Voraussetzungen Zahlungsabgleich Die Daten der Finanzbuchhaltung und des Haushaltsmanagements können beim Zahlungsabgleich nur dann übereinstimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind. Andernfalls treten Abweichungen auf, die der Report entsprechend ausweist.
Sie müssen die Zahlungsabgrenzung erweiterter Funktion einsetzen.
Die Geschäftsjahresvarianten aller Buchungskreise muss mit der Geschäftsjahresvariante Ihres Finanzkreises übereinstimmen. Dies bedeutet, dass Sie im gesamten System nur eine Geschäftsvariante verwenden dürfen.
Der Währungstyp für die Währungsintegration muss festgelegt sein. Diese Einstellung nehmen Sie im Customizing des
Haushaltsmanagements
im Arbeitsschritt
Sonstige Einstellungen vornehmen
vor.
Im aktiven Fortschreibungsprofil muss festgelegt sein, dass Sie auf Zahlungsbasis arbeiten und dass Zahlungen mit dem Buchungsdatum fortgeschrieben werden.
Der Zeitpunkt zum Abbau des Bestellobligos muss der Rechnungseingang sein oder Wareneingang und Rechnungseingang. Diese Einstellung nehmen Sie im Customizing des
Haushaltsmanagements
im Arbeitsschritt
Sonstige Einstellungen vornehmen
vor.
Bei der Skontobehandlung müssen Sie folgendes beachten. Wenn im Customizing des
Haushaltsmanagements
festgelegt ist, dass der Mehrwertsteuerausweis brutto erfolgt, müssen Sie bei der Ausführung des Reports SAPF181, der den Skontoaufwand beim Zahlen einer Rechnung verteilt,
Steuerrückrechnung bearbeiten
wählen
.
Wenn der Mehrwertsteuerausweis separat erfolgt, dürfen Sie dieses Kennzeichen nicht setzen.
Weitere Informationen zum Report SAPF181 finden Sie in der Reportdokumentation und unter Zahlungsabgrenzung .
Sachkonto |
Finanzposition mit Finanzvorgang |
|---|---|
Bank- und Scheckverrechnungskonten |
90 oder 80 |
Verrechnungskonten für buchungskreisübergreifende und somit auch finanzkreisübergreifende Vorgänge |
50 |
Im Abstimmkonto zur Anzahlungsverrechnung |
30 |
Bankkonten |
90 |
Hinweis
Alle Buchungen, die zu einer Geldbestandveränderung führen, müssen in das Haushaltsmanagement übernommen werden. Falls diese Buchungen nicht budgetrelevant sind, müssen diese jedoch statistisch fortgeschrieben werden. Hierzu müssen Sie den Sachkonten eine Finanzposition mit dem Finanzvorgang 30 zuordnen und die Finanzposition im Stammsatz als statistisch kennzeichnen. Alternativ können Sie für die statistische Fortschreibung das User-Exit SAPLFMFA (Erweiterung SAPLFMFA, Komponente EXIT_SAPLFMFA_001; Entwicklungsklasse FMFS, Transaktion CMOD) verwenden.
Falls Sie den Finanzvorgang 50 verwenden, sollten Sie überprüfen, ob Finanzpositionen mit diesem Finanzvorgang bei Buchungen, die zu einer Geldbestandsveränderung führen, angesprochen werden. Wenn das der Fall ist, sollten Sie stattdessen statistische Finanzpositionen mit dem Finanzvorgang 30 verwenden.
Integration Materialwirtschaft
Im Customizing des
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
muss im Arbeitsschritt
Sonstige Einstellungen vornehmen
für die Fortschreibung des Wareneingangs/Rechnungseingangs entweder festgelegt sein, dass sowohl der Wareneingang und der Rechnungseingang fortgeschrieben werden (
Kennzeichen WE und RE
), oder dass die Ablösung des Bestellobligos zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs (Kennzeichen
MM-Rechnungseingang
) erfolgt.
Integration Reisemanagement
In Abhängigkeit davon, ob die Reiskostenvorschüsse budgetrelevant sind oder nicht, müssen Sie folgende Einstellungen wählen:
Vorauszahlung ist nicht budgetrelevant
Dem Konto "Reisekostenvorschuß" muss eine statistische Finanzposition mit Finanzvorgang 30 zugeordnet sein.
Vorauszahlung ist budgetrelevant und soll als Zahlung ausgewiesen werden
Dem Konto "Reisekostenvorschuss" muss eine Finanzposition mit Finanzvorgang 30 zugeordnet sein. Im Verrechnungskonto für den Mitarbeiter muss eine Finanzposition mit Finanzvorgang 90 hinterlegt sein.
Integration Lohn- und Gehaltsabrechnung
Den für die Gehaltsabrechnung relevanten Konten müssen Finanzpositionen mit Finanzvorgang 30 zugeordnet sein. In den Verrechnungskonten für die Mitarbeiter muss eine Finanzposition mit Finanzvorgang 90 hinterlegt sein.
Folgende Buchungen dürfen Sie in der Finanzbuchhaltung nicht durchführen:
Restposten ohne Rechnungsbezug
Buchungen, in denen in einem Beleg Finanzpostionen mit den Finanzvorgängen 30, 60 und 90 bebucht werden, wobei der Betrag der 30er Belegposition größer ist als der Betrag der 90er Belegposition.
Hinweis
Beachten Sie bitte, dass Sie außerdem debitorische und kreditorische Umbuchungen vermeiden, da durch die Verarbeitung von komplexen Umbuchungsbelegen die Performance der Zahlungsabgrenzung stark beeinträchtigt wird.
Wenn Sie den Zahlungsabgleich nicht sofort beim Produktivstart aktivieren, sondern nachträglich aktivieren wollen, sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die dementsprechend auch eine unterschiedliche Vorgehensweise erfordern. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Daten für Zahlungsabgleich richtigstellen .