Validierung von Zusatzmeldedaten
Diese Funktion verwenden Sie, um Zusatzmeldedaten zur Kapitalkonsolidierung und zur Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen zu überprüfen. Hierbei überprüft das System folgende Sachverhalte:
Übereinstimmung der in der Kapitalkonsolidierung gemeldeten Beteiligungs- und Kapitalveränderungen mit den entsprechenden Summensätzen
Übereinstimmung der in der Zwischenergebniseliminierung gemeldeten Bestandsdaten mit den entsprechenden Summensätzen
Die Validierung der Zusatzmeldedaten unterscheidet sich von der Validierung der Summendaten und Belege in zwei zentralen Punkten:
Die Prüfregeln und Meldungen für die Validierung der Zusatzmeldedaten sind vom System fest vorgegeben. Im Customizing legen Sie lediglich fest, ob das System eine solche Validierung durchführen soll oder nicht.
Da Sie wegen der fest vorgegebenen Validierungslogik für Zusatzmeldedaten keine Prüfregeln definieren müssen, benötigen Sie hierfür auch keine Prüfmethoden. Die Entscheidung, ob das System eine Validierung der Zusatzmeldedaten durchführen soll, treffen Sie daher nicht auf der Ebene einer Prüfmethode, sondern auf der Ebene der Validierungsmaßnahme.
Sie haben die Zusatzmeldedaten erfasst (z. B. mit der manuellen Datenerfassung).
Sie können bei der Maßnahmendefinition festlegen, ob und welche der folgenden Zusatzmeldedaten das System beim Ausführen der Maßnahme validieren soll:
Bestandsdaten
Beteiligungen
Kapital
Anlagenumbuchung
Sie können - je nach Art der Zusatzmeldedaten - im Customizing der Validierungsmaßnahme bestimmen, ob im Fehlerfall eine Fehler- oder eine Warnmeldung erscheint.
Achtung
Sie können die weiteren Schritte im Rahmen der Konsolidierung nur dann durchführen, wenn die Maßnahme zur Validierung der angepassten Meldedaten fehlerfrei abläuft. Andernfalls müssen Sie zunächst die Richtigkeit der Zusatzmeldedaten sicherstellen.
Im Rahmen der Validierung von Zusatzmeldedaten überprüft das System im Einzelnen folgende Daten:
Für jede Konsolidierungseinheit die aggregierten Werte vom Beginn des eingestellten Geschäftsjahres bis einschließlich der aktuellen Periode.
Für jede Kombination aus Position, Unterkontierung und Partnereinheit (falls vorhanden) die Beteiligungen. Das System überprüft dabei das Beteiligungskapital für jede Kombination aus Position und Unterposition. Hierbei erfolgt eine Aggregation der Daten über Vorgänge und Vorgangsnummern der Kapitalkonsolidierung.
In der Summendatenbank werden Meldedaten und Anpassungsbuchungen der Kontierungsebenen "", 00, 01 und 10 berücksichtigt.
Das System erzeugt eine Meldung für jede festgestellte Abweichung zwischen den Zusatzmeldedaten und den korrespondierenden Datensätzen in der Summendatenbank. Die Meldung gibt dabei die voneinander abweichenden Werte aus.
Wenn zu einer Unterkontierung Summensätze existieren, die zu einer Position gehören, für die Zusatzmeldedaten ohne Kontierung gebucht wurden, erzeugt das System eine Warnung.
Im Rahmen der Validierung von Zusatzmeldedaten für Veränderungen im Beteiligungskapital überprüft das System, ob korrespondierende Summensätze zu den Meldedaten für Beteiligungen existieren.
Hinweis
Für Konsolidierungseinheiten, die nach der Equity-Methode oder durch
Komplementärkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, ist die Erfassung von Zusatzmeldedaten nicht erforderlich. In diesen Fällen ist eine Validierung von Zusatzmeldedaten daher nicht sinnvoll.
