Leistungsstamm: Zusätze (Deutschland)
Zusätzlich zu den Stammdaten einer Leistung hinterlegen Sie bezogen auf Fallpauschalen und Sonderentgelte weitere Stammdaten. Zu diesen Angaben zählen:
Geplante Anzahl der Fallpauschale oder des Sonderentgeltes pro Jahr
Grenzverweildauer der Fallpauschale und Grenzverweildauer intensiv bei Erbringung durch die Hauptabteilung
Grenzverweildauer der Fallpauschale und Grenzverweildauer intensiv bei Erbringung durch einen Belegarzt
Normverweildauer der Fallpauschale und Normverweildauer intensiv bei Erbringung durch die Hauptabteilung
Normverweildauer der Fallpauschale und Normverweildauer intensiv bei Erbringung durch einen Belegarzt
Das System greift auf diese Daten bei der Erstellung der Fallpauschalenstatistik zurück. Weiterhin verwendet das System die Angaben zur Grenzverweildauer bei der Entgeltprüfung, um zu ermitteln, ob ein Fall die Grenzverweildauer erreicht hat oder nicht.
Sie haben die Möglichkeit, die Informationen zur Grenz- und Normverweildauer zeitabhängig zu pflegen. Dies ermöglicht Ihnen, Änderungen der Grenz- und Normverweildauer durch neue Änderungsverordnungen zur BPflV 1995 zu dokumentieren.
Für Fallpauschalen und Sonderentgelte haben Sie die Möglichkeit, Bewertungsrelationen in Form von Punktzahlen für Personal- und Sachmittel zu hinterlegen (entsprechend der Anlage 1 und 2 zur BPflV 1995). Diese Punktzahlen werden im Rahmen der V2/V3-Statistiken ausgewertet und dienen dort der Berechnung der Entgelthöhe.
Wichtige Stammdaten für Fallpauschalen und Sonderentgelte (DE)