Ledger 

Ledger identifizieren einen Teildatenbestand in der Datenbank.

Die Definition der Ledger für die Konsolidierung erfolgt im Einführungsleitfaden im Kapitel Stammdaten.
Ledger werden durch ein 2-stelliges Kürzel identifiziert. In der Standardauslieferung ist für die Applikation Konsolidierung das Ledger 10 mit der Ledgerwährung USD voreingestellt. Die Ledgerwährung dieses Ledgers kann auf die für den Anwender relevante Währung abgeändert werden. Weitere Ledger mit anderen Konzernwährungen können unter Vorlage des Ledgers 10 angelegt werden.

Für die Konsolidierung sind die im folgenden beschriebenen Einstellungen sinnvoll.

In den folgenden Fällen werden verschiedene Ledger für die Konsolidierung benötigt:

Sehen Sie hierzu auch die Dokumentation des Handbuchs FI - Konsolidierungsvorbereitungen für die Systeme FI-LC und EC-CS.

Gesellschaftspflege

Innerhalb der Gesellschaftspflege werden die Gesellschaften einem Ledger zugeordnet. In einem Ledger werden im allgemeinen mehrere Gesellschaften geführt. Eine Gesellschaft kann wiederum in mehreren Ledgern existieren.

Soll eine Gesellschaft in einem weiteren Ledger geführt werden, so erfolgt dies über den Menüpunkt Stammdaten ® Gesellschaften ® Ändern. Der Gesellschaft wird das neue Ledger zugeordnet. Nach Durchführung dieser Änderung existiert die Gesellschaft in beiden Ledgern.

Von den in der Gesellschaftspflege hinterlegten Daten werden die Geschäftsjahresvariante sowie die Festlegung, ob in Konzernwährung erfaßt werden soll, ledgerabhängig gespeichert.