Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis (A15) Die Leistungsregel
Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis (A15)
beschränkt (so wie die Leistungsregel A5 – Höchstwerte über Gruppen) die verrechenbare Menge der Leistungen, die einer Gruppe zugehören, indem Sie eine Höchstmenge oder einen Höchstbetrag für diese Gruppe angeben. Gegebenenfalls generiert die Leistungsregel auch Ersatzleistungen. Die Reihenfolge der Bearbeitung durch die Leistungsregel richtet sich zunächst nach dem Erbringungszeitpunkt, den Sie bei Ihrer Leistungserfassung eingeben. Das System beginnt mit der ältesten Leistung. Diese bleiben daher ggf. abrechenbar. Im Gegensatz zur Leistungsregel A5 setzt diese Prüfung die Zuordnung der Leistung zu einer Versichertenzuständigkeitserklärung (VZE) und damit zu einem Versicherungsverhältnis nicht voraus.
Achtung
Zum gleichen Ereignis sollten Sie nicht die Leistungsregel A5 – Höchstwerte über Gruppen und die Leistungsregel A15 – Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis durchführen. Führen Sie die Leistungsregel A15 eher zum Zeitpunkt der Leistungserfassung durch. Wenn beide Leistungsregeln aktiv sind, müssen Sie die Reihenfolge und das Customizing entsprechend abstimmen.
Hinweis
Die Leistungsregel A5 - Höchstwerte über Gruppen und die Leistungsregel A15 - Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis verwenden beide die Tabelle IS-H AT: Leistungshöchstwerte für Leistungsgruppen (NWATLH1).
Sie erfassen zu dieser Leistung die Einträge im
Einführungsleitfaden
unter
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