Quotenkonsolidierung 

Gesellschaften, die quotal in den Konzernabschluß einbezogen werden sollen, erhalten innerhalb der Teilkonzernpflege eine Quotenkonsolidierungsmethode zugeordnet. Des weiteren wird die Quote eingetragen.

Konsolidierungsbuchungen und Konzernauswertungen erfolgen auf der Basis quotierter Werte. Die Quotierung der Werte der Gesellschaften erfolgt in Abhängigkeit davon, in welchen Währungen die Einzelabschlußdaten erfaßt werden. Sehen Sie dazu auch Einzelabschlußdaten in Haus- oder Konzernwährung):

Hier wird empfohlen, statt der Verwendung eines Hauswährungskonzerns ein neues Ledger zu eröffnen, bei dem die Konzernwährung der Ledgerwährung entspricht. Die Vorgehensweise entspricht dann der oben beschriebenen.

 

Wird eine Quotengesellschaft in mehreren Teilkonzernen in die Konsolidierung einbezogen, so ist hinsichtlich der Quote folgendes zu beachten: Innerhalb einer Konsolidierungsversion muß die Quote der Einbeziehung in die verschiedenen Teilkonzerne identisch sein, da die Einzelposten und Summensätze in Abhängigkeit der Konsolidierungsversion im System gespeichert werden. Soll eine Gesellschaft in verschiedenen Teilkonzernen mit unterschiedlicher Quote einbezogen werden, so muß dies demnach unter Verwendung verschiedener Konsolidierungsversionen erfolgen.

 

Wird bei der Umrechnung von Quotengesellschaften die Referenzkursart * verwendet, so ist folgendes zu beachten : Die Umrechnung muß in allen Perioden gestartet werden, in denen Werte in der Summentabelle enthalten sind.
Werden beispielsweise die Daten periodisch übertragen, die Konsolidierung aber nur jährlich durchgeführt, so muß die Umrechnung trotzdem für die Quotengesellschaft periodisch erfolgen.

Gleiches gilt für Gesellschaften, bei denen als Referenzkursart nicht * angegeben wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: