Umsatzmietvertrag 

Definition

Umsatzmietvertrag

Struktur

Die Abrechnungsvorschriften auf dem Umsatzmietvertrag steuern die Berechnungsgrundlage:

Pro frei definierbarer Umsatzstaffel wird ein Prozentsatz mitgegeben, auf dessen Grundlage die Neuberechnung der Miete erfolgen soll.

Die Berechnung kann auf Währungseinheiten aber auch beliebigen, im System definierten Mengen- bzw. Maßeinheiten basieren.

Die Berechnung kann über die einzelnen Staffeln stetig aber auch absolut pro Staffel gesteuert werden ( Beispiel).

Das Intervall, in denen die Umsatzmeldungen zur Ermittlung der Miete herangezogen werden bzw. vom Mieter anzugeben sind, kann über frei definierbare Monatsrhythmen eingestellt werden.

Im Falle umsatzschwacher Leistungen des Mieters sind im Normalfall vertragliche Mindestmieten zur Absicherung des Vermieter festgehalten.

Diesen Umstand berücksichtigt das System, indem optional

Eine zusätzliche Einstellung der Anpassungsart zur Indexmiete ermöglicht, daß die Abrechnungsvorschriften auf dem Mietvertrag für eine zukünftige Umsatzverrechnung anhand definierter Indexreihen angepaßt werden.

Integration

Die Berechnung der Miete erfolgt anhand der Umsatzmeldungen zum Umsatzmietvertrag.