Folgekonsolidierung
Sie wollen für die von einer Beteiligungseinheit gemeldeten Kapitaldaten Minderheitenanteile ausweisen. Dabei kann es sich sowohl um erfolgswirksame Kapitalmeldungen (Beispiel: Bilanzgewinn) als auch um erfolgsneutrale Kapitalmeldungen handeln (Beispiel: Effekte der Währungsumrechnung).
Bei der Equity-Konsolidierung bezeichnet man die Meldung für die Folgekonsolidierung als Ergebnisentwicklung
. Diese wird entweder aus den Kapitaldaten extrahiert oder aus separaten Zusatzmeldedaten gelesen.
Sie haben Summendaten bzw. die Zusatzmeldedaten erfasst, die den Vorgang der Folgekonsolidierung auslösen.
Die meldende Konsolidierungseinheit ist bereits erstkonsolidiert.
Bei der Vollkonsolidierung umfasst der Vorgang die Anpassung der Minderheiten am für die Folgekonsolidierung gemeldeten Kapital, da die Berechnung stets auf Kreisanteilen basiert. Die Buchungen der Folgekonsolidierung sind unabhängig von der Behandlung von Zugängen.
Bei der Equity-Konsolidierung werden in der Bilanz und der GuV keine Buchungen auf der Beteiligungseinheit durchgeführt. Stattdessen findet eine Fortschreibung der Beteiligungsbuchwerte der direkten Obereinheiten statt. Die Höhe der Beteiligungsfortschreibung entspricht dem auf die jeweilige Obereinheit entfallenden Anteil der Ergebnisentwicklung der Beteiligungseinheit.
Falls Sie die Equity-Konsolidierung mit Kreisanteilen durchführen, berücksichtigt das System bei der Beteiligungsfortschreibung zusätzlich den Kreisanteil der Obereinheit.