Definition
Ein Abgang ist ein Vorgang des vollständigen oder teilweisen Verkaufs einer Beteiligung an einem Konzernunternehmen an "Fremde", d.h. eine Gesellschaft außerhalb des betrachteten Teilkonzerns oder des Gesamtkonzerns.

Der Verkauf einer Beteiligung an eine andere Konzerngesellschaft des gleichen Teilkonzerns heißt Umbuchung. Dies bedeutet, daß eine Umbuchung im Gesamtkonzern evtl. als Abgang in einem ersten und als neue Erstkonsolidierung in einem zweiten Teilkonzern behandelt werden muß.
Methoden
Voll, Quote
Abgang einer Gesellschaft im Gesamtkonzern
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht dürfen weder Summen- noch Konzernbilanz Werte der abgehenden Gesellschaft enthalten. Horizontale Entwicklungen (z.B. Anlagengitter) berücksichtigen allerdings den Abgang.
Summen- und Konzern-GuV als Zeitraumrechnungen sollten hingegen alle Aufwands- und Ertragspositionen mit ihren Werten zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Gesellschaft enthalten. Aus Vereinfachungsgründen verzichtet man in der Praxis zum Teil auch im Bereich der GuV auf eine Einbeziehung.
Im Jahr des Abgangs gehört eine abgehende Gesellschaft noch zum Teilkonzern. Im Folgejahr muß sie aus dem Teilkonzern entfernt werden. Dies erfolgt nach durchgeführtem Saldovortrag im Konsolidierungsmenü über den Menüpunkt Stammdaten
® Teilkonzerne ® Teilkonzerne ändern.
Bei unterjähriger Konsolidierung und einem Ausscheiden der Gesellschaft in einer Periode P < 012 stellt sich das Problem, daß die Zuordnung Gesellschaft - Teilkonzern in der Teilkonzernpflege nur jahresabhängig pflegbar ist. Sie darf - trotz Abgang - für das laufende Jahr nicht verändert werden. Für die Perioden ab Periode P+1 gilt daher folgendes:
Der einzige Nachteil besteht darin, daß die Gesellschaftslisten der Folgeperioden (fälschlich) noch die abgegangene Gesellschaft zeigen.
Die Endkonsolidierung einer Gesellschaft erfolgt in der Abgangsperiode in folgenden Schritten:
– Eintrag des Abgangs in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung bei der (bzw. den) jeweiligen Muttergesellschaft(en)
– Eintrag des Abgangs in der Tabelle der Kapitalentwicklung:
Um die notwendige Übereinstimmung zwischen Datenbank und der Tabelle der Kapitalentwicklung zu gewährleisten (historische Umrechnung, Plausibilitätsprüfung und Kapitalentwicklung), ist die Tabelle analog zur Datenbank (siehe Schritt 3) für die abgehende Gesellschaft pro Position per Saldo auf Wert Null zu setzen. Dies erfolgt generell unter Verwendung eines E-Kennzeichens in der laufenden Periode. Ein in der GuV noch ausgewiesener Jahresüberschuß und evtl. Ausschüttungen in der Gewinnverwendung sind aber mit Kennzeichen F zu vermerken und mit E zu invertieren.

Einträge in Tabelle der Kapitalentwicklung
1994 |
012 |
01 |
E |
Bilanzgewinn |
1 000 |
1995 |
012 |
01 |
F |
Bilanzgewinn |
1 000 |
1996 |
012 |
01 |
F |
Bilangewinn |
500 |
Die Gesellschaft zeigt in 1997 noch einen Jahresüberschuß von 500- und eine Ausschüttung von 200+ in der Datenbank. Daraus ergibt sich ein F-Eintrag von 300 Geldeinheiten. Insgesamt müssen 2500 Geldeinheiten aus den Vorjahren und 300 Geldeinheiten aus dem laufenden Jahr als E-Eintrag invertiert werden.
Die Tabelle der Kapitalentwicklung muß demnach wie folgt gepflegt werden:
1997 |
012 |
01 |
F |
Bilanzgewinn |
300 |
|
02 |
E |
Bilanzgewinn |
2 800 - |

