Beispiel: Direkte Abschreibung des Goodwill

Das Beispiel basiert auf den Meldedaten des Ausgangsbeispiels zu den Vorgängen .

Bei direkter Goodwillabschreibung wird ein neu entstehender Goodwill bereits beim Zugang erfolgswirksam auf Null reduziert.

Die folgenden Buchungsbelege werden vom System in Periode 3 erzeugt. Die Abschreibung des Goodwill hängt nicht von der Einbeziehungsart ab, sondern nur von der Zugangsbehandlung.

Erstkonsolidierung mit direkten Anteilen

In der Erstkonsolidierung wird der neu entstehende Goodwill in voller Höhe auf die GuV-Position für Abschreibung gebucht (Zeile 6). Der Restbuchwert des Goodwill ist damit Null.

Da der Goodwill bereits innerhalb der Erstkonsolidierung auf Null reduziert wird, gibt es anschließend keine Vorgänge für die Goodwillabschreibung mehr. Daher muss der Minderheitenausweis, der bei einer Zugangsbehandlung mit direkten Anteilen üblicherweise auf die Abschreibung vorgenommen wird, im Falle direkter Goodwillabschreibung bereits in der Erstkonsolidierung realisiert werden (Zeilen 7 und 8). Der resultierende Ergebniseffekt (Zeilen 16 und 17) beinhaltet damit den Konzernanteil der Goodwillabschreibung. Mit statistischen Buchungen wird die komplette Goodwillabschreibung sowie der Minderheitenanteil festgehalten (Zeilen 9 bis 15).

KonsEinheit

Partnereinheit

Position

Wert

1

A

Beteiligung

1000-

2

U

Stammkapital

1000

3

U

Min. Stammkapital

200-

4

U

A

Stat. Stammkapital

800-

5

U

Stat. Gegenposition

800

6

A

Abschreibung (GuV)

200

7

A

Min. JÜ

50

8

A

Min. GuV (GuV)

50-

9

A

Stat. JÜ

200

10

A

Stat. JÜ Gegenposition

200-

11

A

Min. Stat. JÜ

50

12

A

Min. Stat. JÜ Gegenposition

50-

13

A

Korr. Stat. JÜ Goodwillabschreibung

200

14

A

Min. Korr. Stat. JÜ Goodwillabschreibung

50

15

A

Stat. Gegenposition

250-

16

A

Bilanzgewinn

150

17

A

Ergebnis (GuV)

150-

Erstkonsolidierung mit Kreisanteilen

Der neue Goodwill wird vollständig auf die GuV-Position für Abschreibung gebucht (Zeile 7). Der Restbuchwert des Goodwill ist damit Null, so dass es keine weiteren Vorgänge für die Goodwillabschreibung mehr gibt.

Da der Goodwill bereits unter Berücksichtigung des Kreisanteils von Obereinheit A berechnet wurde, ist kein weiterer Minderheitenausweis erforderlich. Die Goodwillabschreibung führt damit in voller Höhe zu einem Ergebniseffekt (Zeilen 12 und 13). Das System hält die Goodwillabschreibung mit statistischen Buchungen fest (Zeilen 8 bis 11).

KonsEinheit

Partnereinheit

Position

Wert

1

A

Beteiligung

1000-

2

A

Min. Beteiligung

250

3

U

Stammkapital

1000

4

U

Min. Stammkapital

400-

5

U

A

Stat. Stammkapital

600-

6

U

Stat. Gegenposition

600

7

A

Abschreibung (GuV)

150

8

A

Stat. JÜ

150

9

A

Stat. JÜ Gegenposition

150-

10

A

Korr. Stat. JÜ Goodwillabschreibung

150

11

A

Stat. Gegenposition

150-

12

A

Bilanzgewinn

150

13

A

Ergebnis (GuV)

150-