Geschäftsjahresvariante der Konsolidierungseinheit

Definition

Legt die Geschäftsjahresvariantefest, die das System im Rahmen der Währungsumrechnung von Meldedaten einer Konsolidierungseinheit zugrunde legt.

Verwendung

Zeitangaben in der Konsolidierung

Die Konsolidierung arbeitet generell periodenorientiert. Das heißt, sowohl das Customizing als auch die verarbeitenden Funktionen beziehen sich immer auf die im aktuellen Kontext (Workbench- bzw. Monitorparameter oder Anforderungsbild der Maßnahmenausführung) festgelegte Periode bzw. das gemäß Abschlussart resultierende Abschlussintervall. Dementsprechend geben Sie auf allen Anforderungsbildern und Eingabemasken sowie in Uploaddateien immer die entsprechende Konsolidierungsperiode an. Dies gilt insbesondere für den Upload von Bewegungsdaten und für die optionale Angabe der Ersterfassungsperiode im Stammsatz der Konsolidierungseinheit.

Zeitangaben im Umfeld der Konsolidierung

Die Konsolidierung nutzt über ihren eigenen Funktionsumfang hinaus verschiedene Hilfsfunktionen, die zur Verarbeitung statt einer Periode ein Kalenderdatum benötigen. Dazu zählen insbesondere die Währungsumrechnung und zeitabhängige Hierarchien im SAP NetWeaver Business Intelligence (BI). Damit das System aus der Konsolidierungsperiode jederzeit ein zugehöriges Datum ermitteln kann, muss die für die (zentrale) Konsolidierung maßgebliche Geschäftsjahresvariante im Konsolidierungsgebiet fixiert sein.

Konsolidierungseinheiten mit verschobenem Geschäftsjahr

Für Konsolidierungseinheiten mit verschobenem Geschäftsjahrgelten zunächst ebenfalls die o.g. Regeln. Insbesondere muss die Datenmeldung auch für Konsolidierungseinheiten immer in der zentralen, durch das Konsolidierungsgebiet festgelegten Konsolidierungsperiode erfolgen – unabhängig davon, wie die entsprechende Periode im dezentralen Abschluss der entsprechenden Konsolidierungseinheit lautet.

Die Konsolidierung unterstützt allerdings einen Sonderfall: Wenn zum Zeitpunkt der aktuellen Abschlussperiode der Konsolidierung kein aktueller Einzelabschluss vorliegt, jedoch ein zurückliegender Abschluss in die Konsolidierung einbezogen werden soll, dann können Sie dies durch die Angabe einer abweichenden Geschäftsjahresvariante im Stammsatz der Konsolidierungs einheit dem System mitteilen. Das System nutzt diese Information dann bei der Währungsumrechnung zur Ableitung des Datums für die Kursfindung.

Integration

Die im Stammsatz der Konsolidierungseinheit hinterlegte Geschäftsjahresvariante wird ausschließlich von der Währungsumrechnung interpretiert. Sie dient allein zur Unterstützung des beschriebenen Szenarios zur Einbeziehung von Einzelabschlüssen mit verschobenem Geschäftsjahr. Sie hat keine Auswirkungen auf sonstige Konsolidierungsfunktionen (inkl. Datenerfassung und Upload) oder auf das Berichtswesen der Konsolidierung.

Alle Periodenangaben in der Konsolidierung beziehen sich auf die im Konsolidierungsgebiet fixierte Geschäftsjahresvariante.

Beispiel

Die Konsolidierung erfolgt jährlich in Periode 012 zum 31. Dezember. Der Einzelabschluss einer Tochtergesellschaft liegt ebenfalls jährlich vor, aber zum 30. September. Dann muss die Datenmeldung unverändert zur Geschäftsjahresvariante/Periode der Konsolidierung erfolgen.

Zusätzlich hinterlegen Sie im Stammsatz der Konsolidierungseinheit eine Geschäftsjahresvariante, die als letztes Datum der Periode 012 den 30. September ausweist. Dies bewirkt, dass das System bei der Währungsumrechnung zur Kursfindung in der (Konsolidierungs-)Periode 012 für diese Konsolidierungseinheit denjenigen Zeitpunkt heranzieht, zu dem die Werte in Hauswährung ursprünglich vorliegen – im Beispiel also der 30. September (und nicht der 31. Dezember).