Umsatzsteuerbehandlung: Bruttoverfahren

Verwendung

Im öffentlichen Sektor spielen Vor- und Umsatzsteuer eine untergeordnete Rolle. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Steuern zu erfassen sind.

Geschäftsvorfälle, bei denen Vor- und Umsatzsteuer eine Rolle spielen, können im SAP-System nach dem Netto- oder dem Bruttoverfahren abgebildet werden. Das Bruttoverfahren verwenden Sie, wenn Netto- und Steuerbetrag auf einer Finanzposition gebucht werden sollen.

Hinweis Hinweis

Wenn Sie Betriebe gewerblicher Art im SAP-System abbilden wollen, müssen Sie das Nettoverfahren verwenden. Informationen zum Nettoverfahren finden Sie unter Umsatzsteuerbehandlung: Nettoverfahren .

Ende des Hinweises

Voraussetzungen

Im Customizing des Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung muß das Bruttoverfahren (Mehrwertsteuer brutto) eingestellt sein. Sie stellen es ein im Arbeitsschritt Anfang des Navigationspfads Ist- und Obligofortschreibung Navigationsschritt / Navigationsschritt Integration Navigationsschritt Allgemeine Einstellungen Navigationsschritt Sonstige Einstellungen vornehmen. Ende des Navigationspfads

Funktionsumfang

Da Steuer und Nettobetrag auf derselben Finanzposition gebucht werden, müssen Sie bei der Erfassung der Anordnung nur eine Finanzposition eingeben.

Die Verfügbarkeitskontrolle erfolgt brutto, d.h. gegen das Budget der Finanzposition.

Für weitere Informationen zur Behandlung der Steuer im SAP-System finden Sie unter Steuern (FI-AP/AR) .