NachberechnungNeue Preisvereinbarungen, die Sie mit Ihren Kunden treffen, können Auswirkungen auf Fakturen haben, die bereits verarbeitet und abgerechnet wurden. Wenn eine neue Preisvereinbarung vor dem Preisdatum der Faktura in Kraft tritt, können Sie eine Nachberechnung durchführen. Dabei rufen Sie eine Liste dieser Belege auf und bewerten sie erneut mit dem neuen Preis. Sie legen dann zusätzliche Fakturen an, um eventuelle Differenzen auszugleichen.
Die Nachberechnung ist eine spezielle Funktion im Bereich der Fakturierung, die häufig für die Lieferplanabwicklung verwendet wird.
Mit der Nachberechnungsfunktion können Sie:
eine Liste der Belege aufrufen, die von den Preisänderungen betroffen sind
das Anlegen der erforderlichen Nachberechnungsbelege direkt von dieser Liste aus anstoßen
Gut- oder Lastschriften direkt anlegen
Fehler im Protokoll überprüfen
die Nachberechnung für einen beliebigen Beleg simulieren
Wie funktioniert die Nachberechnung?
Die folgende Grafik zeigt ein einfaches Beispiel für die Nachberechnung:
In diesem Beispiel berechnet das System die Differenz zwischen dem Nettowert der Rechnung (DEM 100) und dem jetzigen Nettowert auf der Basis des neuen Preises (DEM 90). Dann erzeugt das System eine Gutschrift mit dem Nettowert von DEM 10, der dem Kunden gutgeschrieben wird.
Primär- und Sekundärbelege
Das System berechnet Nachberechnungswerte für
Primär
belege. Es kann diese Werte auf der Basis von
Sekundär
belegen berechnen.
Rechnungen sind immer
Primär
belege.
Andere Fakturabelege, z. B. Last- oder Gutschriften, können entweder
Primär
- oder
Sekundär
belege sein. Dies hängt vom
Auftragsgrund
in der Faktura ab.
Weitere Informationen über die Verwendung des Auftragsgrunds zur Steuerung von
Primär
- und
Sekundär
belegen finden Sie unter
Auftragsgrund bei der Nachberechnung
. In diesem Abschnitt finden Sie auch ein ausführlicheres Beispiel zur Nachberechnung.
Primärbelege
Primärbelege sind
Rechnungen
Gutschriften, die mit Bezug auf Retouren angelegt wurden
Gutschriften und Lastschriften, in die Sie den entsprechenden Auftragsgrund eingegeben haben.
Sie können einen Auftragsgrund einer Gut- oder Lastschriftsanforderung zuordnen. Er wird dann in die Gut- oder Lastschrift übernommen, die mit Bezug auf die Gut- oder Lastschriftsanforderung angelegt wird.
Sekundärbelege
Sekundärbelege sind die folgenden Fakturabelege, in die Sie den entsprechenden Auftragsgrund eingegeben haben:
Gut- und Lastschriftsanforderungen
Gut- und Lastschriften
Das System zeigt einen solchen Beleg nur dann an, wenn er mit Bezug auf die Rechnung angelegt wurde und die Währungen in beiden Belegen identisch sind.
Achtung
Wenn Sie eine Gut- oder Lastschrift (oder eine Gut- oder Lastschriftsanforderung) ohne Bezug auf eine Rechnung anlegen, können Sie in der Nachberechnungsliste nicht sehen, ob die Rechnung bereits nachberechnet wurde.
Wenn Sie eine Gut- oder Lastschriftsanforderung zur Nachberechnung als Sekundärbeleg anlegen, führt das System die Nachberechnung für den referierten Beleg auf der Basis dieser Gut- oder Lastschriftsanforderung durch.
Hinweis
Das System berücksichtigt also nicht, ob eine Gut- oder Lastschriftsanforderung abgesagt oder nur teilweise fakturiert oder mit einer anderen Preisfindung fakturiert wurde. Außerden werden keine Änderungen berücksichtigt, die beim Regulierer, beim Auftraggeber, bei der Verkaufsorganisation, beim Fakturadatum oder beim Material vorgenommen wurden.