Bewertung nach dem DurchschnittsprinzipDieses Verfahren wird häufig für die Bewertung von Abwesenheiten eingesetzt, kann aber auch für andere Fälle, beispielsweise die Bewertung von Weihnachtsgeld oder andere Zulagen, benutzt werden.
Die Systemeinstellungen für die Berechnung nach dem Durchschnittsprinzip nehmen Sie im Customizing der
Abrechnung
unter
vor.
Sie finden dort auch das Kapitel
Durchschnitte alt - nicht zur Neueinrichtung
, der sich auf die Durchschnittsberechnung bis Release 4.5 bezieht. Die ältere Version wird nicht weiterentwickelt und steht im Customizing nur zur Verfügung, um Änderungen vorzunehmen. Sie können nur eine der beiden Versionen verwenden, also nicht alte und neue Tabellen gleichzeitig einsetzten.
Für die Umstellung von der alten auf die neue Durchschnittsverarbeitung wird mit einem der nächsten Release eine automatische Umsetzung angeboten.
Sie führen in Ihrem Unternehmen eine monatliche Abrechnung durch.
Ihr Mitarbeiter hat im August 14 Tage Urlaub. Laut betrieblicher Vereinbarung erhält er für den Zeitraum dieser Abwesenheit nicht nur sein Grundgehalt, sondern auch einen Zuschuß für entgangene Zuschläge. Dieser Zuschuß errechnet sich aus den Zuschlägen für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, die der Mitarbeiter in den drei vorangegangenen Monaten im Durchschnitt erhalten hat.
Als Durchschnittsgrundlage, auf der die Berechnung des Zuschusses basiert, haben Sie im Customizing die Lohnart
Gesammelte Zuschläge
eingerichtet.
Für dieses Beispiel gilt eine Abwesenheitsbewertung nach dem Durchschnittsprinzip wie folgt:
1. Bildung von Durchschnittsgrundlagen
In die Durchschnittsgrundlage fließt die Summe der Lohnarten, die Sie für die Bewertung nach dem Durchschnittsprinzip ausgewählt haben. In jeder Abrechnungsperiode werden Ihren Einstellungen im Customizing entsprechend Durchschnittsgrundlagen für jeden Mitarbeiter gebildet.
Im oben genannten Beispiel werden die Lohnarten
Zuschlag für Nachtarbeit
,
Zuschlag für Sonntagsarbeit
und
Zuschlag für Feiertagsarbeit
in der Lohnart
Gesammelte Zuschläge
gesammelt und addiert. Wahlweise können Sie die
Anzahl
an Arbeitsstunden, den
Betrag
oder den
Betrag pro Einheit
der Lohnarten sammeln.
2. Bestimmung der Abrechnungsperioden
Für die Bewertung nach dem Durchschnittsprinzip werden nur die Durchschnittsgrundlagen bestimmter Vorperioden herangezogen.
Im oben genannten Beispiel haben Sie im Customizing festgelegt, daß die Durchschnittsgrundlagen der drei vorangegangenen Monate in die Bewertung nach dem Durchschnittsprinzip eingehen sollen. Da Ihr Mitarbeiter im August, also in der Abrechnungsperiode 8, abwesend ist, geht in die Berechnung des durchschnittlichen Zuschlages die Lohnart
Gesammelte Zuschläge
der Abrechnungsperioden 5, 6 und 7 ein.
3. Ermittlung der Bewertungsgrundlage
Als Bewertungsgrundlage muß vom System ein
Betrag pro Einheit
für die Lohnart
Gesammelte Zuschläge
ermittelt werden:
Im oben genannten Beispiel wird der
Betrag
der Lohnart
Gesammelte Zuschläge
wird durch die
Anzahl
an Arbeitsstunden geteilt. Abhängig davon, ob Sie die Zuschläge mit
Anzahl
,
Betrag
oder
Betrag pro Einheit
gesammelt haben, müssen Sie die Berechnungsregel der Standardauslieferung gemäß den Angaben im Customizing ändern.
Falls der Durchschnittswert nicht für jede Abwesenheitsbewertung neu berechnet werden soll, können Sie mit eingefrorenen Durchschnitten arbeiten.
Falls für einen Mitarbeiter keine Durchschnittsgrundlagen gebildet wurden, können Sie im Infotyp
Entgeltbelege
(2010) den
Durchschnittswert direkt
über eine Lohnart eingeben. Dazu müssen Sie zunächst für den Durchschnittswert eine benutzereigene Lohnart definieren und diese in der Sicht
Berechnungsregeln für Durchschnitte
(V_T51AV_A) eintragen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Customizing der
Abrechnung
unter
Hinweis
Die Abwesenheitsbewertungsregeln legen Sie für Mitarbeitergruppierungen (z.B. für alle Angestellten) und für Gruppen von Abwesenheitsarten (z.B. für bezahlten Urlaub) fest. Diese Abwesenheitsbewertungsregeln bestimmen Sie im Customizing. Dagegen basieren die Werte, mit denen eine Bewertung nach dem Durchschnittsprinzip erfolgt, auf den Durchschnittsgrundlagen eines jeden Mitarbeiters, sind also für jeden Mitarbeiter individuell.