Bei der Validierung der Zusatzmeldedaten der Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Szenarios:
Bestandsdaten ohne Partneraufriss
Bestandsdaten mit Partneraufriss
Das System summiert die für alle Partnereinheiten erfassten Bestandsdaten und prüft, ob die so errechnete Summe mit den korrespondierenden Summensätzen übereinstimmt. Bei fehlender Übereinstimmung erzeugt das System eine Meldung.
Hinweis
Sollte die fehlende Übereinstimmung auf Buchungen zurückzuführen sein, bei denen als Partnereinheit eine Gesellschaft beteiligt ist, die selbst nicht zum Konsolidierungskreis gehört, dann sollten Sie als Meldungstyp für Bestandsdaten Warnung
wählen. Derartige
Abweichungen nimmt das System bewusst in Kauf. Sie können die Meldung unterdrücken, indem Sie den Differenzbetrag manuell für die Bestandsdaten der vordefinierten Partnereinheit "Extern" erfassen.
Das System berücksichtigt bei der Überprüfung ausschließlich die Bestandsdaten derjenigen Partnereinheiten, für die Sie zu einer gegebenen Bestandsposition Daten erfasst haben. Das System überprüft dann die über diese Partnereinheiten aggregierte Summe auf Übereinstimmung mit den korrespondierenden Summensätzen. Findet das System weitere Summensätze zu der gegebenen Position, die Sie mit Bezug auf andere Partnereinheiten erfasst haben, so erzeugt das System eine Meldung.
Bei der Validierung von Zusatzmeldedaten der Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen führt das System folgende Prüfungen durch:
Den Anschaffungs- und Herstellkosten der erwerbenden Konsolidierungseinheit für die erworbene Anlage muss bei der abgebenden Konsolidierungseinheit ein Umsatz in gleicher Höhe gegenüberstehen.
Für jeden Anlagentransfer müssen Zusatzmeldedaten für die abgehende und die erworbene Anlage erfasst sein (Ausnahmen: Eigenfertigung, Verkauf an Dritte)
In Lieferketten dürfen nur solche Anlagentransfers enthalten sein, bei denen einer abgebenden Konsolidierungseinheit genau eine erwerbende Konsolidierungseinheit gegenübersteht. Eine Zerlegung in Teiltransfers nach einem 1:N- oder N:1-Schema ist nicht zulässig.
Prinzipiell sind auch die folgenden beiden Sachverhalte zu prüfen:
Eine Anlage kann von derselben Konsolidierungseinheit nicht mehrfach verkauft werden (Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Anlagentransfers über mehrere Perioden hinweg).
Das Aktivierungsdatum der erworbenen Anlage muss mit dem Datum des Anlagentransfers übereinstimmen.
Allerdings lassen sich diese beiden Prüfungen nicht mit der internen Datenaufbereitung für Validierungsmaßnahmen, die sich auf Konsolidierungseinheiten beziehen, vereinbaren. Aus diesem Grund ist eine Validierung der beiden zuletzt genannten Sachverhalte nicht möglich.
Wenn Sie das Ankreuzfeld Beteiligungen
markieren, validiert das System die Beteiligungsdaten auch im Falle der Datenherkunft der Beteiligungsdaten von der Summendatenbank. In diesem Fall prüft das System die Konsistenz der Beteiligungsdaten für folgende Vorgänge:
Teilumbuchung
Vollumbuchung
Beteiligungsabschreibung
Beteiligungszuschreibung
Definieren Sie die Validierungsmaßnahme wie im Abschnitt Durchführung der Validierung beschrieben.
Wählen Sie im Gruppenrahmen Zusatzmeldedaten
die zu validierenden Zusatzmeldedaten aus, und bestimmen Sie jeweils, ob das System im Fehlerfall eine Fehlermeldung oder eine Warnmeldung ausgeben soll.
Führen Sie die Maßnahme zur Validierung im Konsolidierungsmonitor aus.
Positionieren Sie den Cursor auf dem Eintrag für die Validierung und der gewünschten Konsolidierungseinheit bzw. dem Konsolidierungskreis.
Wählen Sie Buchen
.