Gesellschaften 

Ein erster Schritt zur Einführung einer Konsolidierung besteht darin, die einzelnen Gesellschaften in das System FI-LC zu übernehmen. In diesem Abschnitt werden grundlegende Daten der Gesellschaft erläutert, weitere Erläuterungen zu gesellschaftsrelevanten Daten ergeben sich in anderen Abschnitten.

Die Gesellschaftspflege wird im Einführungsleitfaden oder im Konsolidierungsmenü unter dem Menüpunkt Stammdaten ® Gesellschaften durchgeführt. Sie können Gesellschaften:

Gesellschaft anlegen

Folgende Schritte sind beim Anlegen durchzuführen:

Die Zuordnung von Steuerungsdaten zu einer Gesellschaft erfolgt

Erfolgt die Erfassung der Einzelabschlußdaten der Gesellschaften über die PC-Erfassung mit DBase oder einen Extrakt aus R/2, so ist zu beachten, daß in diesem Fall die Gesellschaftsnummern maximal 4-stellig sein müssen.

Über den Menüpunkt Infosystem ® Stammdaten ® Gesellschaften können Sie zu den angelegten Gesellschaften Gesellschaftslisten ausdrucken. Sehen Sie hierzu auch Ausdruck von Stamm-, Melde- und Steuerungsdaten .

Gesellschaft in neuer Version anlegen

Soll eine Gesellschaft mit der gleichen Gesellschaftsnummer in einer weiteren Konsolidierungsversion angelegt werden, dann muß dies über den Menüpunkt Gesellschaft ® Ändern erfolgen.

Gesellschaft löschen

Wenn beispielsweise aus Testzwecken eine Gesellschaft angelegt wurde, dann kann diese wieder gelöscht werden. Sie sollten allerdings nur dann eine Gesellschaft löschen, wenn keine Bewegungsdaten in der Datenbank vorhanden sind.

Im Anforderungsbild zur Löschung einer Gesellschaft kann ein Ledger eingeben werden. Unabhängig vom eingegebenen Ledger wird die Gesellschaft jedoch aus allen Ledgern gelöscht, in denen sie angelegt ist. Eine Einschränkung der Löschung einer Gesellschaft auf ein Ledger ist demnach nicht möglich.