Berichtigungsbasissätze erfassen Um Anlagenbuchungen wie Umbuchungen oder Abgänge, die ohne Steuer gebucht werden, für die Vorsteuerbehandlung abzubilden, erfassen Sie manuell Berichtigungsbasissätze.
Dafür geben Sie die folgenden relevanten Beträge an:
Nettobetrag
Steuerbetrag
abzugsfähiger Vorsteuerbetrag
Mit manuellen Berichtigungsbasissätzen können Sie z.B. auch Altdaten übernehmen oder Berichtigungsgrundlagen erfassen, zu denen kein Buchhaltungsbeleg im System vorhanden ist. Wenn es sich z.B. um eine Umbuchung handelt, die den Anlagenwert erst ab einem bestimmten Datum erhöhen oder verringern, dann können sie die Sätze mit einem Gültig-ab-Datum versehen. Sie können für ein Berichtigungsobjekt beliebig viele manuelle Berichtigungsbasissätze eingeben.
Bei der Berechnung der Berichtigung werden die manuellen Sätze zusammen mit der aus den den zugeordneten Belegen automatisch ermittelten Berichtigugungsbasissätzen berücksichtigt.
Sie haben die Einstellungen im Customizing zur Vorsteuerberichtigung vorgenommen (siehe Vorsteuerberichtigung durchführen ).
Sie können Berichtigungsbasissätze über zwei Wege manuell erfassen:
in der Zuordnungsfunktion Zuordnen von Belegen zu Berichtigungsobjekten :
In diesem Programm wählen Sie von der Listausgabe aus die Drucktaste
Ber. basissatz
mit Quick-Info
Be
r.basissatz anlegen.
im Berichtigungsobjekt:
In der Bearbeitung des Berichtigungsobjekts wählen Sie die Registerkarte
Berichtigungsbasis
.
Wählen Sie die Drucktaste
mit Quick-Info
Neuen Ber.basissatz hinzufügen
.
Wählen Sie eine der folgenden Funktionen:
Ohne Belegzuordnung
Wählen Sie diese Funktion, wenn Sie keinen Beleg im System vorliegen haben.
Abgang mit Berichtigung
Wählen Sie diese Funktion, wenn Sie einen Anlagenabgang mit einem Optionssatz vom Tag des Abgangs bis zum Ende des Berichtigungszeitraums erfassen möchten. Für den Abgang wird angenommen, dass der Abgangsoptionssatz bis zum Ende des Berichtigungszeitraumes gilt. Die mit diesem Optionssatz ermittelte Berichtigung wird in einem Betrag im Monat des Abgangs vorgeholt.
Der Abgangsoptionssatz enthält die Information, in welchem Maße der abgehende Teil in Zukunft beim Erwerber vorsteuerabzugsfähig verwendet wird. Wird der abgehende Teil mit vollem Steuersatz verkauft, beträgt der Abgangsoptionssatz 100%. Wird ohne Steuer verkauft, beträgt er 0%.
Abgang ohne Berichtigung
Wählen Sie diese Funktion, wenn für den abgehenden Teil die Vorsteuerberichtigung zum Stichtag des Abgangs abbrechen soll. Diese Funktion wird im Zusammenhang mit Geschäftsveräußerungen verwendet, da in diesen Fällen die Berichtigung beim Erwerber fortgesetzt wird.
Zugang (Umbuchung)
Wählen Sie diese Funktion, wenn für Sie Umbuchungen auf Anlagen vornehmen möchten. Für den zugehenden Teil der Anlage beginnt die Berichtigung mit dem Stichtag des Zugangs bzw. Abgangs und erstreckt sich auf den restlichen Berichtigungszeitraum.
Sie haben die Berichtigungsbasissätze manuell angelegt. Diese manuell angelegten Sätze gehen wie oben beschrieben in die Vorsteuerberichtigung ein.