Die Planabstimmung 

Verwendung

Mit der Planabstimmung kann der innerbetriebliche Leistungsaustausch geprüft und abgestimmt werden.

Eine Planabstimmung sollte in folgenden Fällen durchgeführt werden:

  1. Erstmalige Planerstellung:
  2. Jede Kostenstelle plant ihre Leistungserstellung und die dazu erforderlichen Leistungsbezüge unabhängig. Dabei kann es zu Differenzen zwischen der Planung auf den sendenden und der Planung auf den empfangenden Kostenstellen/Geschäftsprozessen kommen. Daher sollten Sie eine Abstimmung der Planungen durchführen.

    Die Planabstimmung ist auch für Geschäftsprozesse aktiv. Die folgende Beschreibung umfaßt nur die Kostenstellen, gilt aber ebenso für Geschäftsprozesse oder Geschäftsprozeßgruppen.

  3. Plananpassung:
  4. Ändert sich die geplante Leistungserstellung einer Endkostenstelle, so muß das gesamte Planungsnetz neu abgestimmt werden. Über die Planabstimmung kann untersucht werden, wie sich die Änderung auf das Planungsnetz auswirkt.

    Die geplante Leistungserstellung einer Endkostenstelle ändert sich z.B.,

    1. wenn ein planintegrierter Auftrag, eine größere Leistungsaufnahme von der Endkostenstelle plant
    2. wenn eine zusätzliche Kostenstelle eine Leistungsaufnahme von der bisherigen Endkostenstelle plant

Funktionsumfang

Im Rahmen der Planabstimmung wird die auf einer Kostenstelle geplante Leistungserstellung an die geplanten Leistungsaufnahmen der Empfängerkostenstellen angepaßt. Dabei korrigiert das SAP-System sowohl die variablen Leistungsbezüge als auch die variablen Kosten zur Erbringung der Leistung entsprechend. Die fixen Anteile der bezogenen Leistungen und Kosten werden durch die Planabstimmung nicht verändert.

Wenn für eine Leistungsart keine Leistungsaufnahme geplant wurde, so wird die Leistungsmenge im Rahmen der Planabstimmung nicht verändert. Es ist daher nicht nötig, Leistungsaufnahmen für die von Endkostenstellen erbrachten Leistungen zu planen.

Die Differenz zwischen der geplanten Leistungserstellung einer Kostenstelle und der geplanten Leistungsaufnahme durch andere Kostenstellen wird in einer Liste angezeigt.

 

Beispiel Planabstimmung

Die Planabstimmung wird iterativ durchgeführt. Dadurch werden auch rekursive Leistungsbeziehungen zwischen den Kostenstellen berücksichtigt. Rekursive Leistungsbeziehungen treten z.B. auf, wenn eine Kostenstelle die Leistungsaufnahme von einer Kostenstelle plant, an die sie selbst Leistung abgibt.

Besonderheiten bei der Nutzung der indirekten Leistungsverrechnung im Plan: (siehe: Die indirekte Leistungsverrechnung).

Nach der Planabstimmung muß die indirekte Leistungsverrechnung wiederholt werden, weil sich die Bezugsbasen geändert haben können und somit die indirekt zu verrechnende Leistung neu auf die Empfänger aufgeteilt werden muß.

Wird die indirekt zu verrechnende Leistung manuell geplant, so werden die Leistung und die leistungsabhängig geplanten Kosten zur Erbringung der Leistung durch die Planabstimmung korrekt angepaßt.

Wird die indirekt zu verrechnende Leistung indirekt ermittelt, so ist diese Leistung eine reine Zählgröße. Die Plankosten dieser Leistung sind, selbst wenn sie leistungsabhängig geplant wurden, unabhängig von der Höhe dieser Zählgröße. Die Planabstimmung ändert weder die Zählgröße noch paßt sie die leistungsabhängigen Kosten an. Wird die indirekte Leistungsverrechnung wiederholt, so wird die Zählgröße aufgrund der geänderten Bezugsbasen neu ermittelt und gebucht, ohne die leistungsabhängigen Kosten zu verändern.

Siehe auch:

Planabstimmung durchführen