Kostenstellen und Leistungsarten 

Verwendung

Die Kostenstellenrechnung (CO-OM-CCA) ermittelt die in den einzelnen Kostenstellen entstandenen oder entstehenden Kosten nach Art und Höhe. Die Produkte bzw. Aufträge werden in dem Maße mit diesen Kosten belastet, wie sie die Leistungen der Kostenstellen in Anspruch genommen haben.

In der Kalkulation mit Mengengerüst wird die Kostenstelle über den Arbeitsplatz bei der Kalkulation berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter

In der Einzelkalkulation (Kalkulation ohne Mengengerüst, Muster- und Simulationskalkulation) geben Sie die Kostenstelle bzw. den Arbeitsplatz im Listbild manuell ein. Weitere Informationen finden Sie unter Listbild der Einzelkalkulation und Gemeinkosten in der Bauteilkalkulation.

Funktionsumfang

Die Kostenstelle ist die organisatorische Einheit, in der Kosten entstehen. Der Arbeitsplatz verweist auf genau eine Kostenstelle.

Pro Kostenstelle wird u.a. geplant:

Für die Kalkulation muß die zeitliche Gültigkeit der Kostenstelle mit dem Bewertungstermin der Kalkulation übereinstimmen.

Sie können die Stammdaten zur Kostenstelle überprüfen, indem Sie Rechnungswesen ® Controlling ® Kostenstellen ® Stammdaten ® Kostenstelle ® Einzelbearbeitung ® Anzeigen wählen.

Die Leistung der Kostenstelle wird in Leistungsarten ausgedrückt. Sie geben im Arbeitsplatz an, welche Leistungsarten zur Fertigung des Produkts in Anspruch genommen werden. Die Zuordnung von Leistungsarten zu Kostenstellen erfolgt über die Leistungartenplanung in der Kostenstellenrechnung.

Leistungen werden durch Tarife bewertet, die Sie entweder politisch setzen, oder die aufgrund einer Kostenplanung im Rahmen einer iterativen Tarifermittlung vom System ermittelt werden. Dabei werden die den Leistungsarten zugeordneten Plankosten einer Kostenstelle durch die Planleistung (oder je nach Systemeinstellung auch durch die Kapazität) geteilt, um iterative Tarife zu erhalten.

Istkosten werden pro Kostenstelle erfaßt. Sie können Isttarife für die einzelnen Leistungsarten ermitteln und diese Werte zur Bewertung der Leistungen in der Kalkulation verwenden.

Maßgebend für die Kalkulation sind:

Der Leistungsartentyp bestimmt, ob die Leistungsart bei der Kalkulation berücksichtigt werden soll.

Die Leistungsart muß einer sekundären Kostenart zugeordnet sein, damit die Kosten für diese Leistungsart in die Kalkulation unter dieser Kostenart einfließen können. Diese Kostenart muß den Kostenartentyp 43 (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) haben.

Die zeitliche Gültigkeit der Kostenart muß mit dem Bewertungstermin der Kalkulation übereinstimmen.

Sie können die Stammdaten zur Leistungsart überprüfen, indem Sie Rechnungswesen ® Controlling ® Kostenstellen ® Stammdaten ® Leistungsart ® Einzelbearbeitung ® Anzeigen wählen.

Siehe auch:

Weitere Informationen finden Sie in der SAP-Bibliothek unter Kostenstellenrechnung in den Abschnitten: