Beispiel: Keine Minderheitenberechnung

Für das Beispiel gelten folgende Voraussetzungen:

  • Vollkonsolidierung

  • Konsolidierungskreis K enthält die Obereinheit P und die Beteiligungseinheit U.

  • Meldedaten für Erstkonsolidierung von U:

    • Beteiligung von P an U: 80%, Buchwert 800

    • Stammkapital von U: Buchwert 1000-

  • Meldedaten für Folgekonsolidierung von U:

    • Währungsumrechnungsdifferenz (WUD) von U, Buchwert 10000 (d.h. Verlust)

  • In der Erstkonsolidierung wird das Stammkapital in voller Höhe eliminiert, und es werden Minderheiten am Stammkapital in Höhe von 200- ausgewiesen.

Folgekonsolidierung: Standardlogik

Das System nimmt eine Minderheitenumgliederung der gemeldeten Währungsumrechnungsdifferenz (WUD) auf der Grundlage des Kreisanteils der Beteiligungseinheit vor. Die universellen statistischen Meldeumfänge werden gebucht unter der Annahme, dass die kumulierte Beteiligung negativ werden darf.

KonsEinheit

Position

Wert

U

Minderheiten WUD

2000

U

WUD

2000-

U

Stat. Meldeumfang WUD

8000

U

Stat. Offset

8000-

Folgekonsolidierung: Sonderlogik

Das System analysiert das gesamte historische Meldekapital (hier -1000 aus Erstkonsolidierung und 10000 aus Folgekonsolidierung) sowie dessen Vorzeichenänderung durch die Folgekonsolidierungsmeldung. Eine Minderheitenumgliederung findet nur für denjenigen Anteil der Folgekonsolidierungsmeldung statt, der noch nicht einem Gesamtverlust entspricht (hier 1000).

KonsEinheit

Position

Wert

U

Minderheiten WUD

200

U

WUD

200-

U

Stat. Meldeumfang WUD

8000

U

Stat. Offset

8000-