Genehmigung (Freigabe) von Anordnungen Mit dieser Funktion können Sie vollständig gesicherte Anordnungen genehmigen (oder ablehnen).
Hinweis
Nicht jede Anordnung muss in einem separaten Schritt genehmigt werden: Die Freigabe im System entfällt, wenn Sie im Customizing des
Haushaltsmanagements Öffentliche Verwaltung
festgelegt haben, dass genehmigte Anordnungen automatisch gebucht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zur IMG-Aktivität
Verarbeitung von Anordnungstypen steuern
.
Falls Sie die Nummer der Anordnung nicht wissen oder verschiedene Anordnungen mit gemeinsamen Merkmalen (z.B. ein gemeinsamer Erfassungstag) freigeben möchten, können Sie mit Hilfe des Anordnungsjournals aus der Menge aller Anordnungen eine Auswahl selektieren.
Das System speichert Anordnungen, die Sie genehmigt haben, mit dem Status “genehmigt” ab.
Hinweis
Freigegebene Anordnungen können nicht mehr geändert werden. Allerdings ist es möglich, eine bereits freigegebene Anordnung nachträglich abzulehnen. Dies erreichen Sie über
Aus technischer Sicht sind eine abgelehnte und eine noch nicht genehmigte Zahlungsanordnung nicht zu unterscheiden: bei beiden ist das Feld
freigegeben
im Belegkopf leer.
Genehmigte Anordnungen können in einem nächsten Schritt von der Kasse gebucht werden.
Um Anordnungen zu genehmigen, wählen Sie vom Bild
SAP Easy Access
aus