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ObjektdokumentationFenster: Steuerkennzeichenermittlung - Definition (Bestimmungsart: Serviceposition) (BR, IN) Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

 

In diesem Fenster können Sie die Priorität von Schlüsselfeldkombinationen für die Steuerkennzeichenermittlung definieren, Schlüsselfelder eingeben und Steuerkennzeichen für die Schlüsselfelder hinzufügen.

Öffnen Sie dieses Fenster über   Administration   Definition   Finanzwesen   Steuer   Steuerkennzeichenermittlung  .

Hinweis Hinweis

Um dieses Fenster in der Lokalisierung für Indien zu öffnen, müssen Sie die entsprechenden lokalen Einstellungen konfigurieren.

Ende des Hinweises.
Felder im Fenster: Steuerkennzeichenermittlung - Definition (Bestimmungsart: Serviceposition)
Bestimmungsart

Wählen Sie aus dem Dropdown-Menü die Option Serviceposition.

Priorität

Zeigt die feste Zeilennummer an, die die Priorität für die Ermittlung angibt.

Um die Priorität zu ändern, klicken Sie auf Aufwärtspfeil (Aufwärtspfeil) oder Abwärtspfeil (Abwärtspfeil).

Hinweis Hinweis

Die Priorität 1 ist die höchste Priorität für die Steuerkennzeichenermittlung. Änderungen, die Sie hier vornehmen, haben keine Auswirkung auf die Definition der Schlüsselwerte.

Ende des Hinweises.
Schlüsselfelder <n>

Geben Sie Schlüsselfelder für die Steuerkennzeichenermittlung an.

Achtung Achtung

Geben Sie die Werte einzeln nacheinander ein, und befolgen Sie die Reihenfolge genau (Schlüsselfelder 1, Schlüsselfelder 2, Schlüsselfelder 3 usw.).

Schlüsselfelder in derselben Prioritätszeile müssen unterschiedlich sein.

Ende der Warnung.
Beschreibung

Beschreiben Sie die Schlüsselfeldkombination.

Standardsteuerkennzeichen Verkauf

Geben Sie ein Standardsteuerkennzeichen für Verkaufstransaktionen an.

Standardsteuerkennzeichen Einkauf

Geben Sie ein Standardsteuerkennzeichen für Einkaufstransaktionen an.

Wert Schlüsselfelder

Öffnet das Fenster Wert Schlüsselfelder - Definition.

Fenster: Werte Schlüsselfelder - Definition

In diesem Fenster können Sie Werte für die Schlüsselfelder <n> angeben.

So öffnen Sie dieses Fenster:

  1. Markieren Sie im Fenster Steuerkennzeichenermittlung - Definition eine Zeile.

  2. Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:

    • Doppelklicken Sie auf die markierte Zeile.

    • Wählen Sie in der Menüleiste   Springen   Schlüsselfelder  .

    • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die markierte Zeile, und wählen Sie Schlüsselfelder.

    • Wählen Sie Wert Schlüsselfelder.

Schlüsselfelder <n>

Geben Sie einen Wert für die Schlüsselfelder an.

Schlüsselfelder <n> Beschreibung

Zeigt eine Beschreibung der Schlüsselfelder an.

Gültige Periode

Öffnet das Fenster Gültige Periode - Definition.

Hinweis Hinweis

Im Fenster werden entsprechend der im Fenster Steuerkennzeichenermittlung definieren gewählten Zeile die Spaltenbezeichnungen für Schlüsselfelder <n> angezeigt. Folgende Werte stehen zur Wahl:

Geschäftspartner

GP-Code in den Geschäftspartner-Stammdaten.

Artikel

Artikelnr. in den Artikelstammdaten.

Servicegruppe

Servicegruppe in den Artikelstammdaten.

Bundesland

Bundesland der Lieferadresse eines Kunden oder der Zahlungsadresse eines Lieferanten.

Bezirk

Bezirk der Lieferadresse eines Kunden oder der Zahlungsadresse eines Lieferanten.

Servicecode

Servicecode in den Artikelstammdaten.

Artikelgruppe

Artikelgruppe in den Artikelstammdaten.

Lieferantengruppe

Lieferantengruppe in den Geschäftspartner-Stammdaten.

Kundengruppe

Kundengruppe in den Geschäftspartner-Stammdaten.

Ende des Hinweises.
Fenster: Gültige Periode - Definition

So öffnen Sie dieses Fenster:

  1. Markieren Sie im Fenster Wert Schlüsselfelder - Definition eine Zeile.

  2. Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:

    • Doppelklicken Sie auf die markierte Zeile.

    • Wählen Sie in der Menüleiste   Springen   Gültige Periode  .

    • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die markierte Zeile, und wählen Sie Gültige Periode.

    • Wählen Sie Gültige Periode Schlüssel.

Gültig ab

Geben Sie den ersten Tag des Gültigkeitszeitraums an.

Gültig bis

Geben Sie den letzten Tag des Gültigkeitszeitraums an.