Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis (A15)

Verwendung

Die Leistungsregel Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis (A15) beschränkt (so wie die Leistungsregel A5 – Höchstwerte über Gruppen) die verrechenbare Menge der Leistungen, die einer Gruppe zugehören, indem Sie eine Höchstmenge oder einen Höchstbetrag für diese Gruppe angeben. Gegebenenfalls generiert die Leistungsregel auch Ersatzleistungen. Die Reihenfolge der Bearbeitung durch die Leistungsregel richtet sich zunächst nach dem Erbringungszeitpunkt, den Sie bei Ihrer Leistungserfassung eingeben. Das System beginnt mit der ältesten Leistung. Diese bleiben daher ggf. abrechenbar. Im Gegensatz zur Leistungsregel A5 setzt diese Prüfung die Zuordnung der Leistung zu einer Versichertenzuständigkeitserklärung (VZE) und damit zu einem Versicherungsverhältnis nicht voraus.

Achtung Achtung

Zum gleichen Ereignis sollten Sie nicht die Leistungsregel A5 – Höchstwerte über Gruppen und die Leistungsregel A15 – Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis durchführen. Führen Sie die Leistungsregel A15 eher zum Zeitpunkt der Leistungserfassung durch. Wenn beide Leistungsregeln aktiv sind, müssen Sie die Reihenfolge und das Customizing entsprechend abstimmen.

Ende der Warnung.

Hinweis Hinweis

Die Leistungsregel A5 - Höchstwerte über Gruppen und die Leistungsregel A15 - Höchstwerte für Gruppen ohne Versicherungsverhältnis verwenden beide die Tabelle IS-H AT: Leistungshöchstwerte für Leistungsgruppen (NWATLH1).

Ende des Hinweises

Voraussetzungen

Sie erfassen zu dieser Leistung die Einträge im Einführungsleitfaden unter Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Leistungsregeln Navigationsschritt AT: Leistungsregeln Navigationsschritt AT: Höchstwerte über Gruppen (A5,A15) Ende des Navigationspfads .