Sukzessiver Erwerb Sie verwenden diesen Vorgang, um die bei einer Anteilserhöhung gemeldeten Beteiligungsdaten zu eliminieren. Der Vorgang des sukzessiven Erwerbs bildet die Erhöhung der Anteile von direkten Obereinheiten an einer Beteiligungseinheit ab.
Sie haben die Summendaten bzw. Zusatzmeldedaten erfasst, die den Vorgang des sukzessiven Erwerbs auslösen.
Die beteiligten Konsolidierungseinheiten sind bereits erstkonsolidiert .
Aufgrund der Erhöhung der direkten Anteile und der Kreisanteile findet in einem sukzessiven Erwerb eine Anpassung früherer Minderheitenbuchungen statt. (Bei Berechnung der Zugänge mit Kreisanteilen müssen in zyklischen Hierarchien auch frühere Goodwills an die neuen Kreisanteile angepasst werden). Diesen Anpassungen werden die Änderung der Beteiligungsbuchwerte der Obereinheiten gegenübergestellt.
Eine dabei entstehende Differenz ergibt einen neuen Goodwill oder negativen Goodwill. Der neu entstandene Goodwill löst den Vorgang Goodwillabschreibung aus; diesen führt das System direkt im Anschluss an den sukzessiven Erwerb aus.
In der GuV nimmt der sukzessive Erwerb keine Minderheitenanpassungen vor, da es sich um einen Erwerb von Kapital, nicht jedoch um Ergebniseffekte handelt. Nach einem sukzessiven Erwerb sind daher die Minderheiten in Bilanz und GuV bereits im laufenden Geschäftsjahr in der Regel nicht mehr synchron. Spätestens jedoch nach dem Saldovortrag tritt eine Differenz zwischen Minderheiten in Bilanz und GuV auf, da die GuV - anders als die Bilanz - nicht in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen wird.
Bei der Equity-Konsolidierung führt das System dieselben Berechnungen durch. Im Beleg erscheint hingegen nur der neu entstandene Goodwill mit einer Gegenbuchung bei der Beteiligung.