Bezugswert 

Verwendung

In enger Beziehung zur Auswahl der AfA-Rechenmethode steht der Bezugswert. Da sich nicht jede Abschreibungsmethode sinnvoll mit jedem Bezugswert kombinieren läßt, ist mit der Abschreibungsmethode meist auch schon der Bezugswert bestimmt. Im System sind folgende Bezugswerte definiert:

Da Aufwertungen (siehe Spezielle Bewertungen) zeitpunkt- und nicht zeitraumbezogen sind, wird der jährliche Aufwertungsanteil des Anlagenwertes bei der Berechnung des mittleren Restbuchwertes nicht gemittelt.

Funktionsumfang

Kürzungsprozentsatz

Durch Angabe eines Kürzungsprozentsatzes kann der Bezugswert der Abschreibungsrechnung reduziert werden. Die Angabe von 50,0000 bewirkt beispielsweise eine Halbierung des Bezugswertes. Der Kürzungsprozentsatz kann in der Stufendefinition der Stufenmethode angegeben werden.

Limitierter Bezugswert

Im FI-AA-Customizing können Sie einen maximalen Anschaffungswert als Bezugswert für die Abschreibungsberechnung angeben (Maximalen Bezugswert definieren). Dieser limitierte Anschaffungswert kann ebenso wie alle anderen Bezugswerte als Schlüssel (05) in der Definition der Stufenmethode hinterlegt werden.

Limitierter Anschaffungswert bedeutet, daß das System einen bestimmten Maximalbetrag als Bezugswert verwendet. Liegt der Anschaffungswert einer Anlage unterhalb dieses maximalen Bezugswertes, so ist der tatsächliche Anschaffungswert Bezugsgröße der Abschreibung. Liegt dagegen der Anschaffungswert über diesem maximalen Bezugswert, so wird vom niedrigeren maximalen Bezugswert abgeschrieben.

Der maximale Bezugswert kann je Bewertungsbereich und Anlagenklasse in einem Buchungskreis festgelegt werden. Es ist außerdem eine zeitliche Einschränkung mit einem "Gültig bis"-Datum vorgesehen. Diese zeitliche Einschränkung bezieht sich allerdings auf das Aktivierungsdatum der betroffenen Anlagen und ist somit einmalig je Anlage. Es ist also nicht möglich, für eine Anlage verschiedene maximale Bezugswerte in den einzelnen Jahren der Nutzungsdauer festzulegen.

Abschreibung nach Bezugsdatum

Zugänge im Beginnjahr der Abschreibungsrechnung können wahlweise ab Abschreibungsbeginndatum oder ab Bezugsdatum des jeweiligen Zugangs gerechnet werden. Im ersten Fall erfolgt eine einheitliche Abschreibung aller Zugänge zu einer Anlage, während im zweiten Fall jeder Zugang ab dem Bezugsdatum der jeweiligen Zugangsbuchung abgeschrieben wird.