Nachberechnung

Verwendung

Neue Preisvereinbarungen, die Sie mit Ihren Kunden treffen, können Auswirkungen auf Fakturen haben, die bereits verarbeitet und abgerechnet wurden. Wenn eine neue Preisvereinbarung vor dem Preisdatum der Faktura in Kraft tritt, können Sie eine Nachberechnung durchführen. Dabei rufen Sie eine Liste dieser Belege auf und bewerten sie erneut mit dem neuen Preis. Sie legen dann zusätzliche Fakturen an, um eventuelle Differenzen auszugleichen.

Integration

Die Nachberechnung ist eine spezielle Funktion im Bereich der Fakturierung, die häufig für die Lieferplanabwicklung verwendet wird.

Funktionsumfang

Mit der Nachberechnungsfunktion können Sie:

  • eine Liste der Belege aufrufen, die von den Preisänderungen betroffen sind

  • das Anlegen der erforderlichen Nachberechnungsbelege direkt von dieser Liste aus anstoßen

  • Gut- oder Lastschriften direkt anlegen

  • Fehler im Protokoll überprüfen

  • die Nachberechnung für einen beliebigen Beleg simulieren

Wie funktioniert die Nachberechnung?

Die folgende Grafik zeigt ein einfaches Beispiel für die Nachberechnung:

In diesem Beispiel berechnet das System die Differenz zwischen dem Nettowert der Rechnung (DEM 100) und dem jetzigen Nettowert auf der Basis des neuen Preises (DEM 90). Dann erzeugt das System eine Gutschrift mit dem Nettowert von DEM 10, der dem Kunden gutgeschrieben wird.

Primär- und Sekundärbelege

Das System berechnet Nachberechnungswerte für Primär belege. Es kann diese Werte auf der Basis von Sekundär belegen berechnen.

Rechnungen sind immer Primär belege.

Andere Fakturabelege, z. B. Last- oder Gutschriften, können entweder Primär - oder Sekundär belege sein. Dies hängt vom Auftragsgrund in der Faktura ab.

Weitere Informationen über die Verwendung des Auftragsgrunds zur Steuerung von Primär - und Sekundär belegen finden Sie unter Auftragsgrund bei der Nachberechnung . In diesem Abschnitt finden Sie auch ein ausführlicheres Beispiel zur Nachberechnung.

Primärbelege

Primärbelege sind

  • Rechnungen

  • Gutschriften, die mit Bezug auf Retouren angelegt wurden

  • Gutschriften und Lastschriften, in die Sie den entsprechenden Auftragsgrund eingegeben haben.

Sie können einen Auftragsgrund einer Gut- oder Lastschriftsanforderung zuordnen. Er wird dann in die Gut- oder Lastschrift übernommen, die mit Bezug auf die Gut- oder Lastschriftsanforderung angelegt wird.

Sekundärbelege

Sekundärbelege sind die folgenden Fakturabelege, in die Sie den entsprechenden Auftragsgrund eingegeben haben:

  • Gut- und Lastschriftsanforderungen

  • Gut- und Lastschriften

Das System zeigt einen solchen Beleg nur dann an, wenn er mit Bezug auf die Rechnung angelegt wurde und die Währungen in beiden Belegen identisch sind.

Achtung Achtung

Wenn Sie eine Gut- oder Lastschrift (oder eine Gut- oder Lastschriftsanforderung) ohne Bezug auf eine Rechnung anlegen, können Sie in der Nachberechnungsliste nicht sehen, ob die Rechnung bereits nachberechnet wurde.

Ende der Warnung.

Wenn Sie eine Gut- oder Lastschriftsanforderung zur Nachberechnung als Sekundärbeleg anlegen, führt das System die Nachberechnung für den referierten Beleg auf der Basis dieser Gut- oder Lastschriftsanforderung durch.

Hinweis Hinweis

Das System berücksichtigt also nicht, ob eine Gut- oder Lastschriftsanforderung abgesagt oder nur teilweise fakturiert oder mit einer anderen Preisfindung fakturiert wurde. Außerden werden keine Änderungen berücksichtigt, die beim Regulierer, beim Auftraggeber, bei der Verkaufsorganisation, beim Fakturadatum oder beim Material vorgenommen wurden.

Ende des Hinweises