FunktionsdokumentationEntgeltvorschlag Fallpauschalen und Sonderentgelte (R7)

 

Die Regelart Entgeltvorschlag Fallpauschalen und Sonderentgelte (R7) ermittelt die Leistungen (Fallpauschale und/oder Sonderentgelt), die für den Fall aufgrund der erfaßten Operationscodes (ICPM-Codes) und Diagnoseschlüssel (ICD-Codes) abgerechnet werden können. Grundlage dieser Entgeltfindung sind die Zuordnungsregeln von ICPM- und ICD-Codes, die Sie im Customizing des IS-H hinterlegt haben.

Dabei prüft das System zunächst, ob für den Fall im Rahmen einer Operation ICPM-Codes und ICD-Codes erfasst wurden. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie die Nachricht, daß kein Entgeltvorschlag ermittelt werden kann.

Sind für den Fall ICPM- und ICD-Codes vorhanden, versucht das System die Fallpauschale und das Sonderentgelt zu ermitteln, die Sie aufgrund der Kombination von ICPM- und ICD-Code abrechnen können. Kann aufgrund dieser Kombination keine abrechenbare Leistung ermittelt werden, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.

Werden jedoch abrechenbare Leistungen ermittelt, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. In dieser Nachricht schlägt das System die ermittelte abrechenbare Leistung vor und teilt Ihnen mit, ob diese Leistung bereits für den Fall erfasst wurde. Sofern die abrechenbaren Leistungen noch nicht erfasst sind, können Sie die Leistungen automatisch über die Leistungsaktionen dieser Regelart anlegen lassen.

Integration

Wenn Sie eine Fallpauschale automatisch über Leistungsaktionen anlegen lassen, müssen in der Leistungserfassung ggf. tagesgleiche Pflegesätze storniert oder auf das Ende der Grenzverweildauer der Fallpauschale abgegrenzt werden. Diese Leistungsanpassung nehmen die Leistungsaktionen der Regelart R7 nicht vor. Sie können die Leistungen jedoch automatisch anpassen lassen, indem Sie die Regelart R5 und ihre Leistungsaktionen ebenfalls für die betroffenen Prüfzeitpunkte aktivieren. Sie sollten die Prüfungen der Regelart R7 vor den Prüfungen der Regelart R5 durchführen lassen.

Wenn das System nur eine Leistung der Entgeltart Fallpauschale ermittelt, schlägt das System diese Leistung zum Anlegen vor, indem es die Leistung in dem Dialogfenster der Leistungsaktion markiert. Sofern auch die Leistungsprüfungen der Regelart R5 aktiv sind, schlägt das System gleichzeitig die Anpassung der Gültigkeit der tagesgleichen Pflegesätze an die Grenzverweildauer der anzulegenden Fallpauschale an.

Achtung Achtung

Wenn Sie die Fallpauschale nicht anlegen wollen, müssen Sie in dem Dialogfenster der Leistungsaktionen nicht nur die Leistungsaktion zum Anlegen der Fallpauschale entmarkieren, sondern auch die Leistungsaktionen zum Abgrenzen der tagesgleichen Pflegesätze. Andernfalls passt das System die Gültigkeiten der tagesgleichen Pflegesätze an die Grenzverweildauer der Fallpauschale an, ohne die Fallpauschale anzulegen. In diesem Fall müssen Sie die Gültigkeiten der tagesgleichen Pflegesätze manuell korrigieren.

Ende der Warnung.

Informationen zu Leistungsprüfungen der Regelart R5 lesen Sie unter Leistungsprüfung bzgl. Entgeltformen BPflV 1995 (R5).

Funktionsumfang

Sie können die Regelart R7 für folgende Prüfzeitpunkte aktivieren:

  • bei Entlassung

  • bei Operationsdatenerfassung

  • vor Abrechnung

Beachten Sie, dass das System Leistungsaktionen für diese Regelart nur bei den Prüfzeitpunkten bei Entlassung und bei Operationsdatenerfassungunterstützt.

Hinweis Hinweis

Die beschriebenen Prüfungen und die Leistungsaktionen führt das System in der Operationsdatenerfassung und in der Einzelabrechnung auch durch, wenn Sie die Funktion Entgeltvorschlag wählen.

Ende des Hinweises

Informationen zu den Systemeinstellungen dieser Regelart finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus unter Anfang des Navigationspfads Branchenlösung Krankenhaus Navigationsschritt Patientenabrechnung Navigationsschritt Leistungsregeln Ende des Navigationspfads.