Vorläufige Rechnung (SG)
Die zugesagten Übernahmebeträge der Versicherungsverhältnisse Medisave und Medishield stehen bei der Entlassung eines Patienten noch nicht zur Verfügung. Daher erstellt man für den Patienten bei seiner Entlassung eine vorläufige Rechnung, die auf geschätzten Übernahmebeträgen basiert.
Die Zahlung des Patienten gilt in der Endabrechnung als Anzahlung.
Hinweis
Eine vorläufige Rechnung wird nur im IS-H-System gespeichert. Das System erstellt keinen Beleg in den SAP-Komponenten SD und FI. Auch in externen Buchhaltungssystemen wird kein Beleg erstellt.
CCPS-Kommunikation
Die vorläufige Rechnung ist Voraussetzung und Grundlage für die CCPS-Kommunikation, die zur Ermittlung der exakten Übernahmebeträge notwendig ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Datenübermittlung gemäß CCPS (Singapur).
Programm Vorläufige Rechnung stornieren
(RNASTO04
)
Über das Programm Vorläufige Rechnung stornieren
können Sie mehrere Fälle für die Stornierung einer vorläufigen Rechnung selektieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zum Programm Vorläufige Rechnung stornieren
.
Programm IS-H: Abrechnungsstatus stationärer Fälle
(RNAENT00
)
Über das Programm IS-H: Abrechnungsstatus stationärer Fälle
können Sie über das Kennzeichen Vorläufig abgerechnet
gezielt Fälle mit diesem Status selektieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zum Programm IS-H: Abrechnungsstatus stationärer Fälle
.
Die vorläufige Rechnung erhält eine eindeutige Rechnungsnummer. Dafür müssen Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus
unter Technische Nummernkreise pflegen
für das Nummernkreisobjekt ISH_NVBRK
ein internes
Nummernkreisintervall definieren.
Achtung
Stellen Sie sicher, daß die Nummernkreisintervalle der Fakturaarten NF01
und NS01
nicht mit dem Nummernkreisintervall für die vorläufige Rechnung überlappen.
Sie können vorläufige Rechnungen entweder über die Fallbezogene Rechnungsbearbeitung
oder über Sammelrechnung
erstellen. Markieren Sie hierzu das Feld Vorl. Rechnung
.
Hinweis
Wenn Sie für einen Fall die Abrechnung im Modus vorläufige Abrechnung
starten, führt das System eine Prüfung auf einen CCPS-Fall durch. Besitzt der Fall kein Medisave- oder Medishield-Versicherungsverhältnis, erhalten Sie eine Warnung (Nachricht N8 398 für stationäre
Fälle bzw. Nachricht N8 399 für ambulante Fälle).
Im Einführungsleitfaden Krankenhaus
können Sie unter Nachrichten pflegen
einstellen, ob die Nachricht als Fehler ausgegeben werden soll. In diesem Fall können Sie keine vorläufige Rechnung erstellen. Sie können die Nachricht aber
auch unterdrücken, indem Sie das Feld Unterdrücken
markieren.
Wenn Sie nachträglich feststellen, daß ein Fall falsch abgerechnet wurde, müssen Sie die vorläufige Rechnung stornieren, bevor Sie z.B. die Leistungen oder das Versicherungsverhältnis des Falles ändern können.
Hinweis
Mit dem Business Add-In ISH_INV_CANCEL_CHK_1
können Sie einstellen, ob Sie den Storno einer vorläufigen Rechnung zulassen oder nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Dokumentation zum Business Add-In.
Sie können die vorläufige Rechnung für einzelne Fälle über die Fallbezogene Rechnungsübersicht
stornieren. Mehrere Fälle gleichzeitig können Sie mit Hilfe des Programms IS-H: Storno vorläufiger Rechnungen
(RNASTO04
)
stornieren.
Achtung
Beim Storno einer vorläufigen Rechnung erzeugt das System keinen Stornobeleg, sondern markiert die vorläufige Rechnung nur als storniert.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation des Programms IS-H: Storno vorläufiger Rechnungen
.
Sobald die Kommunikation mit CCPS abgeschlossen ist und die bestätigten Beträge zur Verfügung stehen, können Sie den vorläufig abgerechneten Fall im Echtmodus abrechnen. Das IS-H-System löscht dann automatisch die vorläufige Rechnung des Falles von der Datenbank.
Hinweis
Das System überprüft bei der Endabrechnung, ob der Gesamtbetrag der vorläufigen Rechnung und der Gesamtbetrag der Endabrechnung übereinstimmen. Wenn die Beträge nicht übereinstimmen, z.B. bei preisrelevanten Änderungen im Fall, gibt das System die Warnung Betrag der Endabrechnung
<> Betrag der vorläufigen Rechnung
(Nachricht N8 683) aus.
Im Einführungsleitfaden Krankenhaus
können Sie unter einstellen, ob diese Nachricht
als Fehler ausgegeben werden soll. In diesem Fall können Sie keine vorläufige Rechnung erstellen. Sie können die Nachricht aber auch unterdrücken, indem Sie das Feld Unterdrücken
markieren.
Für vorläufige Rechnungen können Sie einen Formulardruck durchführen. Sie können die Formulare direkt im Anschluß an die Rechnungserstellung oder nachträglich aus der Fallbezogenen Rechnungsübersicht
heraus drucken.
Hinweis
Beim Formulardruck einer vorläufigen Rechnung gelten folgende Einschränkungen:
keine Druckmöglichkeit über Sammeldruckprogramme
keine optische Archivierung des Rechnungsformulars
keine Formularprotokollierung
keine Protokollierung des Erstdrucks/Wiederholdrucks
Geleistete Anzahlungen setzt das System von der vorläufigen Rechnung ab. Da das System die Anzahlung nach dem Druck intern nicht als bereits abgesetzt markiert, wird die Anzahlung beim erneuten Druck der vorläufigen Rechnung erneut ermittelt und auf dem Formular der Rechnung abgesetzt.