Mehrfachzuordnung von Maßnahmen 

Verwendung

Da es vorkommen kann, daß Investitionsmaßnahmen bzw. Maßnahmenanforderungen nicht eindeutig einer Programmposition zugerechnet werden können, besteht im System die Möglichkeit, eine Maßnahme/Maßnahmenanforderung mehreren Programmpositionen zuzuordnen. Die Aufteilung erfolgt hierbei mit Hilfe von Prozentsätzen. Diese Aufteilungsprozentsätze können Sie im Stammsatz der betroffenen Investitionsmaßnahmen angeben (für Maßnahmen unter Investitionen, für Maßnahmenanforderungen unter OrgEinheiten). Die Summe der Gewichtungsprozentsätze muß 100% ergeben.

Funktionsumfang

In den Standardreports erscheint eine mehreren Positionen zugeordnete Maßnahme unter jeder übergeordneten Position. Die Budget- Plan- und Istwerte der Maßnahme zeigt das System mit den entsprechenden Zuordnungsprozentsätzen gewichtet an.

Mehrfachzuordnung und Ausweis im Reporting

Zuordnung zu verschiedenen Programmen

Die Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Programmpositionen ist nicht auf die Positionen eines Programms beschränkt. Sie können eine Maßnahme auch Positionen aus verschieden Investitionsprogrammen zuordnen. Eine Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Positionen eines Programmes in verschiedenen Genehmigungsjahren ist jedoch nicht zulässig. Beispielsweise kann eine Maßnahme nicht gleichzeitig einer Position des Programms INVEST/1998 und einer Position des Programms INVEST/1999 zugeordnet werden.

Mehrfachzuordnung und Budgetverteilung schließen sich aus (siehe Budgetverteilung von Programmpositionen an Maßnahmen). In keiner der zugeordneten Positionen darf das Kennzeichen Budgetverteilung gesetzt sein, da sonst keine eindeutige Hierarchie für die Budgetverteilung vorläge.

Beachten Sie bitte, daß in der Stammsatztransaktion der Programmpositionen nur 100%-Zuordnungen vorgenommen werden können. Die Mehrfachzuordnung von Investitionsmaßnahmen hier nicht möglich. Mehrfachzuordnungen können Sie nur in der Stammsatztransaktion der Maßnahmen bzw. Maßnahmenanforderungen vornehmen.