Aktientausch 

Verwendung

Bei einem Aktientausch werden im festgelegten Tauschverhältnis Bestände einer Aktie in Bestände einer anderen Aktie getauscht.

Ein Aktientausch kann sozusagen zwangsweise auf Veranlassung des Emittenten für eine Gattung durchgeführt werden oder aber es existiert das Recht/Angebot auf einen Aktientausch, wobei es den Besitzern der Aktien freisteht, dieses Recht auszuüben oder nicht.

Deshalb kann ein Aktientausch im R/3-System auf zwei Weisen abgebildet werden:

Wenn Sie einen Aktientausch als Kapitalmaßnahme abbilden, wird der Tausch für alle Bestände der Gattung pro Buchungskreis ausgeführt.

Wenn Sie einen Aktientausch als Wertpapierrecht abbilden, können Sie das Recht für einzelne Bestände ausüben.

Integration

Aktientausch als Kapitalmaßnahme

  1. Der Aktientausch wird als Kapitalmaßnahme im System angelegt und aktiviert.
  2. Die Kapitalmaßnahme wird pro Buchungskreis gebucht.

Aktientausch als Wertpapierrecht

  1. Die Daten des Aktientausches werden in den Gattungsdaten (Registerkarte 'Aktientausch') angelegt.
  2. Aktientauschdaten eingeben

  3. Der Aktientausch erscheint als ausführbares Recht in der Funktion 'Wertpapierrechte ausüben'.
  4. Ausübung des Wertpapierrechts

Voraussetzungen

Aktientausch als Kapitalmaßnahme

  • Die beteiligten Papiere müssen als Gattungen angelegt worden sein.
  • Es müssen Bestände der Aktie die eingetauscht werden soll existieren.

Aktientausch als Wertpapierrecht

  • Die Daten des Aktientausches werden in den Gattungsdaten der Aktie angelegt, die das Recht verbrieft. Die Gattungsdaten der Aktie in die getauscht werden soll, muß bereits im System angelegt worden sein.
  • Es müssen Bestände der Aktie die eingetauscht werden soll existieren.

Funktionsumfang

Zur Abwicklung einer Kapitalmaßnahme bzw. der Ausübung eines Rechtes lesen Sie bitte die Dokumentation zu diesen Funktionen: