Anordnungsjournal

Verwendung

Mit dieser Funktion können Sie eine Belegselektion aus der Menge bestimmter Anordnungen auswählen, die gemeinsame - von Ihnen definierte - Kriterien aufweisen. Haben Sie das Anordnungsjournal über eine Anordnungspflegetransaktion (z.B. Annahmeanordnung freigeben ) aufgerufen, dann können aus der ausgegebenen Liste heraus Belege ausgewählt und bearbeitet werden.

Funktionsumfang

Bei der Belegselektion durchsucht der Report das System nach FI-Belegen, auf die die von Ihnen eingegebenen Selektionskriterien zutreffen. Dieses Verfahren bewirkt, dass nicht alle FI-Belege aufgelistet werden, die zu einer Anordnung gehören. Da sich die Aktivitäten Anzeigen, Freigeben, Buchen und Drucken immer auf einen Anordnungsbeleg beziehen, werden in diesen Fällen die Anordnungsbelege mit allen zugehörigen FI-Belege bearbeitet. Und zwar auch dann, wenn zu dieser Anordnung FI-Belege gehören, die in der ursprünglichen Selektion nicht enthalten waren.

Auf der ausgegebenen Liste werden sowohl die FI-Belegnummern aufgelistet als auch die zugehörige Anordnungsnummer (Bündelungskennzeichen).

Die Listausgabe basiert auf dem ABAP List Viewer (ALV). Dieses Werkzeug ermöglicht Ihnen, die ausgegebene Liste an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Besonders nützlich ist hierbei dieAnzeigevariante: mit ihrer Hilfe können Sie neue Felder aufnehmen oder bestehende entfernen. Seit Release 4.01a ist die Anzeigevariante speicherbar. Ausführliche Informationen zur Funktionsweise des ALV finden Sie unter ABAP List Viewer

Aktivitäten

  • Sie rufen das Anordnungsjournal über das Einstiegsbild der jeweiligen Anordnungsbearbeitung auf über Belegselektion .

  • Alternativ können Sie das Anordnungsjournal für Auswertungszwecke auch direkt im Menü des Haushaltsmanagements aufrufen über Anfang des Navigationspfads Buchung Navigationsschritt Anordnung Navigationsschritt Anordnungsjournal. Ende des Navigationspfads

    Hinweis Hinweis

    Um die Performance zu verbessern, sollten Sie die Selektion so spezifisch wie möglich gestalten.

    Ende des Hinweises