LeistungsabnahmeNachdem erbrachte Leistungen im Leistungserfassungsblatt festgehalten worden sind, müssen Sie je nach Systemeinstellung von einem oder mehreren Verantwortlichen geprüft und abgenommen werden.
Das abgenommene Leistungserfassungsblatt stellt die Grundlage für die Rechnungsprüfung für Leistungen dar. Die Kontierungen werden zum Zeitpunkt der Abnahme belastet. Bei der Abnahme des Leistungserfassungsblatts wird ein Logistikbeleg (Materialbeleg) erzeugt, der dann die Fortschreibung übernimmt.
Die Berechtigungen für die Leistungsabnahme pflegen Sie unter .
Folgende Verfahren stehen Ihnen bei der Leistungsabnahme zur Verfügung:
einstufige Leistungsabnahme
Auf Tastendruck des Verantwortlichen wird das Leistungserfassungsblatt abgenommen:
Leistungserfassung- und -abnahme werden von derselben Person durchgeführt.
Leistungserfassung und -abnahme sind organisatorisch getrennt, um das Vier-Augen-Prinzip zu wahren.
mehrstufige Leistungsabnahme
Sie können die Leistungsabnahme einem Freigabeverfahren unterziehen, bei dem verschiedene Stellen nacheinander ihre Zustimmung geben müssen. Der Beleg gilt erst dann als abgenommen, wenn die letzte Stelle die Freigabe erteilt hat.
Das Freigabeverfahren stellen Sie im Customizing der
Dienstleistung
unter
Freigabeverfahren für Leistungserfassungsblatt festlegen
ein.
Hinweis
Welchem Freigabeverfahren ein Leistungserfassungsblatt unterliegt, können Sie in der Transaktion zur Leistungserfassung über überprüfen.
Weitere Informationen finden Sie unter Erfassungsblatt abnehmen .
Sammelfreigabe
Wenn Sie mit dem Freigabeverfahren arbeiten, können Sie über diese Funktion ( ) mehrere Leistungserfassungsblätter auf einmal abnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter Sammelfreigabe: Erfassungsblätter .