Hintergrund§301-Datenübermittlung für amb. Abrechnungsbereiche

Voraussetzungen

Gemäß der 11. Fortschreibung der §301-Vereinbarung vom 31. März 2012, wirksam ab 01. Januar 2013, ergeben sich bei der ambulanten §301-Abrechnung für Fälle nach §117 – 119 SGB V folgende Änderungen:

Wenn bei der ambulanten Abrechnung gleichartige Einrichtungsarten vorliegen, die nicht über die Fachabteilung (Fachrichtungsschlüssel) im Segment RZA der §301-Nachricht AMBO abgegrenzt werden können, können Sie hier ggfs. ergänzend eine Betriebsstättennummer zur Unterscheidung verwenden. In der Customizing-Aktivität Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Abrechnung Navigationsschritt Besondere Abrechnungsformen einrichten Navigationsschritt DE: Ambulante §301-Abrechnung OE-BSNR-Zuordnung Ende des Navigationspfads können Sie einer Organisationseinheit und einer bestimmten Abrechnungsart eine Betriebsstättennummer zuordnen, die Sie speziell für die ambulante §301-Abrechnung für Fälle nach §117 – 119 vereinbart haben.

Funktionsumfang

Funktionale Erweiterungen bezüglich der 10. Fortschreibung der §301-Vereinbarung begann zum 1. Januar 2012 für mehrere Abrechnungsbereiche des §120 Absatz 3 SGB V der produktive Datenaustausch im §301 mittels AMBO (Regelverfahren):

  • Reihenfolge bei der Datenermittlung für das Segment RZA

    Die Datenermittlung für die einzelnen Felder des Segmentes RZA erfolgt über mehrere Ebenen und ist abhängig vom Datenfeld und dem Typ der AMBO-Nachricht (Abrechnungsbereich).

  • Feld Entgeltart im Segment ENA

    Das Feld Entgeltart im Segment ENA, gefüllt durch das IS-H-Feld Entgeltart §301 ambulant, steht neben dem Leistungsstamm auch in der fallbezogenen Leistung zur Verfügung. Es wird bei der fallbezogenen Leistungserfassung mit dem Inhalt vorbelegt, der in den Stammdaten der Leistung im Erfassungskatalog hinterlegt ist. Der Inhalt kann fallbezogen verändert werden. Die Datenermittlung erfolgt dabei in einer definierten Ermittlungsreihenfolge.

  • Feld Einzelvergütung, Texterläuterung im Segment EZV

    Das für die Abrechnungsbegründung der ENA-Leistungen in der fallbezogenen Leistungserfassung eingeführte IS-H-Feld Abrechnungsbegründung (Feld Einzelvergütung, Texterläuterung im Segment EZV) steht auch für die Verwendung im Segment EZV zur Verfügung.

  • Nachrichtentyp ZAAO in der EDI-Arbeitsliste (Report RNCEDIWORK2)

    Die EDI-Arbeitsliste kann bei der Angabe eines oder mehrerer AMBO-Abrechnungsbereiche neben AMBO auch ZAAO anzeigen.

Funktionale Erweiterungen bezüglich der 11. Fortschreibung der §301-Vereinbarung vom 31. März 2012 und dem Nachtrag vom 01. August 2012 zur §301-Vereinbarung ab 1. Januar 2013 für die ambulanten Abrechnungsbereiche der AMBO:

  • Trennung der verschiedenen Abrechnungsbereiche nach § 117 Absatz 2 SGB V

    Ab 1. Juli 2013 werden die Abrechnungsbereiche nach § 117 Absatz 2 SGB V in der §301-Abrechnungsnachricht AMBO inhaltlich unterschieden. Entscheidend hierfür ist nicht das Datum der Erstellung der AMBO, sondern das erste Besuchsdatum des Falles.

  • Fachabteilungsschlüssel 3700 im Feld Fachabteilung / Segment PRZ

    Wenn bei ambulanten Abrechnungen nach §§ 117 SGB V – 19 SGB V die Fachabteilung nicht mittels Schlüssel 6 der §301-Vereinbarung abgebildet werden kann, kann als Alternative der Fachabteilungsschlüssel 3700 übermittelt werden.

  • Felder Arztnummer des Belegarztes/kooperierenden Vertragsarztes und Arztnummer eines weiteren kooperierenden Vertragsarztes/ Segment RZA

    Bei ambulanten Operationen nach § 115b SGB V ist im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit des Krankenhauses mit einem Belegarzt/Vertragsarzt die Arztnummer des am Krankenhaus tätigen Belegarztes bzw. des kooperierenden Vertragsarztes, ggfs auch eines weiteren kooperierenden Vertragsarztes im Segment RZA anzugeben.

  • Feld Betriebsstättennummer / Segment RZA

    Bei ambulanten Abrechnungen nach §§ 117 SGB V – 119 SGB V kann zur Unterscheidung gleichartiger Einrichtungsarten ergänzend zur Angabe der Fachabteilung auch die Betriebsstättennummer im Segment RZA übermittelt werden.

    In der Customizing-Aktivität Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Abrechnung Navigationsschritt Besondere Abrechnungsformen einrichten Navigationsschritt DE: Ambulante §301-Abrechnung OE-BSNR-Zuordnung Ende des Navigationspfads können Sie einer Organisationseinheit und einer bestimmten Abrechnungsart eine Betriebsstättennummer zuordnen, die Sie speziell für die ambulante §301-Abrechnung für Fälle nach §117 – 119 vereinbart haben.

  • Nur noch amtliche Prozeduren im Feld Prozedur / Segment PRZ zulässig

    Im Datenfeld Prozedur des Segmentes PRZ dürfen nur noch Prozeduren das amtlichen OPS-Kataloges übermittelt werden. Die Übermittlungsmöglichkeiten des Schlüssels 22 für den Leistungsbereich nach § 116 b SGB V und die Angabe des Wertes 9999 für geplante, aber nicht zustande gekommene ambulante Operationen nach § 115 b SGB V entfallen damit für das Segment PRZ. Diese Informationen müssen im Segment LEI übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Nachrichtensegment LEI.

  • Feld Prozedurentag / Segment PRZ

    Im Datenfeld Prozedurentag des Segmentes PRZ muss das Datum der Operation bzw. der Beginn der durchgeführten Prozedur angegeben werden.

  • Feld Lebendspende im Segment PRZ

    Vorbereitende Untersuchungen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Lebendspende stehen, sind im Datenfeld Lebendspende des Segmentes PRZ mit „J“ zu kennzeichnen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Leistungsstamm: Sonstiges

  • Feld Abrechnungsbegründung / Segment ENA

    Wenn die Abrechnung bestimmter Entgeltarten eine Begründung erfordert, ist diese im Datenfeld Abrechnungsbegründung des Segmentes ENA zu übermitteln.

    Weitere Informationen finden Sie unter Leistungserfassung in der ambulanten Abrechnung.

  • Feld zur Honorarsummenbildung herangezogen / Segment ENA

    Wenn die abgerechnete Leistung für die Berechnung der Honorarsumme berücksichtigt worden ist, ist im Datenfeld zur Honorarsummenbildung herangezogen des Segmentes ENA der AMBO nach § 115b SGB V „J“ anzugeben.

  • Felder Gennummer codiert und Anzahl Gennummer / Segment ENA

    Laut EBM-Abrechnungsbestimmungen (EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab) müssen Sie zu bestimmten EBM-Ziffern die Gennummer (Genname nach OMIM) und die Anzahl Gennummer angeben (OMIM: Online Mendelian Inheritance in Man, Datenbank über die Gene des Menschen und deren Mutationen).

    Hierbei handelt es sich häufig um Leistungen, die im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) erbracht werden.

    Wenn Sie diese Informationen im Segment ENA der §301-Abrechnungsnachricht AMBO übermitteln möchten, müssen Sie diese Informationen in den Detaildaten der fallbezogenen Leistung auf der Registerkarte KV-Daten erfassen:

    • Gennummer im Feld G-Code (Dynprofeld KVK_DATEN-OMIM_G_CODE)

    • Anzahl Gennummer im Feld Anzahl Gennummer (Dynprofeld KVK_DATEN-MULT_GENNO)

    Achtung Achtung

    Wenn Sie die Felder G-Code und Anzahl Gennummer gefüllt haben, generiert/ändert das System automatisch den Text im Feld Begründung (BEGTX). Verändern Sie keinesfalls die durch das System eingetragenen Informationen.

    Ende der Warnung.

    Das System weist die erfassten Daten als Gennummer und Anzahl Gennummer im Segment ENA der §301-Abrechnungsnachricht AMBO aus.

  • Nachrichtensegment LEI

    Für die Abrechnungsbereiche nach § 115b SGB V, § 116b SGB V, § 118 SGB V und § 119 SGB V wird das Nachrichtensegment LEI inklusive der Datenfelder Leistungsart, Leistungsschlüssel und Leistungstag eingeführt. Damit sollen bestimmte Behandlungsabläufe bzw. Informationen zum Fall näher veranschaulicht werden. Der dokumentierte Abrechnungsbereich wird dabei über die Leistungsart ausgedrückt, die im Schlüssel 24 der §301-Vereinbarung folgendermaßen definiert ist:

    • A1 für § 118 SGB V (PIA-Leistungsdokumentation)

    • A2 für § 116b SGB V (§116-Leistungsbereich)

    • A3 für § 115b SGB V (ambulante Operation)

    • A4 für § 119 SGB V (SPZ-Dokumentation)

    Für einen Abrechnungsbereich (d.h. eine Leistungsart) kann es dabei verschiedene Dokumentationsinhalte geben, die im Leistungsschlüssel dargestellt werden. Dabei handelt es sich um folgende:

    • bei A1: die Werte des Schlüssels 23 der §301-Vereinbarung

    • bei A2: die Werte des Schlüssels 22 der §301-Vereinbarung

    • bei A3: der Wert 9999 für eine geplante aber nicht zustande gekommene ambulante Operationen

    • bei A4: individuelle Schlüssel

    Weitere Informationen finden Sie unter Leistungserfassung in der ambulanten Abrechnung.

  • Belegarzt/kooperierender Vertragsarzt nach §115b SGB V

    Gemäß der 11. Fortschreibung §301 sind für ambulante Operationen nach §120 Abs. 3 SGB V bis zu zwei Belegärzte/kooperierende Vertragsärzte im Rechnungssatz AMBO zu übermitteln.

    Diese Ärzte können Sie mit der Fall-Personenzuordnung als weitere behandelnde Ärzte zu einem ambulanten Fall/Besuch erfassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Customizing-Aktivität Rollen einer Fall-Personen-Zuordnung definieren zu den internen Rollen § 115b SGB V: Belegarzt bzw. § 115b SGB V: kooperierender Vertragsarzt entsprechende Rollen definiert haben.

    Beim Anlegen bzw. Ändern von ambulanten Fällen/Besuchen über die entsprechenden Business Application Programming Interfaces (BAPIs) können Sie die Daten zu den Beleg- und Vertragsärzten in den Schnittstellen mitgeben.

Weitere Informationen

Ambulante Abrechnung und §301-Übermittlung

Weitere Informationen finden Sie in SAP-Hinweis 1738196Auf SAP-Site veröffentlichte Informationen.

Allgemeine Informationen zur 11. Fortschreibung der §301-Vereinbarung finden Sie in den SAP-Hinweisen 1738196Auf SAP-Site veröffentlichte Informationen und 1735171Auf SAP-Site veröffentlichte Informationen.