Verarbeitung von Prozeßmeldungen im Monitor 

Verwendung

Sobald eine Prozeßmeldung angelegt ist, müssen alle weiteren Bearbeitungsschritte im Monitor ausgeführt werden. Welche Verarbeitungsschritte zulässig bzw. erforderlich sind, hängt vom Status der Prozeßmeldung ab. Dieser Abschnitt beschreibt, wann und wie Sie eine Prozeßmeldung im Meldungsmonitor ändern, versenden oder löschen können.

Informationen darüber, wie Sie in den Meldungsmonitor gelangen, finden Sie im Abschnitt Meldungsmonitor aufrufen.

Funktionsumfang

Meldungen ändern

Wenn eine Meldung noch an keinen ihrer Empfänger versendet wurde, können Sie daran folgende Änderungen vornehmen (s. Prozeßmeldung ändern):

Wenn Sie Ihre Änderungen sichern, wird der Meldungsstatus auf "zu versenden" gesetzt. Das bedeutet, daß die Meldung beim nächsten Lauf des Sendejobs berücksichtigt wird.

Meldungen versenden

Wenn eine Meldung den Status "zu versenden", "teilversendet" oder "teilversendet mit Warnung" besitzt, können Sie sie vom Meldungsmonitor aus mit Hilfe einer der folgenden Funktionen versenden:

Normalerweise werden Prozeßmeldungen, nachdem sie angelegt wurden, automatisch im Hintergrund versendet, (s. Anstoßen der Sendefunktion bei Prozeßmeldungen). Sie benötigen die oben beschriebenen Funktionen jedoch in den folgenden beiden Fällen:

Meldungen löschen

Sie können Prozeßmeldungen im Meldungsmonitor löschen; s. Löschen von Prozeßmeldungen und Prozeßmeldungsprotokollen.