Wichtige Stammdaten für Fallpauschalen und Sonderentgelte (Deutschland)
Fallpauschalen (FP) hinterlegen Sie mit der Entgeltart 30
(FP). Sonderentgelte (SE) hinterlegen Sie mit der Entgeltart 20
(allgemeines SE) oder 21
(operatives SE).
Einige FP und SE können nur für einen bestimmten Patientenkreis abgerechnet werden. Sie können im Leistungsstamm Kriterien hinterlegen, die angeben, unter welchen Bedingungen die FP oder das SE abgerechnet werden darf. Sie können die Ausschlusskriterien (Geschlecht, Mindestalter
)
auf der Registerkarte Sonstiges
im Leistungsstamm pflegen.
Beispiel
Beispielsweise gilt die FP 02.01 (Einseitige subtotale Schilddrüsenresektion) nur für Patienten ab 14 Jahren.
Hinweis
Das System berücksichtigt die hinterlegten Ausschlusskriterien bei der Fallpauschalen- und Sonderentgeltfindung (FP/SE-Findung) und bei der Entgeltprüfung. Sie können diese Prüfungen über das Prüfschema im Customizing des IS-H für die Leistungserfassung und/oder Abrechnung aktivieren. Zusätzlich
können Sie die Entgeltprüfung aus verschiedenen Funktionen oder über das Programm Entgelte prüfen
(RNLBTAG0
) durchführen.
Sie können die Grenzverweildauer der Fallpauschale bzw. die Grenzverweildauer intensiv auf zwei Arten pflegen:
auf der Registerkarte Zusätze
im Leistungsstamm
Die Felder auf dieser Registerkarte sind nur eingabebereit, wenn Sie auf der Registerkarte Klassifikation eine Entgeltart für Fallpauschalen/Sonderentgelte eingegeben haben und wenn Sie sich im Anlege- oder Änderungsmodus befinden.
ausgehend vom Bild SAP Easy Access
über .
Weitere Informationen hierzu lesen Sie unter:
Leistungsstamm: Zusätze (Deutschland)
Zusatzdaten für Fallpauschalen/Sonderentgelte pflegen (DE)
Zusatzdaten: Gültigkeitsintervalle anzeigen und abgrenzen (DE)
Für die Mehrheit der Fallpauschalen beginnt der Zeitraum der Grenzverweildauer mit dem Aufnahmedatum. Für einige Fallpauschalen gelten bezüglich der Grenzverweildauerberechnung jedoch Sonderregelungen:
Fallpauschalen der Geburtshilfe
Für Fallpauschalen der Geburtshilfe beginnt die Grenzverweildauer bestimmter Fallpauschalen drei Tage vor der Entbindung. Andere Fallpauschalen haben keine Grenzverweildauer. Weiterhin wird unterschieden zwischen Fallpauschalen, die für den Fall der Mutter abgerechnet werden, und Fallpauschalen, über die das gesunde Neugeborene abgerechnet wird.
Fallpauschalen mit zusätzlicher Grenzverweildauer intensiv (GVDi)
Es gibt Fallpauschalen, die neben der Grenzverweildauer der Fallpauschale über eine Grenzverweildauer bezogen auf den Intensivaufenthalt des Patienten verfügen, z. B. Fallpauschalen der Herzchirurgie.
Hinterlegen Sie im Leistungsstamm von Fallpauschalen im Feld Fallp. Typ
auf der Registerkarte Klassifikation
den Typ der Fallpauschale, um zwischen Fallpauschalen, deren Grenzverweildauer mit dem Aufnahmedatum beginnt, und Fallpauschalen
mit besonderer Grenzverweildauerregelung zu unterscheiden.
Zur Berechnung der Erreichung der Grenzverweildauern im Rahmen der Entgeltprüfung greift das System auf die Angaben zum Fallpauschalentyp zurück. Weiterhin verwendet das System diese Angaben im Rahmen der Fallpauschalen- und Sonderentgeltfindung und der Prüfung der Plausibilität erfaßter Leistungen.