FunktionsdokumentationSzenario 2 bis 4

 

Die Szenarien 2 bis 4 lösen keine Umbuchungen in der Hauptbuchhaltung aus. Sie müssen aber dennoch die Reorganisationsplanart 002 aktivieren. Wählen Sie im Customizing der Finanzbuchhaltung (neu) unter Anfang des Navigationspfads Hauptbuchhaltung (neu) Navigationsschritt Reorganisation Navigationsschritt Grundeinstellungen Navigationsschritt Reorganisationsplanart aktivieren Ende des Navigationspfads.

Szenario 2

Sie haben die Belegaufteilung aktiv, in der neuen Hauptbuchhaltung wird kein umzukontierendes Kontierungselement fortgeschrieben, aber mindestens ein umzukontierendes Kontierungselement ist Belegaufteilungsmerkmal der neuen Hauptbuchhaltung.

In diesem Fall kann die Umkontierung unterjährig oder während des Geschäftsjahreswechsels stattfinden. Die Belegaufteilungsinformation der betroffenen Belege wird in der neuen Hauptbuchhaltung automatisch mit umkontiert, um sicherzustellen, das die Nachfolgeprozesse (wie z.B. Zahlung) die neuen HHM-Kontierungen erhalten.

Da die Kontierungen nicht in der neuen Hauptbuchhaltung fortgeschrieben werden, ist auch keine Umbuchung notwendig.

Voraussetzungen und Einschränkungen
  • Belege aus dem FI-CA können nicht umkontiert werden. Das gleiche gilt für Anzahlungen, Anzahlungsverrechnungen und -anforderungen.

  • Die FI-Beleg-Referenz (Feld KNBELNR) ist als technisches Belegaufteilungsmerkmal definiert.

    Wenn die FI-Beleg-Referenz fehlt, z.B. bei Belegen aus der Migrationsphase 0, die in die neue Hauptbuchhaltung migriert wurden, fehlen die spezifischen Informationen des Haushaltsmanagements in der Belegaufteilung. Das heißt, die Umkontierung ist in diesem Fall für das Haushaltsmanagement möglich, aber es ist keine Umkontierung der Belegaufteilungsinformationen in der neuen Hauptbuchhaltung notwendig.

  • Beachten Sie, dass die Förderung nicht umkontiert werden kann.

  • Für dieses Szenario ist eine automatische Umkontierung von Anlagen nicht möglich.

Szenario 3

Sie haben die Belegaufteilung nicht aktiv, aber mindestens ein umzukontierendes Kontierungselement wird in der neuen Hauptbuchhaltung fortgeschrieben.

Die Umkontierung findet in diesem Szenario nur im Haushaltsmanagement statt, es findet keine Umkontierung und keine Umbuchung in der neuen Hauptbuchhaltung statt.

Voraussetzungen und Einschränkungen
  • Eine Umkontierung in der Erfassungssicht der Finanzbuchhaltung ist nicht erlaubt. Dies bedeutet, dass niemals die ursprüngliche Rechnung geändert wird. D.h. die Implementierung des Business Add-Ins (BadI) BAdI zum Umkontierungstool (FMCH) mit der Methode Umkontierung von FI-Originalbelegen erzwingen (FMCH_BADI_2) führt zu der Fehlermeldung, dass die Umkontierung von FI-Belegen nicht möglich ist (Nachricht FMUP 120).

  • Belege aus dem FI-CA können nicht umkontiert werden. Das gleiche gilt für Anzahlungen, Anzahlungsverrechnungen und -anforderungen.

  • Beachten Sie, dass die Förderung nicht umkontiert werden kann.

  • Für dieses Szenario ist eine automatische Umkontierung von Anlagen nicht möglich.

Szenario 4

Umzukontierende HHM-Kontierungen werden nicht in die neue Hauptbuchhaltung fortgeschrieben und die Belegaufteilung ist nicht aktiv. Die Umkontierung der HHM-Kontierungen findet ausschließlich im HHM statt, es erfolgt keine Anpassung in der neuen Hauptbuchhaltung.

Die Umkontierung findet in diesem Szenario nur im HHM statt, es findet keine Umkontierung und keine Umbuchung in der neuen Hauptbuchhaltung statt.

Voraussetzungen und Einschränkungen
  • Belege aus dem FI-CA können nicht umkontiert werden. Das gleiche gilt für Anzahlungen, Anzahlungsverrechnungen und -anforderungen.

  • Beachten Sie, dass die Förderung nicht umkontiert werden kann.

  • Für dieses Szenario ist eine automatische Umkontierung von Anlagen nicht möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Umkontierung im HHM finden Sie an folgenden Stellen: