Obligo-Vortrag zurücknehmen  

Verwendung

Mit Hilfe dieses Reports können Sie jeweils für einen Finanzkreis die Belege auf den Haushaltsmanagement(HHM)-Tabellen wieder in das vorige Geschäftsjahr zurücksetzen, die versehentlich durch den Obligo-Vortrag in das Folgegeschäftsjahr vorgetragen wurden.

Voraussetzungen

Es werden nur die Belegpositionen in das alte Jahr zurückgesetzt, die zuvor durch den Obligo-Vortrag in das neue Jahr vorgetragen wurden. Belege, die erst im neuen Geschäftsjahr erzeugt wurden, können nicht in das alte Geschäftsjahr übertragen werden.

Sie müssen die Auswahl der Belege so eingrenzen, daß das System den gesamten Beleg verarbeiten kann. Die Selektionskriterien müssen mit den einzelnen Belegpositionen übereinstimmen.

Sie wollen alle Belege in das alte Jahr zurücktragen, die auf die Finanzstelle S2 kontiert wurden. Ein vorgetragener Beleg A besteht aus 2 Belegpositionen mit unterschiedlichen Kontierungen:

Sie dürfen in diesem Fall die Selektion nicht auf die Finanzstelle S2 eingrenzen.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie Finanzwesen ® Rechnungswesen ® Haushaltsmanagement ® Weitere Funktionen ® Abschlußarbeiten ® Obligo-Vortrag ® Zurücknehmen.
  2. Geben Sie einen Finanzkreis ein.
  3. Geben Sie in das Feld Altes Geschäftsjahr das Geschäftsjahr ein, aus dem die Belege ursprünglich vorgetragen wurden.
  4. Sie können Ihren Anforderungen gemäß die Auswahl der Belege nach folgenden Selektionskriterien eingrenzen:
  1. Starten Sie den Report im Hintergrund.

Ergebnis

Das System protokolliert die Zurücknahme des Vortrags in den Protokoll-Tabellen der Abschlußarbeiten im Haushaltsmanagement und erzeugt folgende Listen:

Nach dem Reportlauf im Echtlauf müssen Sie die Verfügtwerte für das alte und das neue Geschäftsjahr neu aufbauen. Weitere Informationen finden Sie unter Verfügtwerte neu aufbauen.

Wenn auch das zugehörige Budget zum Obligo in das neue Geschäftsjahr übertragen wurde, müssen Sie für die zurückgetragenen Belege den Übertrag von Budget zum Obligo im alten Jahr nochmals starten. Weitere Informationen finden Sie unter Budget ins neue Jahr übertragen. Dies bewirkt, daß das bereits im neuen Jahr vorhandene Budget wieder dem zurückgetragenen Obligo im alten Jahr zugehört.

Vor dem Übertrag des Budgets zum Obligo müssen Sie zunächst den Budget-Übertrag vorbereiten und den Budget-Übertrag ermitteln.