Nachträgliches Eröffnen/Löschen eines Bewertungsbereiches 

Verwendung

Grundsätzlich empfiehlt es sich, alle eventuell erforderlichen Bewertungsbereiche bereits vor dem Produktivstart zu definieren und im Produktivsystem auf den Anlagen zu führen, da das nachträgliche Eröffnen eines Bereiches immer nur einen Kompromiss darstellen kann.

Funktionsumfang

Bei speziellem Bedarf können Sie aber auch nach dem Produktivstart einen neuen Bewertungsbereich definieren und ihren Anlagen hinzufügen (Anwendungsmenü unter: Werkzeuge). Es werden die Werte und Abschreibungsparameter des Bereiches identisch übernommen, der im Customizing als Wertübernahmebereich definiert ist, es sei denn, daß in der Anlagenklasse der neue Bereich nicht aktiv geschaltet ist.

Wenn Sie den Bewertungsbereich mit anderen Bewertungsparametern bewerten wollen, so müssen Sie anschließend eine eigene Massenänderung vornehmen und danach die Abschreibungen mit dem Serviceprogramm neu rechnen. Dabei werden die Werte der abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht verändert und die Werte der offenen Geschäftsjahre nur soweit, damit sie bereits erfolgte Abgänge bzw. Umbuchungen nicht beeinflussen.

Vorgehensweise nachträgliches Eröffnen

  1. Definieren Sie im Anlagen-Customizing einen neuen Bewertungsbereich (vgl. Einführungsleitfaden: Bewertung allgemein). Es darf sich dabei nicht um einen Bereich handeln, der ausschließlich Investitionsförderungen führt. Außerdem muß der neu angelegte Bewertungsbereich so definiert sein, daß er die Abschreibungsparameter und die Buchungswerte aus anderen Bewertungsbereichen übernimmt.
  2. Überprüfen Sie für den neuen Bereich die Abschreibungsparameter der Anlagenklassen und ändern Sie sie gegebenenfalls. Wenn der neue Bewertungsbereich nicht in allen Anlagenklassen geführt werden soll, können Sie ihn in den einzelnen Anlagenklassen als nicht aktiv kennzeichnen.
  3. Legen Sie im Anlagen-Customizing für die einzelne Bewegungsarten fest, ob der neue Bewertungsbereich immer oder optional bebucht werden soll. Überarbeiten Sie insbesondere die Definitionen von Bewegungsarten, die nur einzelne Bewertungsbereiche bebuchen (z.B. kalkulatorische Bereiche) dahingehend, daß diese gegebenenfalls auch den neuen Bereich berücksichtigen.
  4. Wenn in dem neuen Bereich auch Investitionsfördermaßnahmen geführt werden sollen, müssen Sie auch die Definitionen der entsprechenden Fördermaßnahmen überarbeiten (Anlagen-Customizing: Investitionsförderungen).

Bewertungsbereiche löschen

Es ist ebenfalls möglich, einen Bewertungsbereich wieder zu löschen. Für den zu löschenden Bereich gelten folgende Voraussetzungen: