000 Geldeinheiten

Gezeichnetes Kapital B

1000- Geldeinheiten

Maschinen C

1200 Geldeinheiten

Gezeichnetes Kapital C

600- Geldeinheiten

Erträge C

600- Geldeinheiten

Bilanzgewinn C

600- Geldeinheiten

Anmerkungen:

Szenario1: Konsolidierung ohne Fusion durch Aufnahme

Zunächst wird dargestellt, wie eine Konsolidierung der Gesellschaft C in einem Teilkonzern, bestehend aus den Gesellschaften A, B und C erfolgen würde, ohne daß eine Fusion vorliegt. Die sich dabei ergebenden Werte werden in Szenario 2 als Vergleichsdaten verwendet.

Es ergeben sich folgende Werte:

Erstkonsolidierung für Gesellschaft C in 1995

GoF-Wert

=

1000 * 80% - 600 * 80%

=

320

Minderheiten Beteiligungen

=

1000 * 20%

=

200

Minderheiten Kapital

=

600- * 20%

=

120-

 

Folgekonsolidierung für Gesellschaft C in 1995

Minderheiten Bilanzgewinn

=

600- * 20%

=

120-

Abschreibung GoF-Wert

=

320 / 4

=

80

 

Folgekonsolidierung für Gesellschaft C in 1996

Abschreibung GoF-Wert

=

320 / 4

=

80

 

Nachfolgend werden die Einzelabschlußbuchungen und Konsolidierungsbuchungen für 1995 und 1996 dargestellt. Für eine bessere Übersicht sind der Abschluß von Gesellschaft A und die Konsolidierung von Gesellschaft B nicht in den Werten enthalten, da diese Werte für die in Szenario 2 abgebildete Fusion irrelevant sind.

Werte Bilanz:

Position

Gesellschaft B
0 / 3

Gesellschaft C
0 / 3

Konzern
1995

Konzern
1996

GoF-Wert

       

1995

/

/ 320
/ 80-

240

 

1996

/

/ 80-

 

160

Maschinen

       

1995

/

1200 /

1200

 

1996

/

/

 

1200

Beteiligung

       

1995

1000 / 1000-

/

0

 

1996

/

/

 

0

Gez.Kapital

       

1995

1000-/

600-/ 600

1000-

 

1996

/

/

 

1000-

Bilanzgewinn

       

1995

/

600-/ 120
/ 80

400-

 

1996

/

/ 80

 

320-

Mind. Beteilg.

       

1995

/

/ 200

200

 

1996

/

   

200

Mind. Gez.Kap.

       

1995

/

/ 120-

120-

 

1996

     

120-

Mind. Bil.Gew.

       

1995

/

/ 120-

120-

 

1996

/

   

120-

 

Werte GuV:

Position

Gesellschaft B
0 / 3

Gesellschaft C
0 / 3

Konzern
1995

Konzern
1996

Erträge

       

1995

/

600-/

600-

 

1996

/

   

0

Abschreibungen

       

1995

/

/ 80

80

 

1996

/

/ 80

 

80

= Jah.übersch.

   

520-

80

Gewinnverwdg:

       

Vortrag Bil.gew.

       

1995

/

/

0

 

1996

/

/

 

400

Einst. Min.

       

1995

/

/ 120

120

 

1996

/

/

 

0

Verr. KK

       

1995

/

/

0

 

1996

/

/

 

0

Bilanzgewinn

       

1995

/

600 / 120-
/ 80-

400

 

1996

/

/ 80-

 

320

 

 

Szenario 2: Fusion von Gesellschaft C durch Aufnahme in Gesellschaft B zum Jahresbeginn 1996

Die Fusion von Gesellschaft C wirkt sich folgendermaßen auf die Einzelabschlüsse und den Konzernabschluß aus:

Gesellschaft B: Einzelabschluß

Vorteilhaft für spätere Analysen ist es, den Verschmelzungsgewinn auf einer eigenen Position auszuweisen.

Gesellschaft B: Maschinelle Kapitalkonsolidierung

Beispielsweise wird bei einem Gesamtjahresüberschuß von 500- GE ein Minderheitenanteil von 100 errechnet (Beteiligung von 80%). Wenn in den 500 GE 200 GE Verschmelzungsgewinn enthalten sind, dann sind in den 100 GE des Minderheitenanteils 40 GE enthalten, die auf den Verschmelzungsgewinn entfallen.

Gesellschaft C: Einzelabschluß

Gesellschaft C: Maschinelle Kapitalkonsolidierung

Anders als in den Erläuterungen zum Abgang beschrieben sind die Beziehungen anderer Gesellschaften des Konzerns nicht auf die fiktive Gesellschaft "Fremde" zu ändern, sondern auf die Gesellschaft B.

Gesellschaft B: Manuelle Zusatzbuchung

Die maschinellen Buchungen (im nachfolgenden Beispiel "mas") für B und C sind durch eine manuelle Buchung ("man") bei Gesellschaft B zu ergänzen. Der Buchungsbeleg umfaßt folgende Zeilen:

   

Soll

Haben

1.

Storno GoF-Wert-Zeilen aus Abgangsbeleg

240

 

2.

Storno ERL-Zeile aus Abgangsbeleg

 

520

3.

Storno MIK-Zeile aus Abgangsbeleg

720

 

4.

Storno Verschmelzungsgewinn aus HBI von B
(auf der Position, auf welcher der Verschmelzungsgewinn gebucht wurde)

200

 

5.

Storno Abgang Ergebnisvortrag aus HBI von C
(auf der Position, auf welcher der Abgang des Ergebnisvortrags manuell gebucht wurde; im Beispiel auf MIK gezeigt)

 

600

6.

Minderheitenanteil am Verschmelzungsgewinn auf der Position Einstellungen in Minderheiten
(manuell berechnen)

 

40

 

 

Position

Gesellschaft B
SV mas man
0 / 3 / 3 / 3

Gesellschaft C
SV mas
0 / 3 / 3

Konzern
1996

Bilanz

     

GoF-Wert

/ / 80-/ 240

/ 240 / 240-

160

Maschinen

1200 / / /

/ /

1200

Beteiligung

/1000-/1000 /

/ /

 

Gez. Kapital

1000-/ / /

/ 600 / 600-

1000-

Bilanzgewinn

200-/ / 120 / 240-

/ 200 / 200-

320-

Mind.Bet.

 

/ 200 / 200-

 

Mind.Kap.

/ / 40-/

/ 240-/ 240

40-

GuV

     

Erträge

200-/ / / 200

/ /

 

Aufwand (ERL)

/ / / 520-

/ / 520

 

Abschreibung

/ / 80 /

/ /

80

Vortrag

/ / /

600-/ 200 /

400-

Einst.Mind.

/ / 40 / 40-

/ /

 

Verr. KK (MIK)

/ / / 120

600 / / 720-

 

Bilanzgewinn

200/ / 120-/ 240

/ 200-/ 200

320

Anmerkungen:

Varianten

Zusätzlich muß die im Einzelabschluß von B erfolgte Abschreibung des GoF-Werts manuell storniert werden. Dies gilt auch für die Folgejahre.

Fusion durch Neugründung

In Vorbereitung.