Gültigkeitsdauer des Abrufsplits eingeben 
Bei der Planabrufgenerierung ermittelt das System mit Hilfe der Gültigkeitsdauer des Abrufsplits das Gültigkeitsende.

Das Basisdatum ist der 02.04.1998, d.h. der Donnerstag der Woche 14.1998.
Wenn Sie die Gültigkeitsdauer des Abrufs auf 32 Wochen festlegen, ermittelt das System den letzten Tag der Woche 45.1998 bzw. den 08.11.1998 als das Gültigkeitsende.
Wenn Sie die Gültigkeitsdauer auf 7 Monate festlegen, ermittelt das System den letzten Tag des Monats 10.1998 bzw. den 31.10.1998 als das Gültigkeitsende.

Wenn Sie für die Gültigkeitsdauer keinen Datumstyp angeben, ermittelt das System die Gültigkeitsdauer des Abrufsplits wie folgt: Es verwendet das Basisdatum als Starttermin und den letzten Tag des Zeitraums, über den sich die Tages-, Wochen- und Monatseinteilungen des Lieferabrufs erstrecken, als Endtermin.
Das System errechnet mit Hilfe von Basisdatum und jeweiligem Gültigkeitsende, welche Einteilungen in den Planabruf übernommen bzw. davon ausgeschlossen werden.
Eine Einteilung könnte jedoch Termine enthalten, die innerhalb und außerhalb des Gültigkeitszeitraums liegen. In diesem Fall teilt das System die Einteilungen auf, übernimmt in den Planabruf jedoch nur die generierten Einteilungen, die auf das Gültigkeitsende fallen oder davor liegen. Die generierten Einteilungen, die nach dem Gültigkeitsende liegen, werden nicht berücksichtigt.
Eine Einteilung ohne Splitregel wird unverändert in den Planabruf übernommen, wenn mindestens ein Termin innerhalb des Gültigkeitszeitraums liegt.
Über das Kennzeichen Einteilungen übernehmen ermittelt das System, ob Einteilungen mit Terminen vollständig außerhalb des Gültigkeitsendes aus dem vorhergehenden Planabruf übernommen werden sollen.