Abgang  

Definition

Ein Abgang ist ein Vorgang des vollständigen oder teilweisen Verkaufs einer Beteiligung an einem Konzernunternehmen an "Fremde", d.h. eine Gesellschaft außerhalb des betrachteten Teilkonzerns oder des Gesamtkonzerns.

Der Verkauf einer Beteiligung an eine andere Konzerngesellschaft des gleichen Teilkonzerns heißt Umbuchung. Dies bedeutet, daß eine Umbuchung im Gesamtkonzern evtl. als Abgang in einem ersten und als neue Erstkonsolidierung in einem zweiten Teilkonzern behandelt werden muß.

Methoden

Voll, Quote

Abgang einer Gesellschaft im Gesamtkonzern

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht dürfen weder Summen- noch Konzernbilanz Werte der abgehenden Gesellschaft enthalten. Horizontale Entwicklungen (z.B. Anlagengitter) berücksichtigen allerdings den Abgang.

Summen- und Konzern-GuV als Zeitraumrechnungen sollten hingegen alle Aufwands- und Ertragspositionen mit ihren Werten zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Gesellschaft enthalten. Aus Vereinfachungsgründen verzichtet man in der Praxis zum Teil auch im Bereich der GuV auf eine Einbeziehung.

Im Jahr des Abgangs gehört eine abgehende Gesellschaft noch zum Teilkonzern. Im Folgejahr muß sie aus dem Teilkonzern entfernt werden. Dies erfolgt nach durchgeführtem Saldovortrag im Konsolidierungsmenü über den Menüpunkt Stammdaten ® Teilkonzerne ® Teilkonzerne ändern.

Bei unterjähriger Konsolidierung und einem Ausscheiden der Gesellschaft in einer Periode P < 012 stellt sich das Problem, daß die Zuordnung Gesellschaft - Teilkonzern in der Teilkonzernpflege nur jahresabhängig pflegbar ist. Sie darf - trotz Abgang - für das laufende Jahr nicht verändert werden. Für die Perioden ab Periode P+1 gilt daher folgendes:

Der einzige Nachteil besteht darin, daß die Gesellschaftslisten der Folgeperioden (fälschlich) noch die abgegangene Gesellschaft zeigen.

Die Endkonsolidierung einer Gesellschaft erfolgt in der Abgangsperiode in folgenden Schritten:

  1. Eintrag des Abgangs in den Meldetabellen (Menüpunkt Einzelabschluß ® Datenübernahme ® Zusatzmeldedaten)
  2. – Eintrag des Abgangs in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung bei der (bzw. den) jeweiligen Muttergesellschaft(en)

    – Eintrag des Abgangs in der Tabelle der Kapitalentwicklung:

    Um die notwendige Übereinstimmung zwischen Datenbank und der Tabelle der Kapitalentwicklung zu gewährleisten (historische Umrechnung, Plausibilitätsprüfung und Kapitalentwicklung), ist die Tabelle analog zur Datenbank (siehe Schritt 3) für die abgehende Gesellschaft pro Position per Saldo auf Wert Null zu setzen. Dies erfolgt generell unter Verwendung eines E-Kennzeichens in der laufenden Periode. Ein in der GuV noch ausgewiesener Jahresüberschuß und evtl. Ausschüttungen in der Gewinnverwendung sind aber mit Kennzeichen F zu vermerken und mit E zu invertieren.

    Einträge in Tabelle der Kapitalentwicklung

    1994

    012

    01

    E

    Bilanzgewinn

    1 000

    1995

    012

    01

    F

    Bilanzgewinn

    1 000

    1996

    012

    01

    F

    Bilangewinn

    500

     

    Die Gesellschaft zeigt in 1997 noch einen Jahresüberschuß von 500- und eine Ausschüttung von 200+ in der Datenbank. Daraus ergibt sich ein F-Eintrag von 300 Geldeinheiten. Insgesamt müssen 2500 Geldeinheiten aus den Vorjahren und 300 Geldeinheiten aus dem laufenden Jahr als E-Eintrag invertiert werden.

    Die Tabelle der Kapitalentwicklung muß demnach wie folgt gepflegt werden:

    1997

    012

    01

    F

    Bilanzgewinn

    300

       

    02

    E

    Bilanzgewinn

    2 800 -

     

  3. Berechnung der Konzernanteile (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Konzernanteile)
  4. Die Bilanz der Abgangsgesellschaft wird - am einfachsten mit einem Gesamtformular zu Null erfaßt.
  5. In allen Bereichen mit horizontalen Entwicklungen (zum Beispiel Anlagengitter) ist der Gesamtwert Null auf die entsprechenden Bewegungsarten zu verteilen.
  6. BWA Anfangsbestand AHK:

    1 000 (aus SV)

    BWA Kumulierte Abschr.:

    500- (aus SV)

