Verwendung
Bei einem Aktientausch werden im festgelegten Tauschverhältnis Bestände einer Aktie in Bestände einer anderen Aktie getauscht.
Ein Aktientausch kann sozusagen zwangsweise auf Veranlassung des Emittenten für eine Gattung durchgeführt werden oder aber es existiert das Recht/Angebot auf einen Aktientausch, wobei es den Besitzern der Aktien freisteht, dieses Recht auszuüben oder nicht.
Deshalb kann ein Aktientausch im R/3-System auf zwei Weisen abgebildet werden:
Wenn Sie einen Aktientausch als Kapitalmaßnahme abbilden, wird der Tausch für alle Bestände der Gattung pro Buchungskreis ausgeführt.
Wenn Sie einen Aktientausch als Wertpapierrecht abbilden, können Sie das Recht für einzelne Bestände ausüben.
Integration
Aktientausch als Kapitalmaßnahme |
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Aktientausch als Wertpapierrecht |
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Voraussetzungen
Aktientausch als Kapitalmaßnahme |
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Aktientausch als Wertpapierrecht |
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Funktionsumfang
Zur Abwicklung einer Kapitalmaßnahme bzw. der Ausübung eines Rechtes lesen Sie bitte die Dokumentation zu diesen Funktionen: