Ledger 
Ledger identifizieren einen Teildatenbestand in der Datenbank.
Die Definition der Ledger für die Konsolidierung erfolgt im Einführungsleitfaden im Kapitel Stammdaten.
Ledger werden durch ein 2-stelliges Kürzel identifiziert. In der Standardauslieferung ist für die Applikation Konsolidierung das Ledger 10 mit der Ledgerwährung USD voreingestellt. Die Ledgerwährung dieses Ledgers kann auf die für den Anwender relevante Währung abgeändert werden. Weitere Ledger mit anderen Konzernwährungen können unter Vorlage des Ledgers 10 angelegt werden.
Für die Konsolidierung sind die im folgenden beschriebenen Einstellungen sinnvoll.
- Als Summentabelle ist grundsätzlich die Tabelle FILCT einzutragen.
- Soll eine direkte Durchbuchung von Daten aus dem Erweiterten Hauptbuch erfolgen, so muß der Parameter Ledger bebuchbar markiert sein.
- Der Parameter Einzelposten führen ermöglicht es, innerhalb von Auswertungen in einzelne Hauptbuchbelege zu verzweigen. Bei der Entscheidung, ob Einzelposten mitgeführt werden sollen, ist der daraus resultierende Datenumfang mit zu berücksichtigen.
- Durch den Parameter Rollup erlaubt kann ein Rollup aus anderen SAP-Datenbanken erfolgen.
- Der Parameter S/H-Kennz. führen darf bei den Ledgern der Konsolidierung nicht markiert sein. Das Kennzeichen wird lediglich bei Zusatzledgern für die Konsolidierung (Basis für den periodischen Extrakt aus FI) verwendet.
- Der Parameter Saldovortrag bilden ist für die Konsolidierung nicht anzukreuzen. Der automatische Saldovortrag erfolgt über das eigene Saldovortragsprogramm.
Der automatische Saldovortrag wird lediglich bei den Zusatzledgern für die Konsolidierung verwendet.
- Ist das Kennzeichen Produktiv gesetzt, so hat dies Auswirkungen auf die Löschung von Daten:
- Die Löschung der Bewegungsdaten des Ledgers über den Arbeitsschritt Produktionsvorbereitungen
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Bewegungsdaten löschen im Einführungsleitfaden ist nicht möglich.
Bei der Löschung von Summensätzen über den Menüpunkt Einzelabschluß löschen im Konsolidierungsmenü erfolgt eine Sicherungsabfrage, die auf die Produktivität des Ledgers hinweist.
- Als Währungen müssen sowohl die Transaktionswährung, die Gesellschaftswährung als auch die Ledgerwährung markiert sein, um die gesamte Funktionalität der Applikation zu gewährleisten.
- Sollen in der Konsolidierung auch Mengen verarbeitet werden, so ist dies zu kennzeichnen. Das Feld Zusatzmenge führen hat für die Konsolidierung keine Verwendung.
- Über den Menüpunkt Zusätze
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Weit. Einstellungen muß außerdem angegeben werden, ob es sich hinsichtlich des Ledgers um eine Konsolidierung nach gesetzlichen Anforderungen oder um eine Geschäftsbereichskonsolidierung handelt.
Soll das Kopieren aus einem anderen Ledger in das zu definierende Ledger möglich sein, so ist dies ebenfalls hier zu markieren.
In den folgenden Fällen werden verschiedene Ledger für die Konsolidierung benötigt:
- unterschiedliche Teilkonzernwährungen
- parallele Durchbuchung für gesetzliche Konsolidierung und Geschäftsbereichskonsolidierung
Sehen Sie hierzu auch die Dokumentation des Handbuchs FI - Konsolidierungsvorbereitungen für die Systeme FI-LC und EC-CS.
Gesellschaftspflege
Innerhalb der Gesellschaftspflege werden die Gesellschaften einem Ledger zugeordnet. In einem Ledger werden im allgemeinen mehrere Gesellschaften geführt. Eine Gesellschaft kann wiederum in mehreren Ledgern existieren.
Soll eine Gesellschaft in einem weiteren Ledger geführt werden, so erfolgt dies über den Menüpunkt Stammdaten
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Gesellschaften
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Ändern. Der Gesellschaft wird das neue Ledger zugeordnet. Nach Durchführung dieser Änderung existiert die Gesellschaft in beiden Ledgern.Von den in der Gesellschaftspflege hinterlegten Daten werden die Geschäftsjahresvariante sowie die Festlegung, ob in Konzernwährung erfaßt werden soll, ledgerabhängig gespeichert.