Gemeinkosten in der Musterkalkulation 

Verwendung

Gemeinkosten sind die Kosten, die dem Produkt nur indirekt zugerechnet werden können, wie z. B. Stromkosten oder allgemeine Lagerkosten. Gemeinkosten werden entweder über Gemeinkostenzuschläge oder über Prozeßkosten verrechnet.

Sie können für die Kalkulationspositionen in der Musterkalkulation, die einer Kostenart zugeordnet sind, Gemeinkosten ermitteln.

Die Ermittlung von Zuschlägen steuern Sie über ein Kalkulationsschema und eventuell einen Zuschlagsschlüssel, die Sie in die Stammdaten der Musterkalkulation eintragen. Auch die Ermittlung von Prozeßkosten steuern Sie über ein Kalkulationsschema, das Sie in die Stammdaten der Musterkalkulation eintragen.

Voraussetzungen

Um Gemeinkostenzuschläge und Prozeßkosten in der Musterkalkulation ermitteln zu können, müssen Sie den Schlüssel des Kalkulationsschemas im Stammsatz der Musterkalkulation eintragen.

Um eigene Zuschlagsbedingungen für bestimmte Musterkalkulationen festzulegen, müssen Sie:

Um über das Kalkulationsschema Prozeßkosten zu ermitteln, müssen Sie dem Kalkulationsschema ein Template zuordnen.

Funktionsumfang

Gemeinkostenzuschläge

In der Musterkalkulation werden Gemeinkosten ermittelt, wenn Sie

Das System fügt für Gemeinkostenzuschläge eine Kalkulationsposition vom Positionstyp G ein. Die Gemeinkostenzuschläge werden unter den Kostenarten fortgeschrieben, die Sie im Kalkulationsschema im Customizing der Produktkostenplanung festgelegt haben.

Gemeinkosten werden nur für die Kalkulationspositionen ermittelt, die Sie einer Kostenart zugeordnet haben.

Die höchste Detaillierung bei der Analyse von Gemeinkostenzuschlägen in einer Musterkalkulation ist die Kostenart. Es ist nicht möglich, die Kosten auf Ebene der Herkunftsgruppe zu analysieren.

Prozeßkosten

In der Muster- und Simulationskalkulation können Prozeßkosten berücksichtigt werden. Sie können:

Das System fügt automatisch Kalkulationspositionen vom Typ X ein.

Siehe auch:

Einführungsleitfaden Produktkostenplanung

Prozeßkostenrechnung