ObjektdokumentationRangfolge von Versicherungsverhältnissen

 

Über die Vergabe eines Ranges zwischen 1 und 99 geben Sie eine Rangfolge für die Versicherungsverhältnisse (VVs) vor.

 

Das System schlägt für jedes VV einen Rang innerhalb einer Rangfolge vor. Für die Rangfolge sind Zahlen zwischen 1 und 99 möglich, wobei 1 den höchsten und 99 den niedrigsten Rang repräsentieren.

  • Für das Selbstzahler-VV schlägt das System den Rang 98 vor.

  • Für Kostenträger-VVs schlägt das System einen Rang vor, der eine Stufe niedriger ist als der höchste Rang eines bereits vorhandenen VVs.

Sie können die vorgeschlagene Rangfolge ändern.

Die Angabe einer Rangfolge ist entscheidend für die Generierung der Kostenübernahmeanträge (KÜ-Anträge). Ausgehend von der Rangfolge versucht das System, die KÜ für Leistungen bei dem Kostenträger mit dem höchsten Rang zu beantragen. Nur wenn dies aufgrund von anderen im System hinterlegten Regeln nicht möglich ist, greift das System auf das in der Rangfolge nächste VV zu.

Da das System das Selbstzahler-VV an das Ende der Rangfolge setzt, berücksichtigt das System bei der Generierung der KÜ-Anträge das Selbstzahler-VV zuletzt.

Besonderheit in Landesversionen SG und CH

In den Landesversionen SG und CH können Sie bei der Pflege der VVs das Kennzeichen Hauptversicherungsverhältnis setzen. Das System greift bei der Preisfindung in diesem Fall nicht auf die Rangfolge der Versicherungsverhältnisse zurück, sondern zieht das Hauptversicherungsverhältnis für die Preisfindung heran.

Weitere Informationen zum Hauptversicherungsverhältnis finden Sie unter Hauptversicherungsverhältnis (SG, CH, CA).