    BWA Zugänge:

    200 (aus 006)

    BWA Abschreibungen:

    250- (aus 006)

    BWA Abgänge

    1 200- (neu 012)

    BWA AfA auf Abgänge

    750 (neu 012)

     

  7. In allen Bilanz-Erfassungsformularen der abgehenden Gesellschaft mit Aufrissen nach Partnern sind die Werte pro Partner auf Null zu setzen.
  8. Alle bei den anderen Konzerngesellschaften erfaßten Bilanzwerte müssen folgendermaßen behandelt werden:

    – bei unvollständigem Aufriß der Position ist die Partnergesellschaft auf die Gesellschaft 999999 (Fiktive Gesellschaft "Fremde") zu ändern

    – anderenfalls ist auf die entsprechende Bilanzposition umzubuchen (z.B. von Position "Forderungen an verbundenen Unternehmen" auf Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Fremde")

  9. Eingabe der GuV zum Stichtag des Abgangs der Gesellschaft (oder vereinfacht auch zu Null)
  10. Die Schritte 3 bis 6 sind erforderlich für einen korrekten Summenabschluß des Konzerns.

  11. In der Meldetabelle der Konzernbestände im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen sind alle Bestände, bei denen die abgehende Gesellschaft als Lieferant oder als Bestandsführender auftritt, für die Abgangsperiode mit Null einzugeben.
  12. Die in Vorperioden auf der abgehenden Gesellschaft vorgenommenen Buchungen der Kontierungsebene 1 sind - einzeln oder saldiert - zu stornieren, sofern sie mindestens ein Bilanzkonto betrafen.
  13. Die bei den anderen Gesellschaften vorgenommenen Buchungen der Kontierungsebene 1, die mit der Partnergesellschaft <abgehende Gesellschaft> gebucht wurden, sind ebenfalls zu stornieren.

    Dieser Schritt gewährleistet korrekte HBII-Werte für den Gesamtkonzern.

  14. Die Schritte 6 und 8 gewährleisten, daß ein Start des Programms der Konzernverrechnungen (Menüpunkt Konsolidierung ® Konzernverrechnungen) über entsprechende Verrechnungsgruppen der Bilanz (zum Beispiel Forderungen / Verbindlichkeiten) genau die Sätze der Kontierungsebene 2 storniert.
  15. Eine manuelle Buchung der Sätze der Kontierungsebene 2 ist prinzipiell möglich, aus Gründen des Aufwands aber nicht zu empfehlen. Wird manuell gebucht, so ist darauf zu achten, daß die Angabe von Gesellschaft und Partnergesellschaft im Buchungsprogramm analog der buchungserzeugenden Programme erfolgt (z.B. kleinere Gesellschaftsnummer als Gesellschaft und größere Gesellschaftsnummer als Partnergesellschaft bei den Konzernverrechnungen). Bei Nichtbeachtung werden die Ergebniseffekte nicht korrekt behandelt.

  16. Der Schritt 7 gewährleistet, daß ein Start des Programms der Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen (Menüpunkt Konsolidierung ® Zwischenergebniseliminierung ® Umlaufvermögen) die mit Kontierungsebene 2 gebuchten Eliminierungen der Vorperioden exakt wieder storniert.
  17. Alle manuell oder mittels des Programms der Umgliederungen (Menüpunkt Konsolidierung ® Umgliederungen) oder des Programms der Zwischenergebniseliminierungen im Anlagevermögen (Menüpunkt Konsolidierung ® Zwischenergebniseliminierung ® Anlagevermögen) gebuchten Belege der Kontierungsebene 2, in denen die abgehende Gesellschaft als Gesellschaft oder Partner auftritt, sind manuell zu stornieren. Das gleiche gilt für gesellschaftsübergreifende Buchungen der Kontierungsebene 3 oder 4, bei denen mindestens eine Belegzeile auf die abgehende Gesellschaft entfiel.
  18. Maschinelle Kapitalkonsolidierung mit dem Programm der Kapitalkonsolidierung (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Durchführung)
  19. Die Schritte 9 bis 11 stellen sicher, daß zum Zeitpunkt des Starts - abgesehen von unterschiedlichen Aufrissen - im Prinzip nur noch Sätze der Kontierungsebene 3 in der Datenbank der abgehenden Gesellschaft existieren. Ihr Saldo ist gleich der zu stornierenden Beteiligungseliminierung bei den (direkten) Muttergesellschaften.

    Der Bilanzgewinn der abgehenden Gesellschaft wird durch die Abgangsbuchung auf Null gestellt, wobei der Ergebniseffekt durch Buchung einerseits des Aufwands/ Ertrags aus Abgang (Fixposition mit der Zuordnungskonstanten ERL) und andererseits auf der Fixposition mit der Zuordnungskonstanten MIK in der Gewinnverwendung erzeugt wird.

