Gesellschaften 
Ein erster Schritt zur Einführung einer Konsolidierung besteht darin, die einzelnen Gesellschaften in das System FI-LC zu übernehmen. In diesem Abschnitt werden grundlegende Daten der Gesellschaft erläutert, weitere Erläuterungen zu gesellschaftsrelevanten Daten ergeben sich in anderen Abschnitten.
Die Gesellschaftspflege wird im Einführungsleitfaden oder im Konsolidierungsmenü unter dem Menüpunkt Stammdaten
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Gesellschaften durchgeführt. Sie können Gesellschaften:
Gesellschaft anlegen
Folgende Schritte sind beim Anlegen durchzuführen:
- Für jede in den Konzern einzubeziehende Gesellschaft ist eine maximal sechsstellige alphanumerische Gesellschaftsnummer zu vergeben. Im Anforderungsbild wird jeweils als Eingabe zur Gesellschaftsnummer das Geschäftsjahr und die Periode angefordert, da einige Informationen stichtagsabhängig zugeordnet werden können. Zusätzlich ist die Eingabe eines Ledgers (weitere Informationen finden Sie in
Ledger) und einer Version erforderlich. Beim Anlegen einer neuen Gesellschaft kann auf die Daten einer bereits bestehenden Gesellschaft als Vorschlag Referenz genommen werden.
Die Zuordnung von Steuerungsdaten zu einer Gesellschaft erfolgt
- jahres- und periodenabhängig bei Umrechnungsmethode und Steuersatz
- versionsabhängig bei Datentransfermethode und Umrechnungsmethode

Erfolgt die Erfassung der Einzelabschlußdaten der Gesellschaften über die PC-Erfassung mit DBase oder einen Extrakt aus R/2, so ist zu beachten, daß in diesem Fall die Gesellschaftsnummern maximal 4-stellig sein müssen.
- Im Feld Währung ist die Hauswährung der Gesellschaft zu hinterlegen. Die Werte eines Einzelabschlusses können in Konzernwährung erfaßt werden, wenn das Feld Erfassen in KW angekreuzt wird. Insbesondere für Hochinflationsländer kann dies von Bedeutung sein.
- Für die Kapitalkonsolidierung ist das Jahr und die Periode der Erstkonsolidierung anzugeben. Eine Verfeinerung bei der Bestimmung der Zeitpunkte der Erstkonsolidierung ist innerhalb der Teilkonzernpflege möglich.
- Im Feld Rechtsstatus kann eine Gesellschaft als Zweigniederlassung gekennzeichnet werden, ansonsten wird die Gesellschaft als selbstständige Betriebsstätte geführt.
- Gesellschaften, die nicht in den Konzernabschluß einbezogen werden sollen, müssen gekennzeichnet werden, und der Grund der Nichteinbeziehung ist zuzuordnen. Für Gesellschaften, die einbezogen werden, können Einbeziehungsgründe zugeordnet werden. Einbeziehungs- und Nichteinbeziehungsgründe werden im Einführungsleitfaden im Kapitel Stammdaten
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Gesellschaften gepflegt.
- Im Feld Datentransfer wird für die jeweilige Gesellschaft die Methode angegeben, mit der die Daten in das System FI-LC gelangen. Je nach Methode müssen Zusatzspezifikationen gepflegt werden. Sehen Sie hierzu die Dokumentation im Einführungsleitfaden im Arbeitsschritt Gesellschaften pflegen.
- Im Folgebild der Gesellschaftspflege werden die Daten zum Zwecke der Korrespondenz gepflegt. Dort kann eine separate Anschrift des Unternehmens aufgenommen werden, die bei Nichteingabe aus den Daten des ersten Bildschirmbildes übernommen wird.
- Zu Auswertungszwecken können noch drei Sortierkriterien pro Gesellschaft hier hinterlegt werden. Diese Sortierkriterien werden mit ihren Bezeichnungen und Ausprägungen im Einführungsleitfaden im Kapitel Informationssystem
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Summenauswertungen gepflegt. Der Text der drei Sortierkriterien erscheint dann bei der Gesellschaftspflege am Bildschirm. Die Namen der drei Sortierkriterien werden in der Tabelle jeweils mit der Ausprägung ' ' hinterlegt. Dieser Text erscheint dann als Feldbezeichnung des Eingabefeldes. Dadurch können Sortierungen frei definiert werden (z.B.: Branchen für Sortierfeld 1 und Regionen für Sortierfeld 2). Pro Sortierkriterium können unterschiedliche Ausprägungen definiert werden (z.B. die Kontinente als Regionen). Die Texte erscheinen dann als Überschrift in der Auswertung.
Über den Menüpunkt Infosystem
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Stammdaten
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Gesellschaften können Sie zu den angelegten Gesellschaften Gesellschaftslisten ausdrucken. Sehen Sie hierzu auch
Ausdruck von Stamm-, Melde- und Steuerungsdaten .
Gesellschaft in neuer Version anlegen
Soll eine Gesellschaft mit der gleichen Gesellschaftsnummer in einer weiteren Konsolidierungsversion angelegt werden, dann muß dies über den Menüpunkt Gesellschaft
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Ändern erfolgen. - Im Anforderungsbild ist die Gesellschaftsnummer, das Geschäftsjahr, die Periode und das Ledger sowie die neue Version anzugeben.
- Im Detailbild ist die Datentransfermethode zu pflegen, da diese versionsabhängig ist.
Gesellschaft löschen
Wenn beispielsweise aus Testzwecken eine Gesellschaft angelegt wurde, dann kann diese wieder gelöscht werden. Sie sollten allerdings nur dann eine Gesellschaft löschen, wenn keine Bewegungsdaten in der Datenbank vorhanden sind.

Im Anforderungsbild zur Löschung einer Gesellschaft kann ein Ledger eingeben werden. Unabhängig vom eingegebenen Ledger wird die Gesellschaft jedoch aus allen Ledgern gelöscht, in denen sie angelegt ist. Eine Einschränkung der Löschung einer Gesellschaft auf ein Ledger ist demnach nicht möglich.