Abweichung in einer RechnungspositionFür Abweichungen in Rechnungspositionen gibt es folgende Sperrgründe:
Mengenabweichung (Mng)
Die Rechnungsmenge ist größer als die Differenz aus gelieferter und bereits berechneter Menge. Im SAP-System wird eine Mengenabweichung abhängig vom Wert der Abweichung beurteilt; das Produkt aus Bestellpreis und abweichender Menge dient als Grundlage zur Beurteilung, ob die Rechnung gesperrt wird.
Damit werden preiswerten Positionen relativ große Mengendifferenzen gestattet, teuren dagegen nur sehr kleine.
Preisabweichung (Prs)
Der Rechnungspreis (Rechnungsbetrag dividiert durch Rechnungsmenge) ist ungleich dem Bestellnettopreis.
Terminabweichung (Trm)
Das Datum der Rechnungserfassung liegt vor dem in der Bestellung vereinbarten Lieferdatum. Im SAP-System wird die Terminabweichung abhängig von der Betragshöhe der Rechnungsposition beurteilt; das Produkt aus dem Betrag der Rechnungsposition und den abweichenden Tagen dient als Grundlage zur Entscheidung, ob die Rechnung gesperrt wird. Damit werden niedrigen Rechnungspositionen relativ große Termindifferenzen gestattet, hohen Rechnungspositionen dagegen nur sehr kleine. Bei Rechnungen mit Bezug zu einem Lieferplan findet keine Terminprüfung statt, da im Lieferplan kein eindeutiges geplantes Lieferdatum existiert.
Bestellpreismengenabweichung (Bpm)
Das Verhältnis aus Bestellpreismenge und Bestellmenge ist in der Rechnung anders als beim Wareneingang (bzw., wenn noch kein Wareneingang erfolgt ist, anders als in der Bestellung vereinbart) ist.
Qualitätsprüfung (Qua)
Ist für ein Material das Qualitätsmanagement aktiv, wird ein Wareneingang zu diesem Material in den Qualitätsprüfbestand gebucht. Eine Rechnung dazu wird gesperrt, bis der Prüfvorgang erfolgreich abgeschlossen ist.
Bei mehreren Wareneingängen zu einer Bestellposition wird pro Wareneingang ein Prüfvorgang durchgeführt; somit sind in der Rechnungsprüfung zwei Fälle zu unterscheiden:
In der Bestellung ist wareneingangsbezogene Rechnungsprüfung vorgesehen.
Die Rechnung wird gesperrt, wenn der Prüfvorgang zu dem betreffenden Wareneingang noch nicht abgeschlossen ist.
In der Bestellung ist keine wareneingangsbezogene Rechnungsprüfung vorgesehen.
Die Rechnung wird gesperrt, wenn ein beliebiger Prüfvorgang zu den Wareneingängen nicht abgeschlossen ist. Wird eine Rechnung vor dem Wareneingang gebucht, wird sie nicht wegen Qualitätsprüfung gesperrt.
Von daher empfiehlt es sich, bei Verwendung des Qualitätsmanagements mit wareneingangsbezogener Rechnungsprüfung zu arbeiten. Neben dem wareneingangsgenauen Sperren hat dies den Vorteil, daß eine Rechnung nicht vor dem Wareneingang und somit vor der Qualitätsprüfung gebucht werden kann.
Ein Sperrkennzeichen bleibt so lange bestehen, bis Sie die Rechnung freigeben.
Siehe auch: