Beim Abrufsplit können Sie Lieferabrufeinteilungen unterschiedlicher Zeiträume gemäß Planabrufvorschriften und deren Splitregeln aufteilen. Das System ermittelt diese Zeiträume aufgrund der Reichweiten der Abrufsplitregeln.
Um eine Lieferabrufeinteilung aufzuteilen, verwendet das System:
Das System verwendet Reichweiten mit dem Datumstyp Woche für Wocheneinteilungen und Reichweiten mit dem Datumstyp Monat nur für Monatseinteilungen. Beachten Sie, daß Tageseinteilungen unverändert aus dem Lieferabruf in den Planabruf übernommen werden.
Da Reichweiten immer vom Basisdatum ausgehend definiert werden, kann es für eine Einteilung ggf. mehrere Abrufsplitregeln geben, deren Reichweiten den Einteilungstermin mit einschließen. Zum Beispiel können Sie eine Splitregel definieren, die vom Basisdatum ausgehend zwei Monate lang gültig ist, und eine weitere Splitregel, die vom Basisdatum ausgehend sieben Monate lang gültig ist. Wenn beide Regeln den Einteilungstermin mit einschließen, verwendet das System die Splitregel mit der kürzeren Reichweite, d.h. in diesem Beispiel zwei Monate.
Wenn keine der Reichweiten einen Einteilungstermin mit einschließt, der innerhalb der
Gültigkeitsdauer liegt, z.B. weil die Reichweiten vor dem Einteilungstermin enden, wird diese Einteilung unverändert in den Planabruf übernommen. Dies trifft auch zu, wenn eine Reichweite, aber keine Splitregel angegeben wurde.
Die Woche bzw. der Monat des Basisdatums wird immer als Woche 1 bzw. Monat 1 gezählt.
Wenn Sie für die Reichweite den Wert 0 eingeben, verwendet das System die vorhergehende Woche bzw. den vorhergehenden Monat als Reichweitenendtermin.
Beispiel
Das Basisdatum im Planabruf ist der 02.04.1998, d.h. der Donnerstag der Woche 14.1998.
Auf der Basis dieses Datums ermittelt das System die Reichweitenendtermine der Abrufsplitregeln. Die Lieferabrufeinteilungen werden wie folgt aufgeteilt:

Die Reichweite der Abrufsplitregel legt fest, wie lang die Abrufsplitregel gültig ist.
Die Gültigkeitsdauer des Abrufsplits legt fest, wie lang der Abrufsplit gültig ist.
Obwohl beide für den Abrufsplit relevant sind, hat die Gültigkeitsdauer des Abrufsplits immer Vorrang vor der Reichweite der Abrufsplitregel.
Wenn in diesem Beispiel die Gültigkeitsdauer des Abrufsplits auf sieben Monate festgesetzt ist, werden die für Woche 45 generierten Einteilungen, die nach der Gültigkeitsdauer liegen, d.h. nach dem 31.10.98, nicht in den Planabruf übernommen.