BWA Anfangsbestand AHK: |
1 000 (aus SV) |
BWA Kumulierte Abschr.: |
500- (aus SV) |
BWA Zugänge: |
200 (aus 006) |
BWA Abschreibungen: |
250- (aus 006) |
BWA Abgänge |
1 200- (neu 012) |
BWA AfA auf Abgänge |
750 (neu 012) |
Alle bei den anderen Konzerngesellschaften erfaßten Bilanzwerte müssen folgendermaßen behandelt werden:
– bei unvollständigem Aufriß der Position ist die Partnergesellschaft auf die Gesellschaft 999999 (Fiktive Gesellschaft "Fremde") zu ändern
– anderenfalls ist auf die entsprechende Bilanzposition umzubuchen (z.B. von Position "Forderungen an verbundenen Unternehmen" auf Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Fremde")

Die Schritte 3 bis 6 sind erforderlich für einen korrekten Summenabschluß des Konzerns.
Die bei den anderen Gesellschaften vorgenommenen Buchungen der Kontierungsebene 1, die mit der Partnergesellschaft <abgehende Gesellschaft> gebucht wurden, sind ebenfalls zu stornieren.
Dieser Schritt gewährleistet korrekte HBII-Werte für den Gesamtkonzern.
Eine manuelle Buchung der Sätze der Kontierungsebene 2 ist prinzipiell möglich, aus Gründen des Aufwands aber nicht zu empfehlen. Wird manuell gebucht, so ist darauf zu achten, daß die Angabe von Gesellschaft und Partnergesellschaft im Buchungsprogramm analog der buchungserzeugenden Programme erfolgt (z.B. kleinere Gesellschaftsnummer als Gesellschaft und größere Gesellschaftsnummer als Partnergesellschaft bei den Konzernverrechnungen). Bei Nichtbeachtung werden die Ergebniseffekte nicht korrekt behandelt.
Die Schritte 9 bis 11 stellen sicher, daß zum Zeitpunkt des Starts - abgesehen von unterschiedlichen Aufrissen - im Prinzip nur noch Sätze der Kontierungsebene 3 in der Datenbank der abgehenden Gesellschaft existieren. Ihr Saldo ist gleich der zu stornierenden Beteiligungseliminierung bei den (direkten) Muttergesellschaften.
Der Bilanzgewinn der abgehenden Gesellschaft wird durch die Abgangsbuchung auf Null gestellt, wobei der Ergebniseffekt durch Buchung einerseits des Aufwands/ Ertrags aus Abgang (Fixposition mit der Zuordnungskonstanten ERL) und andererseits auf der Fixposition mit der Zuordnungskonstanten MIK in der Gewinnverwendung erzeugt wird.
Der zusätzliche Aufwand / Ertrag aus Konzernsicht wird im Programm der Kapitalkonsolidierung aus zwei Komponenten errechnet:
– erwirtschaftete, aber nicht ausgeschüttete Ergebnisse (Saldo der F-Einträge in der Tabelle der Kapitalentwicklung vom Periodenintervall der Erstkonsolidierung bis einschließlich Periodenintervall des Abgangs)
– Abschreibungen des Geschäftswerts in der Vergangenheit (Periodenintervall der Erstkonsolidierung bis einschließlich Periodenintervall vor dem Abgang, Information aus der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven)
Diese Berechnung des Aufwands/ Ertrags aus Konzernsicht ist in folgenden Fällen falsch und daher manuell durch Änderung der Werte für die ERL- und MIK-Position zu korrigieren:
– Die Summe der Abschreibungsbeträge in der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven entspricht nicht dem tatsächlichen Aufwand der Vergangenheit (Ursache: manuelle Zusatzbuchungen des Anwenders).
– Die Einträge in der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven resultieren aus einer ratierlichen, aber erfolgsneutralen Verrechnung.
– F-Einträge wurden nicht während der Konzernzugehörigkeit als Ertrag / Aufwand erwirtschaftet bzw. ausgeschüttet, sondern stammen aus erfolgsneutralen Vorgängen (insbesondere Differenzen aus der Währungsumrechnung).
Basierend auf den gebuchten Minderheitenanteilen am Jahresüberschuß der Vorperioden (Fixposition MIG) wird vom System der Minderheitenanteil am Abgangserfolg auf MIG und MIS gebucht.
Offene Problembereiche
Im folgenden werden verschiedene Problembereiche mit Vorschlägen für eine teilautomatische oder manuelle Behandlung im System FI-LC diskutiert.
Teilabgang von Gesellschaften
Dieser Vorgang ist zur Zeit noch nicht unterstützt, seine Abbildung im System sollte wie nachfolgend beschrieben durchgeführt werden:
Hierbei ist betriebswirtschaftlich zwischen einem Teilabgang unter Beibehaltung der Konsolidierungsmethode oder einem Methodenwechsel (z.B. Wechsel von Vollkonsolidierung zu At-Equity-Konsolidierung) zu unterscheiden.