    Der zusätzliche Aufwand / Ertrag aus Konzernsicht wird im Programm der Kapitalkonsolidierung aus zwei Komponenten errechnet:

    – erwirtschaftete, aber nicht ausgeschüttete Ergebnisse (Saldo der F-Einträge in der Tabelle der Kapitalentwicklung vom Periodenintervall der Erstkonsolidierung bis einschließlich Periodenintervall des Abgangs)

    – Abschreibungen des Geschäftswerts in der Vergangenheit (Periodenintervall der Erstkonsolidierung bis einschließlich Periodenintervall vor dem Abgang, Information aus der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven)

    Diese Berechnung des Aufwands/ Ertrags aus Konzernsicht ist in folgenden Fällen falsch und daher manuell durch Änderung der Werte für die ERL- und MIK-Position zu korrigieren:

    – Die Summe der Abschreibungsbeträge in der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven entspricht nicht dem tatsächlichen Aufwand der Vergangenheit (Ursache: manuelle Zusatzbuchungen des Anwenders).

    – Die Einträge in der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven resultieren aus einer ratierlichen, aber erfolgsneutralen Verrechnung.

    F-Einträge wurden nicht während der Konzernzugehörigkeit als Ertrag / Aufwand erwirtschaftet bzw. ausgeschüttet, sondern stammen aus erfolgsneutralen Vorgängen (insbesondere Differenzen aus der Währungsumrechnung).

    Basierend auf den gebuchten Minderheitenanteilen am Jahresüberschuß der Vorperioden (Fixposition MIG) wird vom System der Minderheitenanteil am Abgangserfolg auf MIG und MIS gebucht.

  20. Ein Saldovortrag vom aktuellen ins neue Geschäftsjahr ist für die abgehende Gesellschaft nicht mehr erforderlich. Falls er (aus Vereinfachungsgründen) doch für alle Gesellschaften durchgeführt wurde, muß die Gesellschaft für das neue Jahr aus dem Konzern entfernt werden (Menüpunkt Stammdaten ® Teilkonzerne ® Teilkonzerne ändern).

Offene Problembereiche

Im folgenden werden verschiedene Problembereiche mit Vorschlägen für eine teilautomatische oder manuelle Behandlung im System FI-LC diskutiert.

Teilabgang von Gesellschaften

Dieser Vorgang ist zur Zeit noch nicht unterstützt, seine Abbildung im System sollte wie nachfolgend beschrieben durchgeführt werden:

  1. Analog zum Vollabgang muß die prozentuale und wertmäßige Abnahme der Beteiligung in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung eingetragen werden (Menüpunkt Einzelabschluß ® Datenübernahme ® Zusatzmeldedaten). Anschließend sind die durchgerechneten Anteile aller Konzerngesellschaften zu berechnen (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Konzernanteile).
  2. In der Teilkonzernpflege (Menüpunkt Stammdaten ® Teilkonzerne ® Ändern) sind für die betroffene Gesellschaft die automatischen Konsolidierungsschritte auszuschalten. Der Vorgang muß komplett manuell gebucht werden.
  3. Hierbei ist betriebswirtschaftlich zwischen einem Teilabgang unter Beibehaltung der Konsolidierungsmethode oder einem Methodenwechsel (z.B. Wechsel von Vollkonsolidierung zu At-Equity-Konsolidierung) zu unterscheiden.

  4. Um die Kapitalkonsolidierung in der Folgeperiode wieder maschinell durchführen zu können, müssen evtl. in der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven vorhandene Einträge der Abgangsperiode geeignet für die Folgeperiode manuell fortgeschrieben werden (Menüpunkt Einzelabschluß ® Datenübernahme ® Zusatzmeldedaten).
  5. Gesellschaft A ist an Gesellschaft B mit 100% beteiligt.

    Die Erstkonsolidierung zum 01.01.1993 ergab einen Geschäfts- oder Firmenwert von 1000 Geldeinheiten, der über 4 Jahre abgeschrieben wird. Das System prognostiziert für 1994 einen Anfangsrestbuchwert von 750 Geldeinheiten und eine Normal-AfA von 250 Geldeinheiten. Bei einem Teilabgang von 50% zum 31.12.1994 sollte für 1995 ein neuer Eintrag mit Anfangsrestbuchwert von 250 Geldeinheiten und Normal-AfA von 125 Geldeinheiten in der Tabelle der aufgelösten stillen Reserven eingetragen werden.

  6. Die Reduktion des Konzernanteils der Gesellschaft hat Auswirkungen auf den Konzernanteil an deren Beteiligungsgesellschaften. Das Programm der Kapitalkonsolidierung erkennt hierin den Vorgang der indirekten Anteilsänderung, welcher als erstkonsolidierungsähnlicher Vorgang (Unterschiedsbetrag etc.) behandelt wird. Sie sollten prüfen, ob die vorgeschlagenen Buchungen korrekt sind und sie ggf. beim Abspielen des Batch-Input anpassen.

