Geschäftsjahre und Perioden  

Verwendung

Die Festlegung von Geschäftsjahren und Buchungsperioden erfolgt für das SAP-System über die jeweilige Geschäftsjahresvariante in den globalen Parametern des entsprechenden Buchungskreises im Finanzwesen. In der Geschäftsjahresvariante sind die Zuordnungen zwischen Kalenderdaten und FI-Buchungsperioden definiert. Aus diesem Grund können alle Datumsangaben im System (z.B. Bezugsdatum der Buchung) auch bei verschobenen Geschäftsjahren als Kalenderdatum erfolgen. Das System ermittelt auf Basis der Geschäftsjahresvariante, welche Buchungsperiode betroffen ist.

Funktionsumfang

Diese Festlegungen sind im allgemeinen auch für die Anlagenbuchhaltung bindend. Die Abschreibungsperioden der Anlagenbuchhaltung entsprechen in diesem Fall den Buchungsperioden der Finanzbuchhaltung. Eine eigene Geschäftsjahresvariante für die Anlagenbuchhaltung ist deshalb im allgemeinen nicht notwendig.

Periodensteuerungen

Die Ermittlung des Abschreibungsbeginns/-endes bei Anlagenbewegungen erfolgt mit Hilfe der Periodensteuerung des jeweiligen Abschreibungsschlüssels (vgl. Periodensteuerung). In den Periodensteuerungen sind die Zuordnungen zwischen Kalenderzeiträumen eines Jahres, in denen eine Anlagenbewegung gebucht wird und den jeweils zu rechnenden Abschreibungsperioden festgelegt.

Diese Kalenderzeiträume sind prinzipiell unabhängig von den Buchungsperioden der Finanzbuchhaltung. Einzige Einschränkung ist, daß der Anfang des ersten definierten Zeitraumes einer Periodensteuerung und das Ende des letzten Zeitraumes mit Anfangs- bzw. Endedatum des Geschäftsjahres in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen muß.

Die folgende Abbildung zeigt die Ermittlung der Abschreibungsbeginn-/endeperiode mit Hilfe der Periodensteuerung des Abschreibungsschlüssels (Periodenmethoden) und der Geschäftsjahresvariante der Finanzbuchhaltung:

Periodensteuerung

Die Periodensteuerung 4 (Vereinfachung Halbjahr) gilt in diesem Beispiel für den Bewegungsartentyp "Zugänge". Die Periodensteuerung ist so definiert, daß bei Zugängen bis zum 30.6. ab der Periode 00 (1.1.) Abschreibungen gerechnet werden. Bei Zugängen, die danach (bis zum 31.12.) erfolgen, rechnet das System ab Periode 06 (1.7.). Die Geschäftsjahresvariante K4 entspricht dem Kalenderjahr.

Beachten Sie bitte, daß das System die Periode 00 als Jahresbeginn interpretiert (nicht: 01).