Gesellschaft A ist an Gesellschaft B mit 100% beteiligt.
Die Erstkonsolidierung zum 01.01.1993 ergab einen Geschäfts- oder Firmenwert von 1000 Geldeinheiten, der über 4 Jahre abgeschrieben wird. Das System prognostiziert für 1994 einen Anfangsrestbuchwert von 750 Geldeinheiten und eine Normal-AfA von 250 Geldeinheiten. Bei einem Teilabgang von 50% zum 31.12.1994 sollte für 1995 ein neuer Eintrag mit Anfangsrestbuchwert von 250 Geldeinheiten und Normal-AfA von 125 Geldeinheiten in der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven eingetragen werden.
Vollabgang eines Teilkonzerns
Beim Abgang einer Gesellschaft, die ihrerseits andere Beteiligungen im Konzern hält, erfolgt die Endkonsolidierung der abhängigen Gesellschaften nicht automatisch, sondern das Programm der Kapitalkonsolidierung erkennt eine indirekte Anteilsänderung. Diese ist im Gegensatz zur Situation eines Teilabgangs von Gesellschaften (s.o.) fast immer als falsch anzusehen. Eine Bereinigung ist durch eine geänderte Pflege der Tabelle der Beteiligungsentwicklung und eine schrittweise Durchführung der Endkonsolidierung aller betroffenen Gesellschaften möglich.

Daten
Gesellschaften: |
A, B, C |
Beteiligung A an B: |
80% |
Beteiligung B an C: |
60 % |
Ereignis
Gesellschaft A verkauft Gesellschaft B an "Fremde".
Erforderliche Schritte

Dieser Eintrag ist auch dann vorübergehend erforderlich, falls die Bilanz von B nicht zu Null erfaßt wurde (siehe obige Ausführungen zu "Abgang einer Gesellschaft im Gesamtkonzern", Schritt 3).
Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Durchführung). Anschließend ist in der Teilkonzernpflege (Menüpunkt Stammdaten ® Teilkonzerne ® ändern) die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.
Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen. Anschließend ist in der Teilkonzernpflege die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.
Übertragen auf allgemeinere Konzernstrukturen ist insbesondere folgendes von Bedeutung:
Das oben beschriebene Verfahren scheitert immer bei zyklischen Beteiligungsstrukturen (mehrstufige Beteiligungen mit Rückbeteiligungen) innerhalb der abgehenden Gesellschaften. In diesem Fall muß auf eine vollständige manuelle Buchung verwiesen werden.
Vollabgang einer Gesellschaft mit vorheriger Umbuchung ihrer Beteiligungen an eine andere Konzerngesellschaft

Daten
Gesellschaften: |
A, B, C, D |
|
Beteiligungen: |
A an B |
80% |
|
A an C |
80% | |
|
B an D |
60% |
Ereignisse
Erforderliche Schritte
Analog zur obigen Situation "Vollabgang eines Teilkonzerns" besteht das Problem darin, für die Gesellschaft D den korrekten Vorgang (hier: Umbuchung ohne Veränderung des Minderheitenanteils) zu erkennen. Dies ist wiederum nur durch schrittweise Vorgehensweise erreichbar:
Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Durchführung). Anschließend ist in der Teilkonzernpflege (Menüpunkt Stammdaten ® Teilkonzerne ® ändern) die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.
Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen. Anschließend ist in der Teilkonzernpflege die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.