Abschlußstatus 

Der Vorgang der Währungsumrechnung ist in die Verwaltung des Abschlußstatus integriert.

In Abhängigkeit vom Abschlußstatus sind zwei Arten der Währungsumrechnung zu unterscheiden:

Die Notwendigkeit einer provisorischen Umrechnung ergibt sich im Zusammenhang mit der Erstellung von Saldenabstimmlisten. Saldenabstimmlisten werden erstellt, um Differenzen im Ausweis innerkonzernlicher Beziehungen aufzudecken und eventuell im Vorfeld der eigentlichen Konsolidierungsschritte zu korrigieren. Voraussetzung für Saldenabstimmlisten ist die Umrechnung der erfaßten Daten. Die Korrektur der Differenzen führt zu einer erneuten Erfassung von Daten. Daher findet die provisorische Umrechnung im Status Erfassung statt. Sie führt notwendigerweise zur Buchung der Konzernwerte in der Summentabelle. Zu beachten ist, daß auch beim Auftreten von Fehlermeldungen eine Datenbankveränderung erfolgt.

Die echte Währungsumrechnung erfolgt im Abschlußstatus Umrechnung. Voraussetzung ist die Sperrung der Erfassung. Die Einzelabschlußdaten müssen also erfaßt und eventuelle Anpassungsbuchungen zur HB-II bereits durchgeführt sein. Eine nachträgliche Durchführung von weiteren Anpassungsbuchungen oder gar Korrekturen am Einzelabschluß erfordern eine erneute Währungsumrechnung bzw. sogar eine erneute Plausibilitätskontrolle. Beim Auftreten von Fehlermeldungen erfolgt lediglich eine provisorische Umrechnung. Eine Sperrung der Umrechnung ist in diesem Fall nicht möglich.

Die Umrechnung kann sowohl für einen gesamten Teilkonzern durchgeführt werden als auch für eine einzelne Gesellschaft. Wenn für einzelne Gesellschaften eines Teilkonzerns die Umrechnung bereits abgeschlossen ist, so kann dennoch die Umrechnung für den gesamten Teilkonzern gestartet werden. Bei den Gesellschaften, deren Daten bereits umgerechnet wurden, erfolgt keine Datenbankveränderung. Im Protokoll zur Umrechnung erscheint eine entsprechende Meldung.

Detaillierte Informationen zur Funktionalität der Statusverwaltung sehen Sie in Verwaltung des Abschlußstatus.