Umsatzsteuerbehandlung: Nettoverfahren

Verwendung

Im öffentlichen Sektor spielen Vor- und Umsatzsteuer eine untergeordnete Rolle. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Steuern zu erfassen sind. Dies ist bspw. bei "Betrieben gewerblicher Art" (BgA) der Fall.

Geschäftsvorfälle, bei denen Vor- und Umsatzsteuer eine Rolle spielen, können im SAP-System nach dem Netto- oder dem Bruttoverfahren abgebildet werden. Das Nettoverfahren verwenden Sie, wenn Netto- und Steuerbetrag auf unterschiedlichen Finanzpositionen gebucht werden sollen.

Informationen zum Bruttoverfahren finden Sie unter Umsatzsteuerbehandlung: Bruttoverfahren .

Voraussetzungen

  • Im Customizing des Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung muß das Nettoverfahren (Mehrwertsteuer separat) eingestellt sein. Sie stellen es ein im Arbeitsschritt Anfang des Navigationspfads Ist- und Obligofortschreibung/Integration Navigationsschritt Allgemeine Einstellungen Navigationsschritt Sonstige Einstellungen vornehmen. Ende des Navigationspfads

  • Je Steuervorgang (Ausgangssteuer, Vorsteuer) muß eine Finanzposition angelegt sein. Diese Finanzposition muß einem FI-Sachkonto zugeordnet sein, dem wiederum ein entsprechendes Steuerkennzeichen zugeordnet sein muß. Die Zuordnung von Finanzposition zu FI-Sachkonto ist notwendig, da die Finanzposition selbst keine Information zur Steuerrelevanz trägt: das Verhalten einer Finanzposition hinsichtlich der Steuer wird über das zugeordnete FI-Sachkonto gesteuert.

Funktionsumfang

Wenn Steuer- und Nettobetrag auf unterschiedlichen Finanzpositionen gebucht werden, müssen Sie bei der Erfassung der Anordnung diese Finanzpositionen getrennt angeben. Die "Steuerfinanzposition" wird in der Regel automatisch vom System aus dem Sachkonto abgeleitet. Sie können diese aber auch manuell im Feld SteuerFip eintragen. Alternativ können Sie für die Ableitung der Steuerfinanzposition die Erweiterung SAPLF0KE verwenden (Komponente EXIT_SAPLF0KE_001, Entwicklungsklasse FMFI).

Die Verfügbarkeitskontrolle erfolgt separat, d.h. sowohl gegen das Budget der Finanzposition, auf die der Nettobetrag gebucht wurde, als auch gegen das Budget der "Steuerfinanzposition".