Berichtigungsobjekt

Definition

Objekt oder Maßnahme, für das bzw. die laut Gesetzgebung die Vorsteuer berichtigt werden muss.

Dies kann Folgendes sein:

  • Anlage oder immaterielles Wirtschaftgut

  • Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens

  • nachträgliche Anschaffungs- und Herstellkosten des Wirtschaftsguts

  • sonstige nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehende Gegenstände und Leistungen

  • auch Leistungen, die nicht in das Wirtschaftsgut eingehen

Verwendung

Die Auswahl von Belegpositionen bzw. der entsprechenden Vorsteuerbeträge, die aus steuerlicher Sicht zusammen zu betrachten sind, ist eine fachliche Entscheidung. Diese Zusammenfassung wird über Berichtigungsobjekte abgebildet. Berichtigungsobjekte legen Sie im System als Stammdaten an.

Hinweis Hinweis

Weitere Informationen zur Bearbeitung eines Berichtigungsobjekts finden Sie unter Berichtigungsobjekt anlegen .

Ende des Hinweises

Struktur

Das Berichtigungsobjekt umfasst die folgenden Daten:

  • Informationen zum Wirtschaftgut für die Berechnung und Buchung der Vorsteuerberichtigung:

    • Berichtigungszeitraum

    • Optionssätze bzw. deren Berechnungsvorschrift

    • Objekte, aus deren Daten die Optionssätze ermittelt werden sollen

    • Kontierungsobjekt

    • Berichtigungsbasis (Vorsteuerbeträge, die der Vorsteuerberichtigung zugrunde gelegt werden)

  • Informationen, die die Zuordnung von Belegpositionen zu diesem Berichtigungsobjekt steuern: zulässige Kontierungsobjekte; Leistungsbezugszeitraum

Beispiele

  • Ein Gebäude erhält einen Neuanstrich. Der Anstrich ist am 31.5.2005 abgeschlossen. Dafür legt der Sachbearbeiter ein Berichtigungsobjekt "Neuanstrich Gebäude" an, dessen Berichtigungszeitraum am 1.6.2005 beginnt.

  • Im gleichen Jahr findet in dem Gebäude eine Sanierung der Heizungsanlage statt. Die Heizungssanierung ist am 5.9.2005 beendet. Dafür legt der Sachbearbeiter ein Berichtigungsobjekt " Heizungssanierung " an, dessen Berichtigungszeitraum am 1.9.2005 beginnt.

  • Es fallen laufende Reinigungskosten für das Gebäude an.

    Die Reinigungskosten unterliegen nicht der Vorsteuerberichtigung, daher wird kein Berichtigungsobjekt benötigt. Die Vorsteuerberichtigung kann für diese Belege explizit ausgeschlossen werden, indem etwa das Sachkonto "Reinigungskosten" im Customizing von der Vorsteuerberichtigung ausgenommen wird .