Vollabgang eines Teilkonzerns

Beim Abgang einer Gesellschaft, die ihrerseits andere Beteiligungen im Konzern hält, erfolgt die Endkonsolidierung der abhängigen Gesellschaften nicht automatisch, sondern das Programm der Kapitalkonsolidierung erkennt eine indirekte Anteilsänderung. Diese ist im Gegensatz zur Situation eines Teilabgangs von Gesellschaften (s.o.) fast immer als falsch anzusehen. Eine Bereinigung ist durch eine geänderte Pflege der Tabelle der Beteiligungsentwicklung und eine schrittweise Durchführung der Endkonsolidierung aller betroffenen Gesellschaften möglich.

Daten

Gesellschaften:

A, B, C

Beteiligung A an B:

80%

Beteiligung B an C:

60 %

Ereignis

Gesellschaft A verkauft Gesellschaft B an "Fremde".

Erforderliche Schritte

  1. Eintrag des Abgangs von B bei A in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung (- 80%) (Menüpunkt Einzelabschluß ® Datenübernahme ® Zusatzmeldedaten).
  2. Eintrag des Abgangs von C bei B (- 60%) in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung
  3. Dieser Eintrag ist auch dann vorübergehend erforderlich, falls die Bilanz von B nicht zu Null erfaßt wurde (siehe obige Ausführungen zu "Abgang einer Gesellschaft im Gesamtkonzern", Schritt 3).

  4. Ermittlung der Konzernanteile aller Gesellschaften (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Konzernanteile).
  5. Maschinelle Kapitalkonsolidierung für C
  6. Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Durchführung). Anschließend ist in der Teilkonzernpflege (Menüpunkt Stammdaten ® Teilkonzerne ® ändern) die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.

  7. Maschinelle Kapitalkonsolidierung für B
  8. Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen. Anschließend ist in der Teilkonzernpflege die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.

  9. Der evtl. in Schritt 2 eingefügte Eintrag wird gelöscht.

 

Übertragen auf allgemeinere Konzernstrukturen ist insbesondere folgendes von Bedeutung:

Das oben beschriebene Verfahren scheitert immer bei zyklischen Beteiligungsstrukturen (mehrstufige Beteiligungen mit Rückbeteiligungen) innerhalb der abgehenden Gesellschaften. In diesem Fall muß auf eine vollständige manuelle Buchung verwiesen werden.

Vollabgang einer Gesellschaft mit vorheriger Umbuchung ihrer Beteiligungen an eine andere Konzerngesellschaft

Daten

Gesellschaften:

A, B, C, D

 

Beteiligungen:

A an B

80%

 

A an C

80%

 

B an D

60%

Ereignisse

  1. B verkauft D an C
  2. A verkauft B an "Fremde"

Erforderliche Schritte

Analog zur obigen Situation "Vollabgang eines Teilkonzerns" besteht das Problem darin, für die Gesellschaft D den korrekten Vorgang (hier: Umbuchung ohne Veränderung des Minderheitenanteils) zu erkennen. Dies ist wiederum nur durch schrittweise Vorgehensweise erreichbar:

  1. Eintrag des Abgangs von B bei A in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung. Bei diesem Eintrag ist der abnehmende Beteiligungswert (für Zwecke von Plausibilitätsprüfungen etc.) zu erfassen; der Prozentsatz muß aber mit Null erfaßt werden! Er wird erst in Schritt 6 im Eintrag ergänzt. (Menüpunkt Einzelabschluß ® Datenübernahme ® Zusatzmeldedaten)
  2. Eintrag der abgehenden Umbuchung von D bei B in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung (- 80%, Umbuchungsgesellschaft C)
  3. Eintrag der zugehenden Umbuchung von D bei C in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung (+ 80%, Umbuchungsgesellschaft B)
  4. Berechnung der Konzernanteile (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Konzernanteile)
  5. Maschinelle Kapitalkonsolidierung für D
  6. Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen (Menüpunkt Konsolidierung ® Kapitalkonsolidierung ® Durchführung). Anschließend ist in der Teilkonzernpflege (Menüpunkt Stammdaten ® Teilkonzerne ® ändern) die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.

  7. Eintrag des Abgangs von B bei A (siehe Schritt 1) in der Tabelle der Beteiligungsentwicklung um Prozentsatz ergänzen (hier: - 80%)
  8. Berechnung der Konzernanteile
  9. Maschinelle Kapitalkonsolidierung für B

Das Programm der Kapitalkonsolidierung ist separat für die Gesellschaft aufzurufen. Anschließend ist in der Teilkonzernpflege die automatische Kapitalkonsolidierung auszuschalten.