Auftragsgrund bei der Nachberechnung

Verwendung

Gut- und Lastschriften sowie Gut- bzw. Lastschriftsanforderungen werden nicht in der Nachberechnungsliste aufgeführt. In manchen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, diese Belege als relevant für die Nachberechnung zu kennzeichnen. Geben Sie dazu den entsprechenden Auftragsgrund in der Faktura ein.

Auftragsgründe sind z. B. Preisdifferenzen, schlechte Qualität oder verdorbene Ware. In Abhängigkeit von den Einstellungen des von Ihnen gewählten Auftragsgrunds im Customizing wird die Faktura für die Nachberechnung relevant.

Voraussetzungen

Damit die Gut- und Lastschriften sowie die Gut- und Lastschriftsanforderungen für die Nachberechnung relevant werden, müssen Sie dem Auftragsgrund einen Wert zuordnen:

  • ordnen Sie Primär belegen den Wert 2 zu

  • ordnen Sie Sekundär belegen den Wert 1 zu

  • ordnen Sie Belegen, die für die Nachberechnung nicht relevant sind, keinen Wert zu

Sie ordnen diese Werte den Auftragsgründen im Customizing des Vertriebs zu (wählen Sie Anfang des Navigationspfads Verkauf Navigationsschritt Verkaufsbelege Navigationsschritt Verkaufsbelegkopf Navigationsschritt Auftragsgründe definieren Ende des Navigationspfads ).

Funktionsumfang

Wenn Sie einen Auftragsgrund eingeben, dem im Customizing ein Wert zugeordnet wurde, so wird die Faktura wie folgt für die Nachberechnung relevant:

  • Primär beleg (Wert 2 wurde dem Auftragsgrund zugeordnet)

Wenn Sie in einer Gut- oder Lastschrift oder in einer Gut- oder Lastschriftsanforderung einen Auftragsgrund mit dem Wert 2 eingeben, verwendet das System diesen Fakturabeleg bei der Nachberechnung als Primär beleg.

Das System berechnet dann den Nachberechnungswert für diesen Fakturabeleg analog zu einer Standardrechnung.

"Schlechte Qualität" wäre hier ein typischer Auftragsgrund.

Beispiel 1:

In diesem Beispiel wurde dem Kunden eine Rechnung mit einem Nettowert von DEM 100 geschickt. Da 3 Stück eine schlechte Qualität hatten, erhielt der Kunde eine Gutschrift über DEM 30.

Die Nachberechnungsliste würde diese Gutschrift (Nr. 601) normalerweise nicht enthalten. Dem Auftragsgrund schlechte Qualität wurde jedoch im Customizing der Wert 2 zugeordnet, d. h. die Gutschrift ist ein Primärbeleg und somit relevant für die Nachberechnung. Deshalb berechnet das System die Differenz zwischen dem Nettowert (DEM 30) und dem aktuellen Nettowert (DEM 27) und erzeugt auf der Basis der Gutschrift Nr. 601 eine Lastschrift über DEM 3.

Rechnungen sind immer Primär belege. Deshalb berechnet das System auch die Differenz zwischen dem Nettowert (DEM 100) und dem aktuellen Nettowert (DEM 90) und erzeugt auf der Basis der Rechnung die Gutschrift Nr. 602 (DEM 10).

Die vom System erzeugten Gut- und Lastschriften haben beide den Auftragsgrund Preis zu hoch , welchem im Customizing der Wert 1 zugeordnet wurde. Im Falle eines nachfolgenden Nachberechnungslaufs sind die Fakturen als Sekundär belege für die Nachberechnung relevant.

  • Sekundär beleg (Wert 2 wurde dem Auftragsgrund zugeordnet)

Wenn Sie in einer Gut- oder Lastschrift oder in einer Gut- oder Lastschriftsanforderung einen Auftragsgrund mit dem Wert 1 eingeben, verwendet das System diesen Fakturabeleg bei der Nachberechnung als Sekundär beleg.

"Preisdifferenz: Preis war zu hoch" wäre z.B. ein typischer Auftragsgrund.

Beispiel 2:

In diesem Beispiel wird der Ablauf aus dem vorangegangenen Beispiel fortgesetzt.

Die vom System erzeugten Gut- und Lastschriften haben beide den Auftragsgrund Preis zu hoch , welchem im Customizing der Wert 1 zugeordnet wurde. Deshalb werden sie wiederum für die Nachberechnung relevant, jedoch als Sekundärbelege .

Wie im ersten Beispiel berechnet das System die Differenz zwischen dem Nettowert der Rechnung (DEM 100) und dem jetzigen Nettowert (DEM 85). Dann wird der Nettowert des Sekundär belegs, Gutschrift Nr. 602 (DEM 10), von dieser Differenz (DEM 15) subtrahiert und das System erzeugt die Gutschrift Nr. 604 (DEM 5) auf der Basis der Rechnung.

Das System führt denselben Vorgang für die Gutschrift Nr. 601 durch. Es berechnet die Differenz zwischen dem Nettowert der Gutschrift (DEM 30) und dem jetzigen Nettowert (DEM 25,50). Dann wird der Nettowert des Sekundär belegs, Lastschrift Nr. 603 (DEM 3), von dieser Differenz (DEM 4,50) subtrahiert und das System erzeugt die Gutschrift Nr. 605 (DEM 1,50) auf der Basis der Gutschrift Nr. 601.

  • Belege mit anderen Auftragsgründen

Das System berücksichtigt bei der Nachberechnung keine Belege mit anderen Auftragsgründen. Es zeigt sie jedoch in der Liste mit anderer Farbdarstellung an.