Genehmigung (Freigabe) von Anordnungen

Verwendung

Mit dieser Funktion können Sie vollständig gesicherte Anordnungen genehmigen (oder ablehnen).

Hinweis Hinweis

Nicht jede Anordnung muss in einem separaten Schritt genehmigt werden: Die Freigabe im System entfällt, wenn Sie im Customizing des Haushaltsmanagements Öffentliche Verwaltung festgelegt haben, dass genehmigte Anordnungen automatisch gebucht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zur IMG-Aktivität Verarbeitung von Anordnungstypen steuern .

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Funktionsumfang

Falls Sie die Nummer der Anordnung nicht wissen oder verschiedene Anordnungen mit gemeinsamen Merkmalen (z.B. ein gemeinsamer Erfassungstag) freigeben möchten, können Sie mit Hilfe des Anordnungsjournals aus der Menge aller Anordnungen eine Auswahl selektieren.

Das System speichert Anordnungen, die Sie genehmigt haben, mit dem Status “genehmigt” ab.

Hinweis Hinweis

Freigegebene Anordnungen können nicht mehr geändert werden. Allerdings ist es möglich, eine bereits freigegebene Anordnung nachträglich abzulehnen. Dies erreichen Sie über Anfang des Navigationspfads Anordnung Navigationsschritt Freigabe.Im nachfolgenden Bildschirm geben Sie Ablehnenein. Ende des Navigationspfads Aus technischer Sicht sind eine abgelehnte und eine noch nicht genehmigte Zahlungsanordnung nicht zu unterscheiden: bei beiden ist das Feld freigegeben im Belegkopf leer.

Ende des Hinweises

Genehmigte Anordnungen können in einem nächsten Schritt von der Kasse gebucht werden.

Aktivitäten

Um Anordnungen zu genehmigen, wählen Sie vom Bild SAP Easy Access aus Anfang des Navigationspfads Rechnungswesen Navigationsschritt Public Sector Management Navigationsschritt Haushaltsmanagement Navigationsschritt Buchung Navigationsschritt Anordnung Navigationsschritt Art der Anordnung (z.B. Auszahlungsanordnung) Navigationsschritt Freigeben. Ende des Navigationspfads