Einsatzmöglichkeiten
In vielen Ländern ist es zulässig, steuerrechtliche Wertansätze auch in der Handelsbilanz zu verwenden. Damit für den Bilanzleser dennoch ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Ansatz erkennbar bleibt, werden die Abschreibungen auf Basis der handelsrechtlich gebotenen Vorgaben vorgenommen und die darüber hinausgehende, steuerrechtlich begründete Abschreibung, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz eingestellt/aufgelöst.
Die Komponente "Sonderposten" ermöglicht es, Bewertungsdifferenzen zwischen Steuerrecht und Handelsrecht in einem abgeleiteten Bewertungsbereich auszuweisen. Die Werte dieses abgeleiteten Bewertungsbereiches können zur Bildung eines bilanziellen Sonderpostens herangezogen werden.
In Deuschland entspricht dieser passivische Sonderposten dem sogenannten Sonderposten mit Rücklageanteil, wobei hier der Teilposten mit Wertberichtigungscharakter gemeint ist.
Funktionsumfang
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Standardbewertungsplan Deutschland. Andere Länder, die diese Funktion ebenfalls benötigen, haben in ihren Standardbewertungsplänen analoge Bereiche bzw. müssen sich analoge Bereiche definieren.
Für die Abbildung von Sonderposten benötigen Sie die Bewertungsbereiche 01, 02 und 03. Die Bereiche 01 und 02 schreiben von identischen Anschaffungswerten ab. Der Bereich 01 mit der handelsrechtlich gebotenen Abschreibung und der Bereich 02 mit der steuerrechtlich zulässigen. Dies führt zu einer Wertdifferenz, die im Bereich 03 gezeigt wird. Der Bereich 03 ist also ein abgeleiteter Bereich. Vergleichen Sie hierzu bitte die Ausführungen im Abschnitt
Abgeleitete Bewertungsbereiche.Mitbuchbereiche
Die AHK und die Abschreibungen des Bereiches 01 buchen Sie in das Hauptbuch. Auf diese Weise haben Sie die AHK und die handelsrechtliche Abschreibung auf den entsprechenden AHK- und AfA-Aufwands/Wertberichtigungskonten.
Aus dem Bereich 03 müssen Sie mit dem Abschreibungs-Buchungsprogramm die über die handelsrechlich gebotene Abschreibung hinausgehende Abschreibung als Einstellung bzw. Auflösung von Sonderposten auf die entsprechenden Passivkonten buchen. Buchen Sie deshalb auch die Abschreibungen aus dem Bereich 03 in das Hauptbuch.
Zusätzlich müssen Sie die Auflösung von Sonderposten infolge von Anlagenabgängen und Umbuchungen in die Finanzbuchhaltung buchen. Deshalb ist es erforderlich, auch die Bestände des Bereiches 03 in das Hauptbuch zu buchen (vgl.
Parallele Bewertungen).
Die Abschreibungen des Bereiches 02 dürfen Sie nicht zusätzlich zum Bereich 01 in die Finanzbuchhaltung buchen, da dies zu einer Doppelbuchung der Normalabschreibung führen würde.

Eine Anlage geht am Anfang des 1. Jahres mit 10000 Anschaffungs- und Herstellungskosten zu. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die folgende Abschreibungsparameter sind in den einzelnen Bewertungsbereichen vorgesehen:
Bereich 01: Lineare Abschreibung über Gesamtnutzungsdauer
Bereich 02: Sonderabschreibung 60,10,10,10,10% von den AHK
Bereich 03: Sonderposten (Differenz: Steuerrecht - Handelsrecht)
Im ersten Jahr bucht das System 2000 Normalabschreibung aus dem Handelsrecht (01) und 4000 (= 6000 - 2000) Sonderabschreibung (Einstellung in die Sonderposten) aus dem Bereich Sonderposten (03) auf die entsprechenden Hauptbuchkonten. In den folgenden jahren wird weiterhin jeweils 2000 Normalabschreibung gebucht. durch die nun geringere Abschreibung im Bereich 02 erfolgt die schrittweise Auflösung (Abschreibung) des Sonderposten.
Die folgende Tabelle zeigt den Verlauf der Restbuchwerte in den einzelnen Bereichen über die gesamte Nutzungsdauer (jeweils zum Jahresende) sowie die in den einzelnen Jahren gebuchte Einstellung bzw. Auflösung des Sonderpostens:
|
BER.1 |
BER.2 |
BER.3 | |
AHK |
10000 |
10000 |
0 |
AfA 1.Jhr |
-2000 |
-6000 |
Einst. -4000 |
RBW |
8000 |
4000 |
-4000 |
AfA 2.Jhr |
-2000 |
-1000 |
Aufl. 1000 |
RBW |
6000 |
3000 |
-3000 |
AfA 3.Jhr |
-2000 |
-1000 |
Aufl. 1000 |
RBW |
4000 |
2000 |
-2000 |
AfA 4.Jhr |
-2000 |
-1000 |
Aufl. 1000 |
RBW |
2000 |
1000 |
-1000 |
AfA 5.Jhr |
-2000 |
-1000 |
Aufl. 1000 |
RBW |
0 |
0 |
0 |